Bernhard Peter
Bedrohung des heraldischen Erbes

Bedrohung des heraldischen Erbes:
Heraldik ist ein integraler Bestandteil der europäischen Kultur, durchzieht alle Gesellschaftsschichten und alle kunsthandwerklichen Bereiche und ist zugleich ein unerschöpflicher Quell genealogischer, territorialer und geschichtlicher Informationen. Um so mehr muß es den Betrachter bekümmern, daß durch Ignoranz, Vernachlässigung, Verfall und Vandalismus dieses reichhaltige kulturelle Erbe, das so eng mit der Identität der kunstschaffenden Auftraggeber und Eigentümer verbunden ist und jahrhundertelang ein wichtiges nonverbales Kommunikations- und Dokumentationsinstrument war, bedroht ist. Ein paar Beispiele mögen wachrütteln:

Bedrohung des heraldischen Erbes durch Verfall und Verwitterung:
Einerseits ist Sandstein eines der liebsten Materialien für den Steinmetz, andererseits setzt gerade weicher Sandstein chemischen und mechanischen Angriffen wenig entgegen. Viele heraldische Denkmäler sind unrettbar verloren, wenn sie ungeschützt Schadstoffen wie Chemikalien in der Luft ausgesetzt sind. Eindringen von Wasser und anschließende Frostsprengung lassen Sandsteinoberflächen blättern. Wind und Wetter vernichten im Laufe der Zeit die Konturen der Reliefs, wenn solche Kunstwerke ungeschützt außen aufbewahrt werden. Und selbst in unbeheizten Kirchen kriecht die Feuchtigkeit in die unteren Zonen von Epitaphien und läßt das Material bröseln. Einige Beispiele für unrettbar verlorene Wappensteine:

Dieser Stein war einmal ein auf 1665 datiertes, in einen gesprengten Dreiecksgiebel integriertes Ehewappen, das in einem gespaltenen Schild heraldisch rechts in Silber einen roten, geflügelten Drachen mit gewundenem Stachelschwanz zeigte (von Kesselstatt, aus Courtoisie gewendet), und heraldisch links war in rot-silbern geteiltem Feld oben wachsend ein goldener Löwe (von Eltz). Der Stein ist der sog. Mauerwolf, ein mittlerweile vermauertes ehemaliges Gartenportal am ehemaligen Hof der Familie Kesselstatt in Kröv an der Mosel. Zu spät! Wer die Wappen richtig sehen will, muß zur Grabkapelle Kesselstatt laufen und sich die gleiche Wappenkombination an der nordwestlichen Seitenwand anschauen.

Der Stein im Zentrum des Bildes zeigte einst das gevierte Wappen des Mainzer Erzbischofs Diether von Isenburg, Feld 1 und 4: in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad (Erzstift Mainz), Feld 2 und 3: in Silber zwei schwarze Balken (Isenburg-Büdingen). Zu finden ist dieser bis zur Unkenntlichkeit verwitterte Stein an der mittelalterlichen Stadtmauer von Höchst (Frankfurt). Zu spät! Andere Wappensteine an der gleichen Mauer wurden bereits ersetzt.

Ein weiteres Beispiel: Dieser zerbröselnde Wappenstein, der noch gerettet werden könnte, befindet sich an Schloß Schrozberg. Das optisch linke Wappen gehört zu Georg Friedrich Graf v. Hohenlohe-Weikersheim (5.9.1569-7.7.1645) und ist geviert, Felder 1 und 4: in Silber zwei schwarze Leoparden, Felder 2 und 3: geteilt, oben in Schwarz ein schreitender goldener Löwe, rot gezungt, golden gekrönt, unten gold-schwarz gerautet. Zwei Helme: Helm 1 (rechts): ein silberner Phönix mit roten Federn, sich erhebend, Helmdecken rot-silbern, Helm 2 (links): ein wachsender goldener Löwe, golden gekrönt, rot gezungt, zwischen zwei schwarzen Büffelhörnern. Helmdecken schwarz-golden. Beim Wappen seiner ersten Ehefrau Eva Gräfin von Waldstein sind nur Helm und Helmzier zerstört, das Wappen ist geviert, Feld 1 und 4: in Gold ein blauer, gekrönter Löwe, Feld 2 und 3: in Blau ein goldener, gekrönter Löwe, Helmzier ein goldener gekrönter Löwe zwischen einem goldenen und einem blauen Adlerflügel. Helmdecken blau-golden. Dringender Handlungsbedarf, wenn es nicht schon zu spät ist!

Ein nächstes Beispiel: Diese Platte, an der die Wappen beim Hinschauen weiterzubröseln scheinen, befindet sich außen an der Pfarrkirche von Gaildorf. Wir sehen die untere Hälfte einer 16 Wappenschilde umfassenden Ahnenprobe für Wilhelm Heinrich Schenk und Graf v. Limpurg-Gaildorf (27.6.1652-12.5.1690) bzw. das, was noch davon übrig ist. In der optisch linken Spalte waren einmal die Wappenschilde von oben nach unten für Anna della Scala, Adelheid Wild- und Rheingräfin in Kyrburg (-12.10.1580), Anna v. Hohenberg und Katharina v. Hanau-Münzenberg. Geblieben sind nur Brösel. In der optisch rechten Spalte kann man noch rudimentär die Inschriften und das Wieder Wappen erkennen; die vier Schilde waren von oben nach unten für Anna zu Solms-Lich (12.11.1522-9.5.1594), Juliana zu Stolberg-Wernigerode (15.2.1506-16.6.1580), Agnes zu Wied (-1588) und Anna von Nassau (1541-12.2.1616). Zu spät!

Detail: Wappenschild für Katharina v. Hanau-Münzenberg. Man kann gerade noch erahnen, wo die Rienecker Teilungen waren. Und auch die werden wohl in wenigen Jahren weg sein. Zu spät!

Ein weiteres Beispiel: Nein, dies ist kein Klettergarten in einem Steinbruch, sondern das war einmal der gewendete Wappenschild der Herren von Venningen mit zwei schräggekreuzten roten Glevenstäben auf silbernem Grund. Gesehen an der Kirche von Sulzfeld (Kraichgau).

Bedrohung des heraldischen Erbes durch ideologischen Vandalismus:
Einer der größten Wappenvernichter war die französische Revolution, die bei ihrem Export in das besetzte Rhein- und Moselland auch hierzulande heraldisches Erbe unrettbar zerstörte. Am 9.8.1794 brachen die Revolutionstruppen über das Kurfürstentum Trier herein. Wappen als Zeichen des Ancien régime wurden geächtet und mußten vernichtet werden. Der Adel war beseitigt, der Klerus entmachtet, und alle sichtbaren Spuren des überwundenen Herrschaftswesens des Ancien régime wurden per Gesetz getilgt. Nach der Eroberung des Rheinlandes 1794 hatten die Revolutionstruppen 1798 vier neue Departements eingerichtet, deren Hauptstädte Trier, Mainz, Koblenz und Aachen waren. Der Frieden von Campo Formio 1797 und der Frieden von Lunéville 1801 besiegelten die Annexionen. Trier war die Hauptstadt des Département de la Sarre, Aachen die des Département de la Roer, Mainz die des Département du Mont Tonnerre (Donnersberg), und Koblenz die des Département de Rhin et Moselle. Am 26.3.1798 wurden die entsprechenden Adelsaufhebungsgesetze Frankreichs (die vom 4.8.1789, vom 14.9.1793 und vom 29.6.1794) auch in den vier rheinischen Departements in Kraft gesetzt. Am 17.3.1798 hatte die Zentralverwaltung des Saar-Departements in Trier eine Verordnung erlassen, in der die "Wegschaffung der Wappen" geregelt wurde und die Zerstörung aller Wappen befohlen wurde. Nationalrevolutionärer Kokolores ersetzte die Zeichen gewachsener Kultur, und es wurde Sitte, nach öffentlichen Wappenzerstörungen mit Kolben in den Farben der Trikolore die Bruchstücke zu verscharren und an dieser Stelle einen Freiheitsbaum zu pflanzen. Von der Obrigkeit angeordnete Freiheitsfeste waren stets Anlaß, wieder ein paar alte Kulturgüter symbolisch zu vernichten. So zertrümmerte der neue Stadtpräsident Franz Heddesdorf auf dem Kornmarkt (nun Place de la Réunion) öffentlich ein Wappen, bevor dort wieder ein neuer Freiheitsbaum gepflanzt wurde. Alle Hauseigentümer wurden in die Pflicht genommen, etwaige Wappen an den Fassaden zu zerstören, taten sie es nicht, zerstörte die öffentliche Hand die Wappen und schickte eine Rechnung.

Das Ausmaß der Zerstörung war sehr unterschiedlich: Im einfachsten Fall wurde die Schildfläche eingeebnet, Kronen als Zeichen der Herrschaft wurden ebenfalls zerstört. Als der Wahnsinn vorüber war, malte man das alte Wappenbild wieder in Farbe auf die leere Fläche auf. Solche Beispiele lassen sich in Trier viele finden, so am Haus Venedig oder an der Hauptwache, ebenso am Torbau der Philippskurie. In schlimmeren Fallen war das ganze Relief weg, und in den schlimmsten Fällen wurde auch das ganze Gebäude vernichtet, wie unzählige Klöster und kirchliche Bauten während der Säkularisierung (darunter 19 Kloster- und Pfarrkirchen). In Zeiten, wo der Trierer Dom eine Lagerhalle war und der Domfreihof als Anbiederei in "Place d'Ormechville" nach einem französischen Präfekten (übrigens Baron d'Ormechville!) umbenannt war, war alles möglich. Was überlebte, war in den Innenhöfen vor Entdeckung sicher, zu hoch an der Fassade zum Abschlagen oder wurde intelligent geschützt, so z. B. das Portalwappen von St. Paulin, dessen Relief einfach zugemörtelt worden war. Und auch die Wappen in der Banthusstraße 1 überlebten, weil sie unter Putz lagen. Vieles überlebte zum Glück, weil dem Wahn nicht genug Zeit zur vollständigen Entfaltung blieb, denn unter Napoleon änderte sich wieder einmal alles, und ein neues Wappensystem wurde eingeführt. Am 18.1.1826 wurde schließlich per preußischer Kabinettsordre die Abschaffung des Adels in den linksrheinischen Provinzen wieder aufgehoben. Und letztlich half auch die menschliche Trägheit beim Überleben vieler Kulturgüter, und zum Glück war man nicht so gründlich wie von der Obrigkeit gefordert.

In Bereich der Domherrenhöfe allerdings leistete der Wahn der Revolutionäre und ihrer Trierer Handlanger wie Franz Josef Rudler, Regierungskommissar, Franz Heddesdorf, Stadtpräsident von Trier, Johann Friedrich Lintz, Präsident der Zentralverwaltung des Saardepartements, und Schmeltzer, Generalsekretär, Polizeifunktionäre wie Hellbach und Trasse etc., ganze Arbeit, denn hier befanden sich auf engstem Raum überaus repräsentative Symbole der einstigen Herrschaft des Klerus in großer Anzahl, an denen sich der Haß der Revolutionäre entlud, und so sind die meisten Wappen über den Portalen der Domkurien zerschlagen oder geglättet. Die komplette Geschichte der zerstörten Wappen in Trier beschreibt Eduard Lichter im kurtrierischen Jahrbuch.

Ein Beispiel: Am sog. "Haus Fetzenreich" in der Sichelstraße 32-36 zu Trier befindet sich dieser Wappenstein an der Westfassade des Haupthauses. Die Buchstaben MGABSM stehen für "Maximinus ab Gulich Abbo Santi Maximini", und datiert ist der Stein auf das Jahr 1677. Maximin Gülich aus St. Vith war seit 1654 Koadjutor und in der Zeit von 1655 bis 1679 Abt von St. Maximin. Er starb 1679 hier im Haus Fetzenreich. Von seinem Wappen sehen wir nur ein Fragment, den äußeren Rahmen, den Krummstab und die Inful, während das Innere, das in Blau ein silbernes Pferd zeigen müßte, brutal und tief herausgeschlagen ist. Das vieleckige grobe Loch bleibt als anklagendes Andenken an sinnlosen, ideologisch getragenen Vandalismus.

Noch viel ärmer dran als das Moseltal ist Frankreich selbst, wo ein Großteil des heraldischen Erbes in der Revolution kaputt ging. Ein weiteres Beispiel aus der Pfarrkirche von Rouffach. Hier wurde das Angedenken eines Verstorbenen geschändet, bloß weil die drei Wappendarstellungen in erreichbarer Höhe an der Außenseite der Kirche waren. 1535 angefertigt, alle militärischen Auseinandersetzungen um das Elsaß überlebt, dann in ideologischer Verblendung zerstört, alle hervorstehenden Teile des Wappenreliefs wurden abgemeißelt, alle erreichbaren Wappen wurden so ausgemerzt.

 

Weitere Wappen wurden in Mainz während der französischen Besetzung vernichtet. An der Zitadelle der Stadt Mainz wurde alles abgeschlagen, was an die kirchliche Herrschaft über den Kurstaat erinnerte: An der östlichen Face der Bastion Alarm sind die kläglichen Überreste eines Wappensteines von Fürstbischof Johann Philipp von Schönborn (reg. 1647-1673) zu sehen, an dessen Fläche die französischen Revolutionäre sich in ihrem Zorn auf alle Symbole fürstbischöflicher Herrschaft ausgetobt haben.

Auch am Kommandantenbau der Mainzer Zitadelle haben die Revolutionäre gewütet. Dort befindet sich hofseitig über dem aus rotem Sandstein gefertigten Schmuckportal ein Wappenstein, dessen ovale Kartuschenfläche von den Revolutionären von heraldischen Inhalten mit dem Meißel "befreit" wurde. Hier wäre ein Wappen des Mainzer Fürstbischofs Lothar Franz von Schönborn zu erwarten gewesen, denn dieser legte den Grundstein zu dem Gebäude, das sich über dem Peterstor erhebt. Die Schildhalter und der Kurhut erschienen wohl unverfänglich, denn sie sind erhalten.

Aber die Revolutionäre "säuberten" auch alle Mainzer Bürgerhäuser von Wappen: Während der französischen Besatzung wurde am 17.1.1793 eine Verordnung erlassen, nach der die Eigentümer binnen 8 Tagen die an ihren Häusern angebrachten Wappen abschlagen zu lassen hätten, andernfalls das auf ihre Kosten von Obrigkeits wegen geschähe. Ein Apotheker Liebler tat sich als Schützer der Wappenreliefs hervor, denn er stellte den Antrag, die Munizipalität zu bestimmen, die Wappen zu schonen, was ihn sogar in den Ruf brachte, ein geheimer Aristokrat zu sein. Genützt haben seine Bemühungen wenig.

Es war einmal ein Ehewappen eines Herren von Wiltberg - am familieneigenen Hof in Alken (Landkreis Mayen-Koblenz). Fanatische Zerstörungswut hat hier sowohl die Erinnerung als auch das Kunstwerk vernichtet; nur die Jahreszahl hat den Furor mit der Spitzhacke überlebt.

Bedrohung des heraldischen Erbes durch praktischen Vandalismus:
Diese im Kreuzgang des Klosters Eberbach an der Westwand angebrachte, 1,08 x 2,24 m messende, rote Sandsteinplatte für den am 14.11.1376 verstorbenen Eberhard Kesselhut trägt umlaufend folgende Inschrift: "ANNO D(OMI)NI MCCCLXXVI XVIII K(A)L(ENDA)S DECEMBRIS O(BIIT) EBIRHARDVS KESZELHOT ARMIG(ER) CVI(VS) A(N)I(M)A REQVIESCAT I(N) PACE AM(EN)" - im Jahre des Herrn 1376 am 18. Tag vor den Kalenden des Dezembers starb der Knappe Eberhard Kesselhut, dessen Seele in Frieden ruhe, Amen. Am augenfälligsten ist die absichtliche Beschädigung der Platte: Mitten durch den Wappenschild ist eine annähernd quadratische Öffnung mit Falz geschlagen worden, als diese früher im Nordflügel des Kreuzganges auf dem Boden befindliche Platte nach der Säkularisation als Kanalabdeckung benutzt wurde und ein passendes Loch für den eisernen Gullideckel benötigt wurde. Aus heutiger Sicht eine unglaubliche Barbarei, aber nach der Säkularisation ging man leider so und schlimmer mit dem historischen Erbe der Klöster um, das jeder sich bietenden Zweitverwendung zugeführt wurde. Als das Kloster Eberbach Gefängnis war, richtete man in einem Teil des Kreuzgangs einen Waschraum für die Zuchthäusler ein, und für die Installationen verwendete man eben, was praktischerweise gerade da war, auch wenn es ein über vierhundertjähriges Wappen war. Nur der Helm und das Kleinod sind erhalten, ein kesselförmiger Hut mit Federbusch. Eberhard Kesselhut, Schultheiß von Niederingelheim, war ein Wohltäter des Klosters Eberbach, welcher u. a. den Gregorsaltar mit 500 Pfund hallischer Währung dotiert hatte.

 

Bedrohung des heraldischen Erbes durch modernen Vandalismus:
Sprayer zeigen bei ihrer leider allgegenwärtigen nächtlichen Sachbeschädigung nicht nur keinen Respekt vor fremdem Eigentum, sondern schänden auch historische steinerne Kunstdenkmäler. Einige Beispiele für solchen zudem obszönen Vandalismus auf wappentragenden Steinen:

Beide Beispiele wurden an der Stadtkirche Michelstadt photographiert. Die Steine wurden sechs Jahrhunderte lang bewahrt, haben Kriege überlebt, nur um jetzt ignoranten Vandalen zum Opfer zu fallen.

Bedrohung des heraldischen Erbes durch Abnutzung:
Gerade alte Grabplatten wurden oft auf dem Fußboden verlegt und begangen. Das oft weiche Gestein nutzte sich im Laufe der Jahre bis zur Unkenntlichkeit von Inschriften und Wappen ab, so daß die Informationen der Platten verloren sind, wenn sie nicht anläßlich einer Renovierung an den Wänden aufgestellt werden. Und selbst da sind sie nicht vor Abnutzung sicher, wenn an den Grabplatten und Epitaphien gestapelte Stühle, Kirchenbänke etc. immer wieder andotzen.

Bedrohung des heraldischen Erbes durch Flechten, Moos und Algen:
Überall lauert Feuchtigkeit. Allein die kann schon die historischen Steine zerstören, aber gerade an Orten mit Feuchtigkeit und Licht zusammen beginnt das Wachstum von Flechten, Algen und Moos, die der Verwitterung weiteren Vorschub leisten, die Steinoberfläche durch Säureausscheidung chemisch aufbrechen und Wegbereiter für weitergehenden Bewuchs durch höhere Pflanzen sind. Weiterhin können Flechten, Algen und Moos Wasser speichern, das bei Frost seine Sprengwirkung entfaltet. Dies bildet wieder Eintrittspforten für höhere Pflanzen, und die Zerstörung schreitet fort.

Bildbeispiel: an der Kirche von Amlishagen. Hier wird in einigen Jahrzehnten nichts mehr zu sehen sein. Handlungsbedarf!

Bedrohung des heraldischen Erbes durch Pflanzenbewuchs:
Viele träumen von romantischer Fassadenbegrünung und greifen zu Kletterpflanzen wie Efeu, Wildem Wein oder gar Wisterien. Die Wenigsten sind sich dabei der möglichen Bauschäden bewußt, die entstehen können. Starkschlinger wie Blauregen, Knöterich, Baumwürger etc. sind die für die Bausubstanz gefährlichsten Pflanzen, weil sie als schlingende Pflanzen mit starkem Dickenwachstum auch in Ritzen in der Lage sind, Steine zu verschieben und Eintrittspforten für Wasser und andere schädigende Einflüsse zu schaffen, im Extremfall sogar Steine oder Steinteile abzusprengen. Unterschätzt werden jedoch die oberflächlichen Schäden durch Selbstklimmer mit Haftwurzeln wie Efeu oder Wilder Wein, Pflanzen, die alles andere als harmlos sind. Zum einen kleben die Haftorgane so fest an der Oberfläche, daß sie beim mechanischen Entfernen Stücke der Oberfläche mitreißen, was zu ernsthaften Schäden an weichen Materialien wie Sandstein führen kann. Es wird zwar immer beruhigt, die Haftorgane dienten nur der oberflächlichen Halterung. Das Risiko einer Sprengung des Mauerverbandes ist zwar nicht gegeben, aber die Oberfläche von weichem Naturstein (Sandstein von bauplastischen Reliefs) ist hinüber, weil die Haftorgane so fest kleben, daß man beim Abreißen durchaus Material des Sandsteis mitreißt und man sie im Extremfall nur durch Abflammen abbekommt. Bei Putz kann man schlimmstenfalls neuen auftragen, doch feine Naturstein-Reliefstrukturen sind nach Entfernen des Bewuchses meistens hinüber! Zum andern löst der Stoffwechsel der Pflanzen die Oberflächen der Natursteine auf chemischem Wege durch organische Säuren an. Der auf den Natursteinen haftende Bewuchs bringt zudem Feuchtigkeit und Mikroorganismen ins Spiel, die im Rahmen ihres Stoffwechsels chemische Reaktionen auslösen, die den Stein oberflächlich zersetzen. Der Bewuchs verhindert die Entfernung von "Dreck" durch den Regen, und dieser "Dreck" ist meistens organischer Natur und bildet den Nährboden für die Ansiedlung weiterer Organismen und Pflanzen. Die Speicherung von Wasser in Ritzen und in dem abgelagerten Humus begünstigt ferner die Verwitterung durch Frost. Deshalb: Wer bauplastische Details erhalten will, Finger weg von Kletterpflanzen!

Bildbeispiel: Schweich, Stadtteil Issel, Am Isseler Hof Nr. 8/10: Dort gibt es einen Wappenstein für die Äbtissin Maria Anna von Beck (amtierte 1718-1744 als Äbtissin des Trierer Klosters St. Irminen), der aber mit Wildem Wein überwuchert ist und dessen Oberfläche bis zur Unkenntlichkeit zerstört ist. Das Wappen, das auf 1719 datiert ist, stammt vom ehemaligen Portal der in zwei Wohnhäuser umgebauten Kapelle St. Luzia. Handlungsbedarf, wenn nicht schon zu spät!

Bildbeispiel: Schlitz (Vogelsbergkreis), Hinterburg: An den Bergfried des 14. Jh. wurde 1553 ein dreigeschossiges Wohnhaus östlich angebaut, wobei das zweite Obergeschoß aus Fachwerk ist, das von einem Umbau 1653 stammt. In dieses Gebäude führt in der Mitte der Hoffront ein spitzbogiges Portal mit Kehle und Rundstab. Während ein einzelnes Wappen Boineburg am Gewände seitlich noch zu erkennen ist (außerhalb des Ausschnitts, war das aus zwei Schilden bestehende Doppelwappen auf dem Schlußstein im Jahr 2016 vollständig von Wildem Wein überwuchert, dessen Haftorgane beim Entfernen oberflächliches Material des Sandsteines mit sich zu reißen drohen. Dringender Handlungsbedarf!

Update: Hier wurde gehandelt, großes Lob! Mittlerweile (Mai 2018) ist der Wilde Wein sorgfältig entfernt, und das Wappenrelief liegt wieder frei (der Schatten in der Abb. stammt von der Laterne). Man erkennt heraldisch rechts das Wappen der von Elkershausen gen. Klüppel, in Rot drei (2:1) aufrechte silberne Beile mit schwarzem Stiel, und heraldisch links das Wappen der der von Schlitz genannt Görtz, in Silber zwei schwarze, schrägrechte, oben dreimal gezinnte Balken (Zinnenschrägbalken).

Bedrohung des heraldischen Erbes durch falsche Renovierung:
Gut gemeint ist meist das Gegenteil von gut, so auch bei nicht fachgerechten Renovierungen. Das kann z. B. sein, daß durch falschen Farbauftrag historische Steine (Grabplatten etc.) erst Recht das Zerfallen anfangen, weil die Anstriche nicht atmen. Der viel häufigere Fall ist jedoch das farblich falsche Anstreichen historischer Steine, weil man keinen Fachmann fragt, sondern das Wappen einfach "hübsch bunt" macht. Einige Beispiele:

Der Ruländer Hof in Trier (Windmühlenstraße 20) hat seinen Namen nach den Herren von Rulant oder von Reuland, die ihn im 13. Jh. besaßen. Danach kam das Anwesen als Lehen der Fürstbischöfe an Johann von Enschringen, kurtrierischer Kanzler. Dieser hatte 1523 Johanna von Schwarzenberg geheiratet. Dieses Ehepaar ließ das Haus erweitern und umbauen, und aus dieser Zeit stammt der Treppenturm, der zugleich der älteste erhaltene Teil des Anwesens ist.

Die Wappenschilde dieser beiden Ehepartner finden wir am kurz nach 1523 im Stil der Renaissance erbauten Treppenturm, wenngleich farblich vollkommen falsch gefaßt (korrekte Tingierung siehe unten in der Beschreibung). Ein mittig angebrachter kleiner Putto dient als Schildhalter für die einander zugewandten Tartschen. Aufgrund der Heirat dieser beiden Personen vereinigten die Herren von Enschringen später beide Wappenbilder zu einem gevierten Schild (siehe drittes hier beschriebenes Wappen).

heraldisch rechts der Wappenschild der Herren von Enschringen, 5, 7, 8 oder 9 x zu 6, 8, 9 oder 10 Feldern, hier 9x zu 10 Feldern korrekterweise golden-rot geteilt, belegt mit einem schwarzen, rotgezungten Löwen. Die hier nicht dargestellte Helmzier wäre ein Mannes- oder Frauenrumpf je nach Quelle im goldenen Kleid und mit goldener oder schwarzer Stirnbinde, anstelle der Arme zwei mit goldenen gestürzten Lindenblättern bestreute schwarze Flügel. Die Helmdecken wären schwarz-golden tingiert.
heraldisch links der Wappenschild der Herren von Schwarzenberg mit zwei schwarzen Balken im korrekterweise goldenen Schild. Die hier nicht dargestellte Helmzier wäre ein wachsender silberner Schwan mit ausgebreiteten roten Flügeln zu schwarz-goldenen Helmdecken.

An diesem Bau finden wir ferner ein Relief mit dem Wappenschild des Lehnsherrn, zur Bauzeit des Treppenturmes war das Fürstbischof Richard von Greiffenclau zu Vollraths (regierte 1511-1531).

Auch dieser am unteren Treppenhausfenster angebrachte Wappenschild ist heute leider farblich teilweise völlig falsch gefaßt. Korrekterweise müßte er vom Hochstift Trier und vom Stammwappen geviert sein, Feld 1 und 4: in Silber ein durchgehendes rotes Kreuz (Hochstift Trier, Kurtrier), Feld 2 und 3: silbern-blau geteilt, belegt mit einer goldenen Lilienhaspel (Stammwappen Greiffenclau). Der Stein wurde nachträglich hier als Sturz eingebaut, was man gut daran sieht, daß er optisch rechts asymmetrisch über die Fensterlaibung hinausragt, während er optisch links bündig abschließt. Zwei Greifen dienen als Schildhalter.

Die Farbfassung ist bei beiden Steinen fehlerhaft, korrekte Restaurierung ist dringend notwendig!

Ein weiteres Beispiel: Unterjesingen liegt am südlichen Schönbuchrand ca. 6 km im Westen von Tübingen und wurde am 1.7.1971 in die Stadt Tübingen eingemeindet. In diesem von extremem Durchgangsverkehr geplagten Stadtteil gibt es an der Jesinger Hauptstraße einen Wappenstein über dem Rundbogentor des Rathauses (Verwaltungsstelle Unterjesingen), einem Gebäude aus dem Jahr 1750.

Beim näheren Hinsehen fährt dem Heraldiker der Schock in die Glieder: Dieser Wappenstein ist farblich so falsch gefaßt, daß unten eine farbkorrigierte Abbildung gegeben wird. Das Feld für Mömpelgard darf nicht blau sein, sondern muß rot sein, und die Württemberger Hirschstangen liegen nicht auf rotem, sondern auf goldenem Feld. Hier sollte die Stadtverwaltung dringend zum Pinsel greifen!

Das (hier per EDV farblich korrigierte) Wappen weist eine Zusammensetzung auf, die seit 1707 unter Herzog Eberhard Ludwig in Gebrauch kam und bis 1789 Bestand hatte. Die gegenüber der Vorgängerversion neue Komponente war das Wappen von Heidenheim. Der Wappenschild ist nun wie folgt aufgebaut: Hauptschild: Feld 1: schwarz-golden schräggeweckt (schräggerautet), Herzogtum Teck, Feld 2: in Blau eine goldene Fahne mit Schwenkeln, belegt mit einem schwarzen Adler, Reichssturmfahne, Feld 3: in Rot zwei aufrechte, abgekehrte goldene Barben (Fische), Grafschaft Mömpelgard, Feld 4: in Gold der Rumpf eines bärtigen Mannes (Heiden) mit roter, blau gestulpter Mütze und roter, blau aufgeschlagener Kleidung, Herrschaft Heidenheim, Herzschild: in Gold drei schwarze Hirschstangen übereinander, Herzogtum Württemberg.

Ein weiteres Beispiel: An der Pfarrkirche in Binsfeld (Ortsteil der Stadt Arnstein im Landkreis Main-Spessart in Unterfranken) befindet sich das Wappen des Würzburger Fürstbischofs Johann Gottfried von Guttenberg (reg. 1684-1698). Das hervorragend plastisch erhaltene Wappen unter dem Bogen wurde offensichtlich kürzlich restauriert, leider z. T. in falschen Farben: Der Hintergrund des Rennfähnleins ist fälschlicherweise grün statt blau, die Felder des Rennfähnleins sind ocker statt silbern/weiß, und die Hermelinschwänzchen des Fürstenhutes sind blau angestrichen statt schwarz, der Standartenschaft darf auch Gold bekommen, stattdessen ist er ocker wie die eigentlich weißen (silbernen) Flächen des Rennfähnleins. Es bleibt zu hoffen, daß die Fehlfarben so schnell wie möglich in Ordnung gebracht werden. Wie es richtig angestrichen wird, kann man sich beispielsweise am Stift Haug in Würzburg abschauen. Bei der Gelegenheit kann man auch beim Fähnchen berücksichtigen, daß die Farben eigentlich vom Fahnenschaft aus beschrieben werden, also Rot und Silber umgekehrt verteilt gehörten.

Per EDV wurde das Wappen hier in den Soll-Zustand versetzt: Das Wappen ist geviert: Feld 1: "Fränkischer Rechen" = von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt (Herzogtum zu Franken), Feld 2 und 3: in Blau eine goldene Rose mit meist doppelter Blattlage und mit goldenem Butzen (Stammwappen von Guttenberg), Feld 4: "Rennfähnlein" = in Blau eine rot-silbern gevierte, an den beiden senkrechten Seiten je zweimal eingekerbte, schräggestellte Standarte mit goldenem Schaft (Hochstift Würzburg).

Ein nächstes Beispiel (Abb. unten links): Das sog. Mainzer Haus steht in Bad Ems und wurde 1694-1696 errichtet. Der Mainzer Kurfürst ließ sich hier ein eigenes Logier- und Badehaus für seine Kuraufenthalte hinstellen. Über dem mittleren Fenster des Standerkers im Erdgeschoß ist ein Wappen des Bauherrn angebracht, des Mainzer Kurfürsten Anselm Franz von Ingelheim (regierte 1679-1695), seit 1680 Reichsfreiherr. Sein Wappen ist - bei korrekter Wiedergabe - geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad, Erzstift Mainz, Feld 2 und 3: in Schwarz ein rot-golden geschachtes, durchgehendes Kreuz, Stammwappen der von Ingelheim. Dazu findet man hier wie fast immer den Kurhut sowie das gestürzte Schwert und den Krummstab hinter dem Schild schräggekreuzt.

 

Was wir freilich hier wirklich sehen (Abb. oben links), ist eine durch und durch falsche und mißverstandene Farbfassung. Falsch ist: 1.) Das Kreuz ist hier kunterbunt durcheinander in mehreren Tönen gewürfelt, muß aber regelmäßig rot-golden geschacht sein. 2.) Es wurde in Feld 2 nicht erkannt, daß der Kreuzarm zum Rand hin weitergehen muß. 3.) Das Mainzer Rad muß silbern sein, nicht golden. 4.) Es wurde nicht erkannt, daß unter dem Mainzer Rad ein geschlossenes, durchgehend rotes Feld liegt, sondern hier hat eine völlig sinnlose Abtrennung eines Hauptes bzw. eines Fußes stattgefunden. 5.) Es ist noch nicht bis zum Anstreicher vorgedrungen, daß Rosa keine heraldische Tinktur darstellt. 6.) Der Griff eines Schwertes darf golden sein, aber für die Klinge war das Material Gold wenig tauglich. 7.) Ein Kurhut ist mit Hermelin aufgeschlagen, nicht mit Gegenhermelin. Besonders pikant ist, wenn sowas passiert, obwohl der Geschichtsverein Bad Ems in eben diesem Haus seine Räumlichkeiten hatte, als die 2011-2015 durchgeführte Renovierung diesen Zustand erzeugte. Möge sich der nächste Anstreicher einmal die Anregung zur Verbesserung in der rechten Abbildung anschauen, Photoshop macht es möglich.

Bedrohung des heraldischen Erbes durch Verlust von Sinn und Inhalt:
Heraldik diente über Jahrhunderte der Kommunikation von Inhalten, und zu diesem Zweck gab es Konventionen, auf welche Weise Inhalte verwendet und dargestellt wurden. Unabhängig von allen sich über die Jahrhunderte entwickelnden Darstellungsstilen blieb eines immer gewährleistet: Die Forderung nach Erkennbarkeit und Eindeutigkeit der Inhalte waren die Basis einer allgemeinen Verständlichkeit, und immer standen den Inhalten konkrete Zuordnungen gegenüber. Was aber, wenn jemand genau dies bewußt außer Kraft setzt, sich nicht um die Zuordnung von dargestellten Inhalten mit realen Familien, Ämtern, Ansprüchen, Territorien oder Gemeinwesen schert? Phantasieinhalte verhöhnen eine jahrhundertealte Kommunikation.

Abb.: Als Beispiel für Sinn- und Formverlust in der bauplastischen Heraldik im 20. Jh. diene ein künstlerisches Werk der Stuttgarter Bildhauerin Angelika Wetzel (1934-5.8.2011) am Deutschordensschloß (Deutschhaus) in Heilbronn, angebracht über dem westlichen Toreingang. Bei dieser Kunst am Bau handelt es sich nicht um ein stilisiertes Deutschordens-Wappen, denn auch wenn ein Kreuz erkannt werden kann, steht der ausgedrückten Form kein reales historisches Wappen gegenüber. Zusammenhänge zwischen Heraldik und Territorialgeschichte, zwischen Wappen und Besitz, zwischen sinngebendem Inhalt und heraldischer Ausdrucksform wurden hier ignoriert, was zu einem Sinnverlust führt.

Literatur, Links und Quellen:
Eduard Lichter, Wappen zu Trier im Spiegel der Zerstörungen von 1798, zugleich eine Bestandsaufnahme, Neues Trierisches Jahrbuch, 1991, S. 11-32
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Band 17.1, Hrsg. im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom Landesamt für Denkmalpflege: Stadt Trier, Altstadt, bearbeitet von Patrick Ostermann, Wernersche Verlagsgesellschaft Worms, 2001, ISBN 3-88462-171-8, S. 356
Die Wappen der Hochstifte, Bistümer und Diözesanbischöfe im Heiligen Römischen Reich 1648-1803, hrsg. von Erwin Gatz, von Clemens Brodkorb, Reinhard Heydenreuter und Heribert Staufer, Schnell & Steiner Verlag 2007, ISBN 978-3-7954-1637-9
Peter Kolb: Die Wappen der Würzburger Fürstbischöfe. Herausgegeben vom Bezirk Unterfranken, Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V. und Würzburger Diözesangeschichtsverein. Würzburg, 1974. 192 Seiten.
F. Dietz, Natursteinschäden durch biologische Einwirkung, das Bauzentrum, 1990
Yvonne Monsees, Grabmäler im Kloster Eberbach, ein Rundgang, hrsg. vom Freundeskreis Kloster Eberbach e. V., Eltville 2009, ISBN 978-3-00-027060-4
Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises. Gesammelt und bearbeitet von Yvonne Monsees (Die Deutschen Inschriften 43), 1997
Eberhard Kesselhut:
http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gdm/id/1847
Karl Klein, Geschichte von Mainz während der ersten französischen Occupation 1792-1793, S. 338
https://books.google.de/books?id=GHAAAAAAcAAJ&pg=PA338#v=onepage&q&f=false
Hinterburg Schlitz:
http://schloesser.gnm.de/wiki/Schlitz,_Hinterburg
Burgen von Schlitz:
http://www.burgenwelt.org/deutschland/schlitz/schlitz.htm und http://burgenarchiv.de/Burgen/Burg_Schlitz_in_Hessen

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