Bernhard
Peter
Sich
mit fremden Federn schmücken....:
Wappen-Usurpation
Wann liegt
eine Wappen-Usurpation vor?
Definition: Von einer
Usurpation eines Wappens spricht man, wenn sich jemand
absichtlich widerrechtlich ein Familienwappen aneignet, das ihm
nicht zusteht, weil es bereits von einer anderen Familie geführt
wird oder geführt wurde. Im einzelnen:
Dabei ist zum ersten die Absicht und Kenntnis wichtig, denn trotz sorgfältigster Recherche kann es passieren, daß man ein gleichlautendes Wappen, welches nicht in die Standardsammlungen eingetragen ist, nicht findet und nach bestem Wissen und Gewissen als neu gestiftetes Wappen führt. Korrekter Umgang mit der Situation ist Rücktritt von der Führung eines Wappens, sobald ältere Ansprüche bekannt werden. Ist aber bei Annahme bekannt, oder wird später bekannt, daß ein Wappen einer anderen Familie gehört, ist die Führung bzw. Weiterführung desselben eine Usurpation.
Mit dem Zusammenwachsen der Regionen muß mit der Zeit bei der Ausschließlichkeitsprüfung folglich ein immer größerer Raum betrachtet werden, um Dubletten zu vermeiden. So stehen wir heute einem weit größeren Aufwand bei Neustiftungen gegenüber als damals.
Zum zweiten ist es wichtig, daß einem das Wappen nicht zusteht. Wenn keine Abstammung im Mannesstamm von einem Wappenträger besteht, und auch keine Verbindung über eine Erbtochter, die Name, Wappen und ggf. Besitz mit in die Ehe bringt, ist von einem usurpierten (widerrechtlich angeeigneten) Wappen auszugehen.
Drittens spielt es keine Rolle, ob das betreffende Wappen noch geführt wird oder in der Geschichte geführt wurde, ob eine Familie noch lebt oder ausgestorben ist. Wenn keine Verwandtschaft (Abstammung im Mannesstamm oder Erbfall) besteht, gilt das Wappen als usurpiert, wenn es dennoch von Dritten geführt wird. Es ist nicht möglich, Wappen ausgestorbener Geschlechter nachträglich aus der Geschichte zu tilgen und neu anzunehmen, denn das Wappen ist auf immer mit der betreffenden Familie verbunden, und eine Verwendung ist in höchstem Maße unangemessen. Zu Zeiten des Feudalstaates gab es die Möglichkeit, daß der Landesherr (Souverän) ein sog. heimgefallenes Wappen neu vergab. Damit war die Übernahme durch eine andere Familie von höchster Stelle legitimiert. In heutiger Zeit entfällt diese Möglichkeit, es würde sich in jedem Falle um eine Usurpation handeln.
Eine Usurpation ist widerrechtlich, verstößt also heute gegen den Schutz des Wappens durch das BGB bzw. in historischer Zeit gegen geltende Gesetze. Ferner gelten im Wappenwesen heute die Prinzipien der Wappenführung gewohnsheitsrechtlich fort.
Eine
historische Wappen-Usurpation: Krayss
Es war einmal eine
Regensburger Familie Krayss, die sich plötzlich im 16. Jh.
erinnerte, daß ihre Vorfahren sich ganz bestimmt "von
Lindenfels" geschrieben haben und ein Wappen geführt
hatten. Georg Krayss richtete denn auch ein Bittgesuch an den
Kaiser, daß ihm und seinen Brüdern dieses Wappen mit offenem
gekrönten Helm und allen adeligen Ehren zugestanden werden
solle. Die echten, rheinländischen, uradeligen Krayss (Crays,
Krays) von Lindenfels führten in Blau zwei silberne Balken, auf
dem Helm mit blau-silbernen Decken zwei blaue Büffelhörner, je
mit zwei silbernen Balken belegt. So ist es im alten Siebmacher
von 1605 auf Folio 133 unter "Rheinländische"
abgebildet, und so findet es sich im Scheiblerschen Wappenbuch
auf Folio 156. Ein entsprechender Wappenbestätigungsbrief für
die Regensburger "Abkömmlinge" wurde zu Augsburg
ausgestellt, datiert 1530, die Erhebung in den Adelsstand
erfolgte in Prag 1577, wobei die Wappenbesserung die Umwandlung
des Stechhelmes in einen gekrönten Turnierhelm war. So ganz
vollständig war die "Erinnerung" des Georg Krayss aus
Regensburg aber wohl nicht, vermutlich kannte er das Wappen der
uradeligen Krayss von Lindenfels im Rheinland nur aus Rixners
Turnierbuch (1530 erstmalig erschienen) - denn sie beantragten
und bekamen wunschgemäß beidesmal einen blauen Schild mit zwei
goldenen Balken (also wie v. Gemmingen), weil sie es nicht besser
wußten. Und die Helmzier ergänzten sie nach Gutdünken,
anspielend auf den Stand, den man gerne "wieder" gehabt
hätte, ein wachsender, golden mit blauen Balken belegt
gekleideter Mann mit Turnierlanze schräglinks in der Linken,
Decken blau-golden. Der Wunsch, in genau diese turnierfähige
Gesellschaft aufzusteigen, war wohl Vater der Motivwahl. Man
könnte natürlich jetzt gute Absicht unterstellen und mutmaßen,
es wäre eine absichtliche Abweichung. Mitnichten, es war
Unkenntnis. Denn als sich die Familie ein wenig klüger gemacht
hatte, sah sie ihren Irrtum ein, die Absicht blieb. Und jetzt
wurde richtig usurpiert, denn man beantragte (und bekam) auf dem
Regensburger Reichstag im Jahre 1594 in einem neuerlichen
Bittgesuch Änderung der Farben von blau-golden in blau-silbern,
und man nahm einen zweiten Helm hinzu. Der Phantasiehelm kam auf
Platz 2, auf Platz 1 kam der Helm der alten Krayss von
Lindenfels, zwei blaue Büffelhörner, je mit zwei silbernen
Balken belegt (Lit.: Siebmacher Band: BayA2 Seite: 100 Tafel: 62,
Band: BayA3 Seite: 188 Tafel: 134).
Eine
historische Wappen-Usurpation: Holzapfel
Das Wappen der elsässischen
ritterlichen Familie Holzapfel von Herxheim ist silbern-blau
geteilt, oben aus der Teilung wachsend zwei gestielte Äpfel. Auf
dem Helm mit blau-silbernen Decken ein gestielter Apfel zwischen
zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern (Rietstap, Rolland,
unter Elsaß geführt, Alberti S. 344). Später wurde dieses
Wappen von einer anderen, schwäbisch-bayerischen Familie
Holzapfel, die genealogisch nichts mit diesen Holzapfel hier zu
tun hatte, sondern zum Biberacher und Augsburger Patriziat
gehörte, in ihr eigenes Wappen aufgenommen. Die Augsburger
Familie Holzapfel beanspruchte eine Abstammung, erhielt 1705 eine
entsprechende Adelsbestätigung und das Recht, sich von Herxheim
zu nennen, und sie nahmen das Wappen der ritterlichen Familie
Holzapfel von Herxheim auf: Geviert, Feld 1 und 4 über grünem
Dreiberg rot-silbern gespalten, aus dem Dreiberg zwei gestielte
und beblätterte Äpfel in verwechselten Farben wachsend
(bayerische Holzapfel), Feld 2 und 3: silbern-blau geteilt, oben
aus der Teilung wachsend zwei natürliche, gestielte und
beblätterte Äpfel (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Helm 1
(rechts): gekrönt, ein wachender Knabe in rot-silbern
gespaltenem Gewand, der in der Rechten einen roten und in der
Linken einen silbernen Apfel emporhält, jeweils mit grünem
Stiel und Blättern. Decken rot-silbern (bayerische Holzapfel).
Helm 2 (links): gekrönt, ein gestielter und beblätterter Apfel
zwischen zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern, Decken
blau-silbern (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Eine klassische
Usurpation, wo fälschlicherweise von Namensgleichheit auf
Abstammungsgemeinschaft geschlossen wurde, um der eigenen Familie
ein höheres Ansehen und ein gebessertes Wappen zu verschaffen
(vgl. Siebmacher Band: Bay Seite: 86 Tafel: 100,
Rietstap/Rolland, Alberti S. 344). Die Verwandtschaft ist nicht
nur nicht belegt, sondern auszuschließen (Stammbäume beider
Familien bei Kindler von Knobloch, Oberschwäbisches
Geschlechterbuch).
Eine
historische Wappen-Usurpation: Griesheim
Die Adelsfamilie von
Griesheim mit Stammsitz im Schwarzburgischen, ab 1133 in
Thüringen vorkommend, führt in Gold einen schwarzen Balken und
darüber zwei schwarze Rosen nebeneinander. Die erste Abbildung
dieses Familienwappens auf einem Siegel ist aus dem Jahre 1326
für Hermann von Griesheim bekannt. Die bürgerlichen
Griesbach/Grießbach mopsten sich dieses Wappen inclusive der
Helmzier von der uradeligen Familie, vermutlich wegen des
ähnlichen Klangs der Namen, und so findet sich für Johann Georg
Grießbach, Bankier und Mitglied des Großen Rates zu Straßburg,
dessen Witwe Susanna Salome 1723 die dritte Gemahlin des
Apothekers und Mitglieds des Großen Rats zu Straßburg Johann
Breßler wurde, das eigentlich Griesheimsche Wappen im Mitte des
18. Jh. angelegten Wappenbuch des Johann Friedrich Christoph
Schrag (1703-1780): In Gold ein schwarzer Balken und darüber
zwei schwarze Rosen nebeneinander, auf dem Helm mit
schwarz-goldenen Decken zwei Büffelhörner, rechts
golden-schwarz, links schwarz-golden geteilt, außen besteckt mit
je vier grünen Blättern. Fast gleiche Daten im Siebmacher,
Bürgerliche 1, S. 24, Tafel 27, nur die Büffelhörner sind dort
beide als schwarz-golden geteilt angegeben. Das Griesheimsche
Originalwappen findet sich im Siebmacher, Bände Braunschweig und
Sachsen. Wegen der Namensähnlichkeit ging das Wappen auf das
bürgerliche Geschlecht Griesbach "über", die
Ähnlichkeit der Namen war die Verführung für Familie und/oder
Herausgeber. Abweichende Farbangaben und Schreibfehler tragen in
den früheren Siebmacher-Ausgaben zur Verwirrung der Umstände
bei. Deshalb: Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit!
Eine
historische Wappen-Usurpation: Medigino wird zu Medici und ist
auf einmal de Medici
Wir kennen das Wappen
DER de Medici aus Florenz ab 1465: In
Gold sechs 1:2:2:1 gestellte Kugeln (palle), von denen die obere
etwas größer ist und blau tingiert sowie mit drei (2:1)
goldenen Lilien (fleur-de-lys) belegt ist, und die fünf unteren
rot sind. So führt es Papst Clemens VII. (Giulio de Medici),
so führt es Papst Leo X. (Giovanni de Medici), so führt es
Papst Leo XI. (Alessandro Ottaviano de Medici),
korrekterweise. Aber so führt es auch Papst Pius IV., und dies
unberechtigterweise. Er entstammte einer verarmten Familie des
Namens Medigino oder Medeghino aus Mailand, die ihren Namen in
Medici di Melegnano bzw. Medici di Nosigia änderte. Genealogisch
haben sie nichts mit den de Medici aus Florenz zu tun. Und
dennoch führen sowohl Giovanni Angelo Medici als Papst Pius IV.
als auch sein Bruder, der Condottiere Gian Giacomo Medici,
Marchese di Marignano, das Medici-Wappen ohne Anrecht darauf
(Beispiel: Palazzo Altemps in Rom, Piazza di SantApollinare
44). Man glaubte, aufgrund der Namensähnlichkeit entfernt
verwandt zu sein, und die Zeitgenossen nahmen es hin. Und weil
man damals wohl keine Opposition zum Papst wagen konnte, mußten
es auch die echten de Medici hinnehmen und sich damit trösten,
daß ein Papst sein Wappen nicht an Kinder weitergeben kann, und
daß auch der Condottiere keine ehelichen Nachkommen hatte.
Eine
besonders dreiste neuzeitliche Wappen-Usurpation: Meurgey
"de Tupigny"
"Baron" Jacques
Meurgey "de Tupigny" (1891-1973), selbst Autor auf
historischem, genealogischem und heraldischem Gebiet und Mitglied
der Société Française d'Héraldique, führt
unberechtigterweise folgendes Wappen: Geviert, Feld 1 und 4: in
Rot ein silberner Zinnenturm, Feld 2 und 3: in Blau ein silbernes
Schildchen, bordweise umgeben von acht silbernen Pilgermuscheln
(Jakobsmuscheln). Französischer Blason: Écartélé, aux 1 et 4
de gueules à une tour d'argent crénelée de cinq pièces du
même, maçonnée de sable, ouverte et ajourée du champ
(Meurgey), aux 2 et 3 d'azur à lècusson d'argent accompagné de
huit coquilles du même mises en orle (Tupigny). Der rein
bürgerliche ehemalige Leutnant Jacques Meurgey, der sich
unberechtigterweise "de Tupigny" nannte und adelige
Abstammung vortäuschte, hat Name und Wappen eines alten
picardischen Geschlechtes "entlehnt", also usurpiert,
führte beides also ohne echte Abstammung und Legitimation. Im
Laufe der Zeit hatte er sich ein Lügengebäude über seine
Abstammung zusammengezimmert, das offensichtlich von heraldisch
wenig bewanderten Zeitgenossen einfach toleriert wurde. Es gibt
etliche Exlibris aus der Hand des Künstlers Robert Louis, der
Jacques Meurgey nahestand und ebenfalls Mitglied der Société
Française d'Héraldique war. Das "Cahier noir"
entlarvt jedoch ganz klar die widerrechtliche Aneignung von
Namen, Titel, Abstammung und Wappen durch Jacques Meurgey.
Tatsächlich stammt Jacques Meurgey, aus einer durch und durch
bürgerlichen Familie, auch nicht um mehrere Ecken von den
picardischen Adeligen de Tupigny ab, die gegen Ende des 14. Jh.
ausstarben, sondern von Marie-Rose Tupigny, Tochter eines Bauern
und einer Webereiarbeiterin. Und diese Marie-Rose Tupigny hatte
1805 einen Jean Leroux geheiratet. Und von einer der Töchter aus
dieser Ehe stammt unser "Baron" tatsächlich ab, der
nun aus der rein bäuerlichen Familie eine verarmte Nebenlinie
ebenjener de Tupigny konstruierte, Anlaß genug für den
Verdrehungskünstler, sich nun selbst für einen Baron zu halten,
das alte Wappen der picardischen Adeligen zu führen und seinen
Namen am 12.7.1953 dahingehend ändern zu lassen. Leider gibt es
auch heute noch in Frankreich hinreichend Zeitgenossen, die das
fein gesponnene Lügengebilde akzeptieren.
Die
Fynneys bedienen sich bei den Fiennes:
Dieses Exlibris, lt. Signatur
von Mutlow hergestellt und ca. 1805 entstanden (Bildgröße 105 x
85 mm, Blattgröße 140 x 100 mm), ist ein Beispiel aus der
britischen Heraldik für eine Familie, die sich bei
namensähnlichen Familien an deren Wappen bedient hat, um sich
selbst den Anschein von Zugehörigkeit zum alten Adel zu geben.
Es ist für die ziemlich unbekannte und historisch unbedeutende
Familie Fynney. Aufwand dieses Bücherzeichens und
Bekanntheitsgrad der Familie in den einschlägigen Werken stehen
in krassem Mißverhältnis zueinander. Die nach der Inschrift in
Staffordshire beheimatete Familie, die sehr viele Schreibweisen
ihres Namens von Fenis über Finnys, Fineux und Fiennes bis zu
Fynneys beansprucht, am besten alles, was mit F beginnt, mangelt
es an Eindeutigkeit, und es mangelt auch ein eindeutiger
Berechtigung, das Wappen so zu führen. Die Familienlegende wirft
hier von Wunschdenken geprägt mehrere Familien zusammen, und
namensähnliche Wappen werden hier ohne jede Berechtigung
zusammengeschmissen. Hauptsächlich hat man bei der Familie
Fiennes, Barons Saye and Sele, gewildert und bei den mit diesen
zusammenhängenden Familien wie FitzHugh.
Dieses Wappen ist so weder angemessen noch offiziell, sondern versucht sich mit den genannten namensähnlichen Familien zu verknüpfen. Vielmehr war seinerzeit umstritten, ob die Familie überhaupt berechtigt sei, ein Wappen zu führen; es gab eine ausführliche Diskussion seinerzeit im Gentleman's Magazine, wo Aussagen der Familie begründet vehement widersprochen wurde. Das hindert die Familie dennoch nicht, groß aufzutreten und ihre Existenz auf die Eroberung Englands durch die Normannen 1066 zurückzudatieren und die Schenkung des Fynney Estates durch Wilhelm den Eroberer an seinen Gefolgsmann Fenis, was aber nicht im Doomsday Book erwähnt wird, wie auch sonst so einiges an der Familiengeschichte mit Recht angezweifelt werden darf. Die Herolde haben ferner bei ihren Visitationen diesen Anspruch, von John Baron Fenis abzustammen, verneint. Mangelnde reale Bedeutung wird hier durch großartigen Auftritt und unbelegte Behauptungen wettgemacht. Deshalb ist dieses Exlibris zwar aufwendig, aber inhaltlich dubios: Wesentliche Bestandteile sind von anderen Familien geklaut:
Insbesondere wurde Feld 4, in Blau drei (2:1) aufspringende goldene Löwen (Azure three lions rampant Or) von der Familie Fiennes geklaut, ebenso stammt Helm 4 (außen links), ein sitzender naturfarbener Wolf mit goldenem oben und unten mit Zacken versehenen Halsband und goldener Kette (a wolf sejant proper ducally gorged and chained Or) unberechtigterweise von der Familie Fiennes, ebenso die Devise "Fortem Posce Animum" (pray for a brave soul), genau wie die Schildhalter (on either side a wolf dog Argent gorged and chained as the crest). Feld 9, golden-rot geviert (quarterly Or and Gules), gehört den Saye, und Feld 12, unter einem goldenen Schildhaupt in Blau drei miteinander verschränkte Sparren (Azure three chevronels interlaced Or a chief of the last), gehört den FitzHugh: Mit dem Erlöschen der FitzHugh gingen die Ansprüche auf die Baronie an die Fiennes, und von denen haben die Fynneys das Feld geklaut, um nur die offensichtlichste Wilderei zu nennen.
Eine
neuzeitliche Wappen-Usurpation: Familie Herter in der NWR
Eine neuzeitliche
Usurpation, die zudem auch noch von einem heraldischen Verein in
seine Wappenrolle eingetragen wurde, ist das Wappen der Familie
Herter (Niedersächsische Wappenrolle Nr. 2-1090): Der Schild ist
von Rot über Silber geteilt. Man hält es zunächst für eine
versehentliche Dublette, denn dieses Wappenbild kommt öfter vor:
Der Kanton und die Stadt Solothurn haben jeweils einen Schild mit
diesem Motiv, und im Zweifelsfall sind die Solothurner Rechte die
älteren, denn das besagte Familienwappen wurde erst 1955
registriert und eingetragen. Aber auch in Deutschland ist dieses
Wappenbild schon lange einschlägig vergeben, nämlich für das Erzstift Magdeburg und dann später für das
Herzogtum Magdeburg. Damit ist das Wappenbild von einem
Territorium und Fürstentum des Reiches belegt und kann nicht
neuzeitlich von einer bürgerlichen Familie angenommen werden.
Doch es ist noch schlimmer, denn offensichtlich wurde der
Wappenschild ohne jeden belastbaren genealogischen Bezug im Jahre
1955 von der erloschenen schwäbischen Adelsfamilie Herter von
Hertneck bzw. Herter von Düsslingen geklaut. Die adeligen Herter
von Düsslingen teilten sich in die Zweige Hertneck (Hartneck),
Ossweil, Schillbach etc. und sind 1614 ausgestorben. Sie führten
den Schild rot-silbern geteilt, auf dem Helm mit rot-silbernen
Decken ein Paar rot-silbern geteilter Büffelhörner mit Bändern
(Scheiblersches Wappenbuch Folio 81, Siebmacher Band: WüA Seite:
12 Tafel: 3). Die bürgerliche Familie Herter aber, aus der Dr.
med. Kurt Karl Theodor 1955 das geklaute Wappen eintragen ließ,
war offenbar aus der Schweiz nach Schlesien in die Gegend von
Guhrau eingewandert. In schlesischen Kirchenbüchern wurde die
Genealogie bis 1750 erforscht, so daß erstens eine zeitliche
Lücke zu den echten, adeligen Herter klafft, zweitens der
Regionalbezug überhaupt nicht gegeben ist, und drittens gingen
selbst diese Unterlagen verloren. Um 1800 wanderte die
bürgerliche Familie Herter in den Raum Köslin-Bublitz in
Pommern ab, von wo der Vater des in Hannover lebenden
Wappenstifters nach Pollnow heiratete. Die Abweichung in der
Helmzier stellt aus an anderer Stelle erläuterten Gründen keine
hinreichende Differenzierung dar, solange der Schild identisch
ist. Die Führung des Wappens
der adeligen Familie Herter durch die nicht verwandte
bürgerliche Familie Herter ist daher nicht zulässig; das Wappen
gehört in der NWR, die damals den Eintrag vorgenommen hatte,
gelöscht, und diesem optischen Abstammungsschwindel ohne
vorliegenden genealogischen Bezug gehört seitens der
heraldischen Vereine ein Riegel vorgeschoben.
Neuzeitliche
Wappen-"Dubletten": Mangelnder Abgleich als Ursache
Am häufigsten entstehen
Wappen-Dubletten ungewollt durch mangelnden Abgleich. Man hat
eine hübsche Idee und recherchiert nicht gründlich genug, ob es
das schon gibt. Hier an Aufwand zu sparen birgt immer die
Möglichkeit, einer Dublette aufzusitzen. Das ist nicht per se
böse Absicht, aber sobald es herauskommt, ist das Wappen nichts
mehr wert, und wenn eine eintragende Wappenrolle das in gutem
Glauben nicht gemerkt hat, müßte der Eintrag korrekterweise
nachträglich gelöscht werden. Wird ein solches Wappen nach
Bekanntwerden älterer Rechte dennoch weitergeführt, wird der
Fall zur Usurpation, weil dann Absicht und Handeln wider besseres
Wissen vorliegt. Ein paar Beispiele:
Ganz
schlechter Stil: Die "So-gut-wie-Usurpation"
Nicht weit von einer echten
Usurpation ist die "so-gut-wie-Usurpation" entfernt.
Die Motivation ist die gleiche: Ohne bestehenden genealogischen
Bezug, also ohne Rechtsgrundlage, eignet man sich absichtlich ein
Wappen einer namensgleichen, am besten ausgestorbenen Familie an,
verändert das Wappenbild aber durch minimale Zutaten so, daß
rein formal ein anderes Wappen entsteht. Der beanstandete Akt
bleibt dennoch, daß diese "Wappenstifter" sich durch
bloße Namensähnlichkeit berechtigt sehen, das Wappen einer
anderen Familie zu führen, zugleich sich der fehlenden Grundlage
bewußt sind und einen Scheinrückzieher machen, indem sie kleine
Veränderungen einführen. So führen diese Leute ein Wappen, das
ihnen nicht zusteht, waschen aber dennoch ihre Hände in
Unschuld, weil sie es ja verändert haben und damit
unterscheidbar gemacht haben. So etwas nenne ich ganz schlechten
Stil. Dies ist leider eine bei kommerziellen Anbietern häufiger
vorkommende Praxis. Meine Meinung ist: Entweder gehört man zu
einer Familie, dann kann man das betreffende Wappen mit Stolz
führen, oder man gehört nicht dazu, dann läßt man die Finger
von zweifelhaften Plagiaten und macht etwas Eigenes.
Was ist
dagegen keine Wappen-Usurpation?
Keine Usurpation eines Wappens
liegt vor, solange gutgläubig Absicht und Kenntnis fehlen, wenn
trotz unterschiedlicher Namen ein genealogischer, legitimierender
Zusammenhang besteht, oder wenn es einen sonstigen
legitimierenden Grund oder Rechtsakt gibt. Im einzelnen:
Keine
Wappen-Usurpation, Fall 1: echte Duplizität
Fehlen der Absicht und
Kenntnis sowie Fehlen möglicher Berührungspunkte: Es kann z. B.
passieren, daß zwei gänzlich unterschiedliche Familien genau
den gleichen Schild führen, aber ohne Bedeutung füreinander in
unterschiedlichen Teilen Europas ohne Berührungspunkte leben und
sich eigentlich praktisch nie "ins Gehege kommen",
vielleicht auch gar nichts voneinander wußten, als die Wappen
entstanden. Es handelt sich also um echte Dubletten, die
unabhängig voneinander entstanden sind. Naturgemäß sind das
sehr einfache, früh entstandene Schildbilder von geringem
Differenzierungsgrad.
Ein Beispiel sind die österreichischen von Hohenfeld und die fränkischen von Aufseß, beide führen problemlos parallel im Schild in Blau einen silbernen Balken, belegt mit einer roten Rose. Hier kann man ebenfalls nicht von Usurpation sprechen, weil Kenntnis und Absicht fehlen. Später vierten die von Hohenfeld ihren Schild, und die Unterscheidbarkeit des Schildes war wieder gegeben, ein möglicher Weg aus der Situation. | |
Beispiel 2: Die Könige von Aragon führen in Gold vier rote Pfähle im Schild - die rheinländisch-belgischen Scheiffart von Merode ebenfalls. | |
Beispiel 3: Die Erzherzöge von Österreich führen in Rot einen silbernen Balken - die luxemburgischen Grafen von Vianden ebenfalls - und die italienische Adelsfamilie Correggio, und die Capler v. Oedheim gen. Bautz. | |
Beispiel 4: Die rheinischen v. Bettendorf führen im roten Schild einen silbernen Ring, das Nürnberger Patriziergeschlecht Koler von Neunhof ebenfalls. | |
Beispiel 5: Die Hohenzollern und die v. Welsperg (Österreich, Tirol, Pustertal) führen einen silbern-schwarz gevierten Schild im Stammwappen. Unterschied nur in der Helmzier: Hohenzollern: Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-schwarz gevierter Brackenrumpf. Welsperg: Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-schwarz übereck geteiltes Paar Büffelhörner. Und die sog. weiße Linie der Herren von Boineburg reiht sich ebenfalls ein, als Helmzier ebenfalls die Büffelhörner. Die schwarze Linie hat jedoch die Farben vertauscht. | |
Beispiel 6: Fränkischer Rechen, geführt von den Würzburger Fürstbischöfen, von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt, ebenso das Stammwappen der österreichischen von Attems, und ebenso findet sich das Motiv bei den v. Heusenstamm. | |
Beispiel 7: Die Grafen von Ziegenhain im Hessischen und die Herren von Hohenhewen im Hegau führten beide einen schwarz-golden geteilten Schild, oben ein silberner, sechszackiger Stern. | |
Beispiel 8: Die fränkischen Herren von Crailsheim und das Erzbistum Prag führen beide in Schwarz einen goldenen Balken. | |
Beispiel 9: Die Grafen von Oldenburg und die de Berlo, Sire de Lavaux-Sainte-Anne, führen beide in Gold zwei rote Balken. Die Grafen von Oldenburg hatten diverse Kleinode, von denen sich ein wie der Schild bez. Paar Büffelhörner durchsetzte. Die Helmzier der de Berlo wäre ein wie der Schild bez. Flug (cimier un vol aux armes) oder der Schild zwischen einem golden-rot gespaltenen Flug (un écusson aux armes entre un vol parti d'or et de gueules). Die Familie stammt aus der Gegend von Liège (Lüttich). Und eine dritte Familie mit diesem Schildbild sind die rheinisch-westfälischen Herren von Fürstenberg, die hatten als Helmzier zwei Fasanenfedern. | |
Beispiel 10: Die von Jagow, ein uradeliges Geschlecht der Mark Brandenburg, führen in Silber ein rotes, sechsspeichiges Wagenrad. Das führt ebenso das Hochstift Osnabrück. Freilich ist die Helmzier anders, die v. Jagow haben auf dem rot-silbern bewulsteten Helm mit rot-silbernen Decken einen naturfarbenen (schwarz-silberner) schreitenden Dachs, aus dessen Kopf (Ohren) zwei goldene Lilienstäbe (Glevenstäbe, Lilienstengel) schräg nach hinten gerichtet hervorkommen. | |
Beispiel 11: Die Markgrafen von Baden haben im Stammwappen das gleiche Schildbild wie die belgischen Fürsten von Ligne, nämlich in Gold einen roten Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Beide Familien können nur unterschieden werden, wenn die Helmzier mit abgebildet ist, denn erstere haben auf gekröntem Helm zwei rot und golden tingierte Steinbockshörner, Helmdecken rot-golden. Und die Fürsten von Ligne haben zwei rotbordierte, silberne Dornenschirmbretter, belegt mit dem Schild. | |
Beispiel 12: Die oberfränkische Familie von der Grün (Siebmacher Band: ThüA Seite: 57 Tafel: 44, Otto Hupp, Münchener Kalender 1934) führt in Rot einen silbernen Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Die badischen und elsässischen von Kageneck (Siebmacher Band: Bad Seite: 10 Tafel: 8 , Els Seite: 12 Tafel: 14 , Bad Seite: 57 Tafel: 35, Deutsche Wappenrolle DWR Band: XXVII Seite: 22 Nummer: 6815/74) führen exakt das gleiche Schildbild. Beide Familien können nur unterschieden werden, wenn die Helmzier mit abgebildet ist, denn die von der Grün haben auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken einen roten Flug, beiderseits belegt mit einem silbernen Schrägbalken, rechts schräglinks und umgekehrt, und die von Kageneck haben auf dem Helm mit rot-silbernen Decken einen wachsenden, in ein rotes, mit einem silbernen Schrägbalken (Schrägrechtsbalken) belegtes Gewand gekleideten, bärtigen Mannesrumpf, auf dem Kopf eine rote, silbern aufgeschlagene Zipfelmütze. | |
Beispiel 13: Das Stammwappen der von Manteuffel (Siebmacher Band: Pr Seite: 54 Tafel: 69, Band: PrE Seite: 154 Tafel: 132) ist ein silberner Schild mit rotem Balken, desgleichen bei der Familie von Leonrod (Siebmacher Band: Bad Seite: 61 Tafel: 37, Band: Bay Seite: 44 Tafel: 43). Unterscheiden kann man sie nur anhand der Helmzier, denn die von Manteuffel führen einen schwarzen Flug zu rot-silbernen Decken, die von Leonrod aber ein wie der Schild bez. Paar Büffelhörner. Regional kamen sich die beiden Familien nichts ins Gehege, denn erstere waren in Preußen, in Pommern, in Brandenburg, in Mecklenburg und im Baltikum zu finden, während letztere eine fränkische Familie sind. Übrigens gibt es noch eine Familie mit diesem Schildbild, die westfälischen v. Quernheim (Siebmacher Band: Pr Seite: 59 Tafel: 75), die sind aber evtl. stammesverwandt mit den von Manteuffel (Otto Hupp, Münchener Kalender 1909). Diese führen einen wie der Schild bez. Flug als Helmzier. Wenn wir noch nach Frankreich schauen, finden wir auch noch den Duc de Sully, Maison de Béthune (D'argent à la fasce de gueules), und die Gemeinde Béthune im Département Pas-de-Calais. Und mit dem gleichen Schildbild hätten wir noch die de Sainte-Maure, duc de Montausier. | |
Beispiel 14: In Silber drei rote Sparren - dieses Schildbild führen mindestens vier Familien. Die lothringisch-luxemburgischen de Bassompierre (von Bettstein), die Herren von Eppstein und die Grafen von Ravensberg führten es jeweils. Und mit der Aufnahme der entsprechenden Felder in die großen Kompositwappen der Landesfürsten verbreiteten sich die Symbole weiter, bei gleichem Aussehen standen sie dennoch für unterschiedliche Bedeutungen, so standen die drei roten Sparren in Silber in in den Wappen der vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg und in den späten pfälzischen, sächsischen und preußischen Kompositwappen jeweils für die Grafschaft Ravensberg, im Wappen des Herzogtums Nassau jedoch für Eppstein (via Grafschaft Eppstein-Königstein). Und dazu kommen noch die schwäbisch-württembergischen von Asch mit dem gleichen Schildbild (Alberti S. 26, Siebmacher Band: BayA1 Seite: 127 Tafel: 133, Scheiblersches Wappenbuch). Diese vier führten jeweils parallel und unabhängig voneinander das Motiv. Räumlich kamen sie sich auch nicht ins Gehege. Das Wappen der ausgestorbenen von Asch wurde jedoch später den Asch aus Landshut anläßlich deren Standeserhebung zugegeben und erscheint bei diesen in geviertem Schild, damit ist diese Übernahme zwar eigentlich eine Usurpation, aber eine von der Obrigkeit legitimierte, auch wenn die genealogische Legitimation fehlte, vgl. Siebmacher Band: Bay Seite: 26 Tafel: 21. Wenn wir noch nach Frankreich schauen, finden wir auch noch den duc de Richelieu (im Rietstap unter Chapelle de Jumilhac de Richelieu, d'argent, à trois chevrons de gueules) im Périgord. | |
Beispiel 15: Sowohl die von Isenburg der Niederisenburger Linie als auch die Herren von Breuberg führten in Silber zwei rote Balken. Später entspannte sich das, weil beide Wappen nach Erlöschen der Stammgeschlechter nur noch in Kombination vorkamen: Niederisenburg war in den Wappen Wied und Walderdorff vertreten; Breuberg in den Wertheimer Wappen. | |
Beispiel 16: Die Stadt Regensburg führt in Rot zwei schräggekreuzte silberne Schlüssel. Das gleiche Schildbild führt in Frankreich der duc de Clermont-Tonnerre, wobei die duché 1755 geschaffen wurde, die 1775 zu einer pairie wurde (de gueules, à deux clés d'argent passées en sautoir). |
Besteht jedoch räumliche Nähe der Wappenführenden, ist das durchaus sehr problematisch:
Beispiel 13: Das Schildbild des silbernen, gestürzten, an den Ecken in je eine Lilie auslaufenden Dreiecks in rotem Feld ist doppelt vergeben, zwei Nürnberger Patrizierfamilien beanspruchten es gleichzeitig und in der selben Stadt, die Nützel und die Stromer. Natürlich gab es deswegen Streit, der am 28. April 1380 zu einem Ratsurteil führte: Beide durften das Schildbild führen, wobei aber den Stromer die Priorität eingeräumt wurde. |
Keine
Wappen-Usurpation, Fall 2: Stammesverwandtschaft
Ebenfalls liegt keine
Usurpation vor bei stammesverwandten Familien, die zwar
unterschiedliche Namen tragen, aber gleiche Wappenbilder im
Schild führen.
Beispiel 1: von Neipperg und von Landenberg, beide führen in Rot drei (2:1) silberne Ringe. Sie sind eines Stammes. | |
Beispiel 2: von Mentzingen, von Helmstatt und Göler von Ravensburg, sie führen alle drei den schwarzen Raben im silbernen Feld. Der gemeinsame Stammvater ist Raban von Wimpfen, staufischer Reichsministerial. Hinsichtlich ihrer Helmzier unterscheiden sich die drei Geschlechter. So haben die Göler von Ravensburg als Kleinod Kopf und Hals des Raben aus dem, hinten am Hals ein goldener (oder silberner) Kamm mit 5 goldenen (oder silbernen) Spitzen, die meistens mit ebenso vielen Pfauenfedern (Pfauenspiegeln) besteckt sind, und die von Helmstatt ein schwarzes und ein silbernes Büffelhorn auf gekröntem Helm. | |
Beispiel 3: von Enzberg, von Dürmenz/Dürrmenz, schwäbische Geschlechter eines Stammes, beide zeigen in Blau einen goldenen Fingerring mit rotem Stein. | |
Beispiel 4: die beiden fränkischen Familien von Grumbach und von Wolfskehl, beide führen in Gold einen schwarz gewandeten oder je nach Darstellung unbekleideten Mohr, der in seiner ausgestreckten rechten Hand drei rote Blumen hält. Die linke Hand ist in die Hüfte gestützt. Sie sind stammesverwandt. | |
Beispiel 5: die drei fränkischen Familien von Redwitz, Marschalk von Ebneth und Marschall von Kunstadt, alle drei führen in Blau drei silberne Balken, belegt mit einem roten schrägrechten Wellenbalken. Helmzier Kopf und Hals eines roten Einhorns. Helmdecken rot-silber. Sie sind stammesverwandt. | |
Beispiel 6: Die limburgisch-belgischen Loon und die Grafen von Rieneck im Spessart: Beide haben als Stammwappen einen 9x zu 10 Plätzen von Gold und Rot geteilten Schild. In der Tat hatte die Tochter des Mainzer Burggrafen Gerhart den Grafen Arnold von Loon geheiratet, und die Nachfahren nannten sich um die Mitte des 12. Jh. zusätzlich von Rieneck, und dieser Name blieb. | |
Beispiel 7: Ritter Eberhard v. Berg (de monte), der um 1300 urkundlich auftritt, ist der Stammvater einer Reihe oberfränkischer Familien, die alle das gleiche Schildbild haben, in Rot ein silberner Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Diese stammesverwandten Familien sind die oberfränkischen von der Grün (Siebmacher Band: ThüA Seite: 57 Tafel: 44, Otto Hupp, Münchener Kalender 1934), die v. Sack (Band: BayA1 Seite: 89 Tafel: 88), die v. Reitzenstein (Siebmachers Wappenwerk Band: Bad Seite: 70 Tafel: 42), die v. Wildenstein (Siebmacher Band: Bay Seite: 64 Tafel: 69) u. a. Sie führen alle den silbernen Schrägbalken in Rot und den mit diesem belegten Flug als Wappen. |
Keine Usurpation liegt bei sogenannten Wappengruppen vor, die durch einen begründeten Zusammenhang der Familien entstanden sind (siehe Kapitel über Wappengruppen), zumal die Motive meist differenziert werden.
Keine
Wappen-Usurpation, Fall 3: Erlöschen, Vereinigung aufgrund
verwandtschaftlicher Beziehungen, vom Souverän legitimiert
Nicht unter Usurpationen
fallen nicht die ggf. von einem Souverän oder Befugten
legitimierten Übernahmen von Wappen im Mannesstamm
ausgestorbener Familien über die Erbtöchter durch deren Ehemann
und deren gemeinsame eheliche Kinder.
Keine
Wappen-Usurpation, Fall 4: Gnadenakt
Ebenfalls ist es natürlich
keine Usurpation für den Betroffenen, wenn ein dazu berechtigter
Landesherr, Souverän oder sonstiger Befugter das Recht zur
Führung des eigenen Wappens als Gnadenakt gewährt.
Weiterhin gilt dies natürlich nur für Familienwappen, denn Amtswappen, Abtswappen, Bischofswappen werden selbstverständlich vollkommen zu Recht von Personen verschiedener Familien, eben den Amtsinhabern, geführt.
Gibt es
eine Ersitzung von Wappen?
Zur Frage, ob eine Ersitzung
nach BGB u. U. nach Verstreichen einer angemessenen Zeitspanne
möglich sei, muß zum einen angemerkt werden, daß - wenn wir
mal theoretisch die Ersitzungsfähigkeit von Wappen annehmen -
die Voraussetzung dafür Gutgläubigkeit beim Erwerb wäre. Eine
Nichtausschöpfung gegebener Recherche-Möglichkeiten ist nicht
gutgläubig zu nennen, sondern grobe Fahrlässigkeit. Von
Gutgläubigkeit kann man nur dann ausgehen, wenn alle zur
Verfügung stehenden Informationsquellen zur Klärung der Frage
ausgeschöpft wurden. Wenn sich jemand aber nicht darum kümmert,
ob es ein zu führen beabsichtigtes Wappen bereits gibt, kann
keine Gutgläubigkeit vorliegen, was die Möglichkeit einer
Ersitzung nach BGB ausschließt.
Viel wichtiger ist aber die Frage, ob ein Wappen als nichtmaterielle, ideelle Sache überhaupt ersitzungsfähig ist. Dies möchte ich verneinen, weil sowohl das Recht am eigenen Namen als auch in Analogie das Recht an einem Familienwappen, welches über eine analoge Anwendung des §12 BGB klar dem Namensrecht zugeordnet wird, zu den höchstpersönlichen Rechten gehören und unveräußerlich sind. Allein vom Logischen her führt Ersitzung von Gegenständen einen Eigentumserwerb des Be- und Ersitzers kraft Gesetzes herbei, während der bisherige Eigentümer seiner Eigentumsrechte vollständig ledig wird. Würde man nun einen Akt der Ersitzung auch bei Familienwappen akzeptieren, würde das nach den Gesetzen der Logik und Analogie den Verlust der Rechte am Wappen für die bislang führungsberechtigte Familie bedeuten, ein Ergebnis, das in keiner Weise sachgerecht ist und das Nichtzutreffen der Annahme, ein Wappen sei ersitzbar, belegt. Fazit: Es gibt heute keine Möglichkeit, aus einem usurpierten Wappen ein nichtusurpiertes zu machen.
In jedem Falle bleibt es unbillig und verstößt gegen das natürliche Rechtsempfinden, wenn jemand, sei es auch unbewußt, zu Unrecht ein fremdes Wappen führt.
Wie kommt
man erfolgreich zu anderer Leute Wappen? Beispiele historischer
Fälle:
Die Anzahl der
Wappenusurpationen ist riesig. Insbesondere in der heraldischen
Verfallszeit scherte man sich wenig um Wappenrecht, und nach dem
Wegfall der obrigkeitlichen Kontrolle des Wappenwesens meinen
manche Zeitgenossen, sie könnten sich über die Rechte anderer
Familien hinwegsetzen, insbesondere, wenn die sich nicht mehr
wehren können, da erloschen. Der Verstoß gegen die Prinzipien
der Wappenführung ist offensichtlich, die Bewertung solchen Tuns
liegt auf der Hand.
Viel interessanter als die Versuche der letzten Zeit, sich widerrechtlich Wappen anderer Leute anzueignen, sind die historischen Usurpationen, die erfolgreich waren und sich durchgesetzt haben, sei es mit obrigkeitlichem Zutun, sei es einfach durch ein von der Zeit und der Obrigkeit legitimiertes phantasievolles und vom Wunschdenken geprägtes Konstrukt, sei es einfach durch Dummheit oder Dreistheit, sei es einfach durch Inkompetenz der Obrigkeit, die fehlende genealogische Zusammenhänge kraft ihrer Machtstellung ignorierte. Es gibt so einige Fälle, wo die Usurpierer damit dauerhaft durchgekommen sind:
Henneberg und Colonna: In Rot eine goldgekrönte silberne Säule - dieses Wappen ist das des römischen Adelsgeschlechts Colonna, deren Verwandtschaft die Grafen von Henneberg sich 1467 durch Papst und Kaiser bestätigen ließen. Seit 1328 führten die Colonna die Säule gekrönt. Antonio Colonna, damals Präfekt von Rom, schenkte im Jahre 1465 den Grafen von Henneberg in Person von Otto IV die schmeichelhafte "Wahlverwandtschaft". Diese beanspruchte Verwandtschaft bzw. Abstammung ist aber eine reine Erfindung. Dennoch wurde sie von Papst Paul II am 2.1.1467 bestätigt, des Papstes Unfehlbarkeit machte aus Lüge Wahrheit, und selbst Kaiser Friedrich III gab am 7.12.1467 sein Placet. So fand das Wappen der Colonna den Weg in das des Hauses Henneberg-Römhild und später für Römhild sogar in das sächsische Wappen, denn nach der ersten Teilung der Henneberger Lande erhielt Heinrich IV. den Römhilder Teil. Sitz war von 1274 bis 1317 die Hartenburg, und um 1300 wurde die Stadt Römhild gegründet.
Torre und Taxis: Eigentlich hieß die Familie von Thurn und Taxis nur von Taxis bzw. de Tassis. 1650 wurde die kaiserliche Genehmigung erhalten, den Namen von Thurn und Taxis zu führen. Die Namensänderung wurde beantragt, weil man sich die von Wunschdenken geprägte Überzeugung zu eigen gemacht hatte, daß die Taxis vom italienischen Adelsgeschlecht der Mailänder und lombardischen della Torre abstammen, was sich doch gleich viel besser machte. Kaiser Ferdinand III und König Philipp IV von Spanien erkannten diese Abstammung an und stimmten zu. Aus della Torre wurde deutsch &bdquoThurn&ldquo = Turm. Entsprechend wurde der Turm dem Wappen bei dessen Vermehrung hinzugefügt. Erster Träger des neuen Namens war Reichsgraf Lamoral II Claudius von Thurn und Taxis (1621-1676, Reichsgeneralpostmeister 1645-1676).
Werdenberg - Werdenberg: Die Grafen von Werdenberg-Sargans und Werdenberg-Sargans-Trochtelfingen führten in Rot eine silberne Kirchenfahne mit drei Lätzen. Später wurde das Wappen geviert, als Heiligenberg ererbt wurde, 1 und 4: In Silber eine rote Kirchenfahne mit drei Lätzen. 2 und 3 in Silber ein schwarzer, schrägrechter Zickzackbalken. Das Wappen dieser Linie mit dieser Farbkombination fand später Eingang in das Fürstenbergische Wappen - rechtmäßig. Im Siebmacher Band ÖSchl Seite: 101 Tafel: 53 findet sich ein gänzlich anderes Geschlecht gleichen Namens Werdenberg (Verdenberg) ohne jeden genealogischen Bezug, das nicht mit den Werdenbergs Montfortschen Stammes verwechselt werden darf, sondern ursprünglich Verda oder Verde hieß und aus Mailand kam, das aber von Erzherzog und Kaiser Ferdinand II im Jahre 1623 fälschlicherweise die silberne Kirchenfahne in Rot als Herzschild verliehen bekam, durch Dummheit oder Ignoranz des Verleihenden. So kam diese andere Familie durch "Allerhöchste Inkompetenz" erfolgreich an ein Wappen, das ihr nicht zusteht.
Hammerstein - Hammerstein: Die Freiherren von Hammerstein sind westfälischer Uradel und führen in Silber drei (2:1) rote, golden bordierte Kirchenfahnen. Die Linie der Freiherren von Hammerstein zu Equord führte einen gespaltenen Schild, vorne in Silber drei (2:1) rote, ggf. golden bordierte Kirchenfahnen, hinten aber in Rot drei (2:1) schräggestellte silberne Hämmer (ggf. an goldenen Stielen) wegen der einfach mal willkürlich wegen der Namensgleichheit angenommenen Abstammung von den rheinländischen Burggrafen von Hammerstein (Hammerstein am Rhein im Landkreis Neuwied), die das Hammer-Wappen in unterschiedlichen Farbvariationen führten, rot in Gold, silbern in Rot, und mittlerweile ausgestorben waren. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Burggrafen von Hammerstein und den Freiherren von Hammerstein ist nirgends belegt, sondern Legende. Dennoch konnte ein cleverer General diese wundervolle, von Wunschdenken geprägte Abstammung dem König (Hannover und England) unterjubeln, der wohl alles glaubte. 1893 kauften die Freiherren von Hammerstein die Burg Hammerstein am Rhein an, was aber nichts an den fehlenden genealogischen Verbindungen ändert. In den Ruinen über dem Rheintal finden immer noch Familientage statt.
Oertel - Oertel auf Güntersbühl: Das Wappen der alten Nürnberger Patrizier-Familie Oertel ist silbern-rot mit eineinhalb Schrägzinnen schräggeteilt, alternativ zu blasonieren als silbern-rot mit einer Gegenschrägzinne schräggeteilt, alternativ auch als silbern-rot mit zwei gegeneinandergekehrten Schrägzinnen schräggeteilt. Das Oberwappen ist zu rot-silbernen Decken ein beiderseits wie der Schild bez. Flug. Das Wappen wird beschrieben im Schöler, Tafel 18, und im Siebmacher Band: BayA1 Seite: 51 Tafel: 50. Dieses Wappen ist das echte. Das Wappen dieser Nürnberger Familie Oertel ist jedoch 1762 einer von Kaiser Franz I. geadelten gleichnamigen Familie verliehen worden. Es handelt sich um die Oertel auf Güntersbühl, die - genealogisch überhaupt nicht verwandt - nun einen gevierten Schild führten, Feld 1 und 4: in Blau eine silberne Lilie, Feld 2 und 3 das Wappen des ausgestorbenen Nürnberger Geschlechtes. Auf dem Helm mit rechts blau-silbernen und links rot-silbernen Decken ein von den Motiven der Felder 1/4 und der Felder 2/3 übereck geteilter Flug (Siebmacher Band: Bay Seite: 101 Tafel: 121). Es gibt keinerlei heraldische oder genealogische Berechtigung zu diesem Schritt, der seine Legitimität allein durch Dummheit oder Ignoranz des Verleihenden erhielt. So kam diese zweite Familie durch "Allerhöchstes Abnicken" erfolgreich an ein Wappen, das ihr nicht zusteht.
Eine
unterfränkische Stadt führt das Wappen der Markgrafen von Baden
Die Stadt Bad Brückenau
(Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken) führt
ein kleines und ein großes Stadtwappen. Das Große Stadtwappen
ist geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Silber ein schwarzes
durchgehendes Kreuz (Fürstabtei Fulda), Feld 2 und 3: in
rot-blau geteiltem Feld ein Brustbild einer Kaiserin in schwarzer
Gewandung, mit silbernem Schleier, goldener Kaiserkrone und
silbernem Nimbus (Fürststift Kempten, Hildegard als Gründerin),
Herzschild das kleine Stadtwappen, in Gold ein roter
Schrägbalken. Dieser Herzschild wird auch alleine als Kleines
Stadtwappen geführt. Doch das Große Stadtwappen ist nichts
anderes als das Wappen des Fuldaer Fürstabtes Bernhard Gustav Markgraf von Baden-Durlach
(1671&ndash1677)! Und durch Weglassen des Hauptschildes
bleibt als Kleines Stadtwappen eben der Stammschild der
Markgrafen von Baden übrig.
Das kam nicht durch Zufall, sondern durch Unkenntnis: Einst war Bad Brückenau ein Besitz des Klosters Fulda, genau von 777 (Hammelburger Schenkung) bis zur Säkularisation, einmal abgesehen von einigen kurzen Unterbrechungen. Nach der Säkularisierung lag der Gedanke an kirchliche Herrschaft so fern, daß man im Jahr 1818 das besagte fürstäbtliche Wappen für das Stadtwappen hielt und gedankenlos übernahm. 1819 gab es eine Wappenrevision, die Elemente des Hauptschildes, von denen niemand mehr wußte, was sie bedeuteten, fielen weg, und man hatte das Kleine Stadtwappen geschaffen. Es folgte eine Lücke der Wappenführung, und ab 1836 griff man wieder auf das nicht als solches erkannte "badische" Wappen zurück, und so wird es heute noch geführt. Dabei handelt es sich in keiner Weise um ein historisches Wappen der Stadt, sondern nur um die Fortsetzung eines historischen Irrtums, denn es ist und bleibt das badische Wappen. So erinnert das eigentlich zu Unrecht geführte Stadtwappen auch heute noch daran, daß hier einst ein Fürstabt aus dem Hause Baden regierte. Die Stadt Baden-Baden führt übrigens das gleiche Wappenbild, aber dies war ja auch schließlich jahrhundertelang markgräfliches Herrschaftsgebiet.
Der Erfolg
"legitimiert" eine Wappenaneignung: Saller / v. Saldern
Das wohlbekannte Wappen der
zum braunschweigischen und lüneburgischen Uradel gehörenden
Familie von Saldern zeigt in Gold eine rote, golden bebutzte Rose
mit grünen Kelchblättern, auf dem gekrönten Helm mit
rot-silbernen Decken ein schwarzer Adlerflug. Das Wappen derer
von Saldern wird beschrieben im Siebmacher Band: Pr Seite: 24
Tafel: 27, Band: Anh Seite: 6 Tafel: 7, Band: AnhA Seite: 50
Tafel: 29, Band: Me Seite: 18 Tafel: 16, Band: Pr Seite: 342
Tafel: 396, ferner bei Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des
Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig. Der
Stammsitz des Geschlechtes liegt an der Fuhse in
Salzgitter-Salder. Ihnen gehörte einst auch die Burg Lichtenberg
in Salzgitter-Lichtenberg, erst als Eigentum, dann als Pfand der
Braunschweiger Herzöge. Weitere Besitzungen sind Schloß Salder
bei Wolfenbüttel, Wilsnack, Burg Wohldenberg, Burg Gebhardshagen
(heute auch Salzgitter), Burg Lauenstein, Schloß Henneckenrode,
Schloß Nettlingen, Schloß Groß-Plasten, Schloß Plattenburg
etc.
Dieses Wappen fand auf höchst erfolgreiche Weise Eingang in das
Wappen einer ganz anderen, nicht verwandten Familie. Caspar von
Saldern (1711-1786) war kein Sproß der gleichnamigen
Adelsfamilie, sondern ein Sohn des Amtsschreibers und
herzoglichen Amtsverwalters Friedrich von Sallern und dessen Frau
Anna Maria Kamphövener. Er entstammte einer bürgerlichen
Bauern- und Beamtenfamilie aus Holstein. Er nutze die
Namensähnlichkeit, nannte sich v. Saldern und schaffte einen
Senkrechtstart in die hohe Politik, brachte es zu einem
Adelstitel und zu hohem politischem Ansehen. Er wurde sogar
Berater der Zarin Katharina II. und politischer
Interessensvertreter des dänischen Königs. Die
"richtigen" v. Saldern protestierten zwar anfangs gegen
diese Aneignung von Namen und Wappen, doch Caspar Sallern alias
von Saldern konnte schließlich aufgrund seines politischen
Erfolges seinen Namen unangefochten behalten. König Christian
VII. von Dänemark erhob ihn 1768 in den dänischen Grafenstand,
und der Name wurde zu "v. Saldern-Güntheroth". Der
Name "Güntheroth" kommt von seiner Heirat mit einer
dänischen Erbtochter dieses Namens. Caspar führte folgendes
Wappen: Geviert, Feld 1 und 4: in Silber unter einer goldenen
Krone zwei mit den Enden nach außen gerichtete, verschränkte
schwarze Buchstaben "C" für den dänischen König
Christian (eine Art Gnadenwappen für seine politischen
Verdienste), Feld 2 und 3: in Gold eine rote Rose (eine
Usurpation des Stammwappens der echten v. Saldern). Dazu drei
gekrönte Helme: Helm 1 und 3: auf dem Helm mit rot-goldenen
Decken eine wachsende rote Rose an grünem, dornigem Stiel (eine
aus dem Schildbild abgeleitete neue Helmzier), Helm 2 (Mitte):
auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein schwarzer Flug (eine
Usurpation des Stammkleinods der echten v. Saldern). Schildhalter
zwei silberne, widersehende Wölfe. Mit seinem ebenfalls in den
dänischen Adelsstand erhobenen Sohn Karl Heinrich erlosch 1788
das Geschlecht im Mannesstamm. Dessen Tochter Marie Sophie
Charlotte v. Saldern-Güntheroth heiratete Christian Friedrich v.
Brockdorff, und deren Tochter Friederike Maria v.
Brockdorff-Saldern heiratete den Offizier Mesmer aus einer aus
Sedan (Frankreich, Champagne) stammenden Familie, und dieser
vereinigte die Namen zu Mesmer-Saldern und verwendete den
Wappenschild der v. Saldern-Güntheroth, auf dem rot-golden
bewulsteten Helm mit ebensolchen Decken zwei wachsende, rote
Rosen an grünem, dornigem Stiel zwischen drei Straußenfedern in
den Farben rot-golden-rot (Siebmacher Band: SH Seite: 29 Tafel:
14, Band: PrE Seite: 134 Tafel: 115). Der Erfolg des berühmten
Politikers sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß er
genealogisch nichts mit den echten v. Saldern zu tun hat und sich
aufgrund der Namensähnlichkeit Irreführung betrieben hat und
das Wappen usurpiert hat.
Erfolgreich
zum fremden Wappen durch Irrtum: Esterhazy
Das Stammwappen der Esterhazy
zeigt in Blau auf einer goldenen Krone stehend einen goldenen
Greif, in der rechten Vorderklaue einen silbernen, golden
gegrifften Säbel schwingend, in der linken Vorderklaue drei
grüngestielte und ebenso beblätterte rote Rosen haltend, auf
dem Helm mit golden-blauen Decken wachsend ein goldener,
rotgezungter, golden gekrönter Greif, in der rechten Vorderklaue
einen silbernen, golden gegrifften Säbel schwingend, in der
linken Vorderklaue drei grüngestielte und ebenso beblätterte
rote Rosen haltend. Dieses alte ungarische Magnatengeschlecht
wurde 1626 in der Linie Forchtenstein in den Grafenstand erhoben
und 1687/1712/1781 in den Fürstenstand, das erste Mal
personengebunden für Paul v. Esterhazy, das zweite Mal nach dem
Erstgeburtsrecht und das dritte Mal für die gesamte Deszendenz.
Im Jahre 1804 kaufte Fürst Nikolaus von Esterhazy am 22. Mai die
Abtei Edelstetten in Schwaben vom belgischen Fürsten Charles
Joseph de Ligne (-1814), ein ehemaliges, 1783 noch zur
Reichsabtei erhobenes Kanonissinnenstift in der Gemeinde Neuburg
an der Kammel. Der Fürst von Ligne hatte die säkularisierte
Abtei nach dem Reichsdeputationshauptschluß als Kompensation
für verlorengegangenes Gebiet erhalten, denn er war durch den
Frieden von Lunéville der Grafschaft Fagnolles in den Ardennen
verlustig gegangen, die heute zu Belgien gehört. Vom Kaiser
Franz II. wurde die ehemalige Abtei am 17.12.1804 zu einer
gefürsteten Grafschaft des Reiches erhoben mit einer Virilstimme
im Reichsfürstenrat. 1806 wurde die Grafschaft mediatisiert und
dem Königreich Bayern unterstellt. Die Fürsten Esterhazy sahen
sich durch den Erwerb berechtigt, das Wappen der Abtei
Edelstetten in ihr eigenes aufzunehmen, was soweit nicht zu
beanstanden gewesen wäre. Das Chorfrauenstift war einst von
Gisela von Schwabeck-Balzhausen, die auch die erste Äbtissin
wurde, gegründet worden. Eine zweite Gründung der Familie von
Schwabeck (Schwabegg) war das Kloster Ursberg, ein
Prämonstratenserkloster. Beide Klöster übernahmen das Wappen
der Herren von Schwabeck als Klosterwappen. Dieses Schwabecker
Wappen ist im Rietstap gelistet und im Siebmacher Bayern, Band
BayA1 Seite: 92 Tafel: 91, und es zeigt in gespaltenem Schild
rechts in Rot einen halben silbernen Adler am Spalt, links
silbern-rot mehrfach geteilt (Variante bei Philipp Apian). 1167
sind die Herren von Schwabeck ausgestorben. Doch die Fürsten
Esterhazy nahmen tatsächlich nicht das Klosterwappen in ihr
eigenes auf, sondern das einer geadelten schwäbischen Familie,
die ebenfalls Edelstetten hieß, und das noch nicht einmal
richtig. Das Wappen der längst ausgestorbenen Memminger Familie
v. Edelstetten findet sich im Siebmacher Band: BayA2 Seite: 25
Tafel: 16 wie folgt: Gespalten, rechts in Schwarz zwei goldene
Mondsicheln übereinander, links ebenfalls in Schwarz zwei
goldene Schräglinksbalken. Daraus wurde nun bei den Fürsten
Esterhazy als neues Feld 2 in geviertem Schild: innerhalb eines
goldenen Bordes in Blau zwei silberne Schräglinksbalken,
begleitet in jedem der freien Ecken von einer zugewendeten
silbernen Mondsichel. Aus streng heraldischer Sicht ist es wegen
der Abänderungen sogar gar kein echter Wappenklau, sondern etwas
Neues. Die offensichtlichen Tatsachen lassen aber auf den
damaligen Gedankengang schließen, und so ist es eine
unberechtigte Übernahme durch Irrtum, die dann noch nicht einmal
richtig gemacht wurde, sozusagen ein doppelter Fehler.
Mehrfach
erfolgreich zum Wappen anderer Leute: Reichsgrafen von Enzenberg
Die von Enzenberg, ein Tiroler
Adelsgeschlecht, führten zuerst in Gold eine schwarze Gemse.
Doch das ist nicht ihr eigenes Wappen, sondern das der Grenns v.
Grennsen aus dem Pustertal. Eberhard Enzenberg hatte Christiana
Grennsin v. Grennsen geheiratet, und mit kaiserlicher Erlaubnis
nahm er das Wappen seiner Frau an, das war die erste Übernahme,
wohlgemerkt mit allerhöchster Erlaubnis. Nachdem Eberhards
Nachfahre Georg Enzenberg 1578 den Hof Freienthurm bei Mühlbach
in Tirol gekauft hatte, wurde er am 16.12.1578 zu Innsbruck in
den Adelsstand erhoben mit dem Prädikat von Enzenberg zum
Freyenthurm, wobei das Wappen bestätigt und gebessert wurde
(Öffnung des Helmes). Georgs Enkel, ebenfalls Georg von
Enzenberg zum Freyenthurm, wurde am 27.12.1628 in den
Reichsritterstand erhoben. Und jetzt kam die zweite
Wappenverbesserung: Der Schild wurde geviert, zu dem Gemsenfeld
(Feld 1 und 4) kam ein rotes Feld mit drei silbernen Spitzen als
zweite Komponente (Felder 2 und 3), und ein zweiter Helm kam
hinzu. Georgs Sohn Franz von Enzenberg zum Freyenthurm wurde am
14.7.1671 in den Reichsfreiherrenstand erhoben, wobei das
Prädikat wie folgt erweitert wurde: von Enzenberg zum Freyen-
und Jöchelsthurm. Und jetzt kam die dritte Wappenverbesserung:
Dem 1628 gevierten Schild wurde mit Diplom von 1670 ein
Herzschild aufgelegt, in Blau ein goldener Fingerring mit rotem
Stein. Doch dies ist das Wappen der schwäbischen Familie von
Enzberg, die genealogisch überhaupt nichts mit den tirolischen
von Enzenberg zu tun hat. Verleitet durch den ähnlichen Klang
der Namen sah man sich seitens der Familie und der Hofkanzlei zur
Annahme berechtigt, einen Zweig der alten schwäbischen
Adelsfamilie darzustellen, ein von Wunschdenken genährter
Irrtum. Mit allerhöchster Erlaubnis wurde seitdem das fremde
Wappen als Herzschild geführt, eine unberechtigte und historisch
unbegründete Einverleibung, aber kaiserlich genehmigt, und man
gab sich offensichtlich auch nicht viel Mühe mit der Recherche:
Name ähnlich, hübsche alte Familie, paßt! Die echten von
Enzberg, denen dieses Wappen gehört, übrigens Wappengenossen
der Herren von Niefern und den Herren von Dürrmenz, sitzen auf
Schloß Mühlheim an der Donau. Das Feld der Gemse war bei den
von Enzenberg übrigens noch mit drei blauen Bergen gebessert
worden als Symbol für die schwäbischen Enzberge. Am 4.4.1764
wurde die Familie mit Cassian Ignaz Bonaventura von Enzenberg zum
Freyen- und Jöchelsthurm reichsgräflich. Das Wappen wurde nun
mit vier Helmen geführt (vierte Wappenbesserung). Das Wappen der
von Enzenberg wird beschrieben im Siebmacherschen Wappenwerk,
Band: Bad Seite: 19 Tafel: 13, Bay Seite: 33 Tafel: 30 (noch mit
unzutreffenden Angaben), Tir Seite: 5 Tafel: 5-6 (mit
Richtigstellung der Angaben in Bay S. 33).
Erfolgreich
zum fremden Wappen durch Namensähnlichkeit: Grafen von Rittberg
Die Grafen von Rittberg,
früher auch von Retberg genannt, sind ein westfälisches
Adelsgeschlecht mit Wurzeln in Lippstadt. Die Entwicklung des
Wappens wird sehr gut im Westfälischen Wappenbuch illustriert:
Das Stammwappen war blau mit drei (2:1) goldenen Sternen, auf dem
Helm mit blau-goldenen Decken zwei blaue Fasanenfedern. Später
wurde das Wappen wie folgt verbessert: Gespalten, vorne in Silber
ein halber schwarzer Adler am Spalt, hinten in Blau drei goldene
Sterne pfahlweise, und das Kleinod blieb (siehe auch Siebmacher
Band: Bad Seite: 70 Tafel: 42), wenn auch jetzt mit
blau-silbernen Decken. Irgendwann kam die Familie auf eine
hübsche Idee: Wenn die beiden Schreibweisen Retberg und Rittberg
die selbe Familie bezeichnen, warum nicht auch die Schreibweise
Rietberg? Und diese Idee verfestigte sich zu den festen
Überzeugung, von den Grafen von Rietberg abzustammen.
Genealogisch ist das natürlich völliger Mumpitz, aber ein im
13. Jh. erlangter Grafenstand mit interessanter Geschichte ist
doch viel schöner als ein erst im 18. Jh. erlangter Grafenstand.
Man konnte so überzeugen, daß man zur Festigung der geglaubten
Abstammung bei dem 1751 verliehenen gräflichen Wappen einen
Herzschild mit dem Wappen der alten, am 9.12.1562 mit Graf Johann
II. von Rietberg ausgestorbenen Grafen von Rietberg hinzunehmen
konnte. Tatsächlich stammten die von Rittberg von einem bereits
um 1405 zu Lippstadt ratsgesessenen Hermann von dem Redberge, ab,
doch nun kam man auf die tolle Idee, daß man aus einer
morganatischen Ehe des letzten Grafen Johann mit Maria von
Sinzmann abstamme. Das glaubte man noch im 19. Jh., und so steht
es auch bei Kneschke, obwohl Johann keinerlei morganatische Ehe
eingegangen war, sondern mit Agnes von Bentheim und Steinfurt
verheiratet war und zwei Töchter in die Welt setzte. Und der
letzte Graf hatte andere Sorgen als morganatische Ehen, denn er
starb im Gefängnis in Köln. Und selbst wenn - Kinder aus einer
morganatischen Ehe durften nicht per se auf das väterliche
Wappen hoffen. Das Erbe des Johann von Rietberg ging über eine
Tochter an die Grafen von Kaunitz. Doch die Herren und Grafen von
Rittberg hielten sich lieber an das Wunschdenken als an die
Tatsachen: Das gräfliche Wappen der von Rittberg sah nun wie
folgt aus: Geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Silber ein
halber schwarzer, goldengekrönter Adler am Spalt, Feld 2 und 3:
in Blau drei (2:1) goldene Sterne (echtes Stammwappen),
Herzschild: in Rot ein goldener Adler (usurpiertes Stammwappen),
zwei Helme: Helm 1 (rechts): auf dem gekrönten Helm mit
schwarz-silbernen Decken ein goldener Adler (usurpiertes
Kleinod), Helm 2 (links): auf dem gekrönten Helm mit
rot-goldenen Decken eine rechte blaue und eine linke rote
Straußenfeder. Als Schildhalter wurden zwei silberne
Geharnischte mit rotem Federbusch auf den Helmen und mit auf den
Boden aufgestützter goldener Turnierlanze mit silberner Spitze
in der freien Hand geführt. Das Wappen wird auch im Siebmacher
Band: Pr Seite: 24 Tafel: 26 beschrieben, in einige
Beschreibungen hat noch ein an sich nicht signifikanter goldener
Schildrand als Schildbord Eingang gefunden. Und die Wandlung der
ehemaligen Herren von Retberg in die nie gewesenen Grafen von
Rietberg wurde perfekt, als sie den Hauptschild (mit dem echten
Stammwappen) wegließen und nur noch den Herzschild verwendeten,
so z. B. in einer Eintragung in der Niedersächsischen
Wappenrolle unter Nr. 926. Die Wandlung war damit endgültig
gelungen, jegliche Erinnerung an Lippstädter Ratsherren getilgt!
Literatur:
Siebmachers Wappenwerk
Der Wappenschwindel - seine Werkstätten und ihre Inhaber, ein
Blick in die heraldische
Subkultur, bearbeitet von Jürgen Arndt, Verlag Degener 1997,
ISBN 3-7686-7013-9
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Horst von Griesheim für
wertvolle Hinweise.
Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500,
Herausgegeben von Otto Posse, III Band, 1908
Die Siebmacherschen Wappenbücher, die Familienwappen deutscher
Landschaften und Regionen, Band 3: Karl
Borchardt, Rothenburger Wappenbuch. Patrizier und Ehrbare: Die
Wappen im Geschlechterbuch des Johann Friedrich Christoph Schrag
(1703&ndash1780) zu Rothenburg ob der Tauber. 2007. 208 S.
mit 402 farb. und 1 s/w-Abb., Festeinband, ISBN:
978-3-87947-117-1
Bad Brückenau: http://www.hdbg.de/gemeinden2/bayerns-gemeinden_detail.php?gkz=9672113
Herrn Gernot Ramsauer ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise.
Frau Angelika Zangl ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise.
Herrn Frhr. v. Recum ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise.
Dr. H. Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs
Hannover und des Herzogtums Braunschweig.
Jan Peters, Märkische Lebenswelten: Gesellschaftsgeschichte der
Herrschaft Plattenburg-Wilsnack, Prignitz 1500-1800, http://books.google.de/books?id=yjSV1ATh19AC
Caspar von Saldern: http://www.caspar-von-saldern.de/index.php?t=geschichte
Artikel &bdquoSaldern, Kaspar von&ldquo von Gottfried
Heinrich Handelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie,
herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen
Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 213&ndash215
Axel Volquarts: Friedrich von Saldern (1685-1722) und seine
Ehefrau Anna Maria, geb. Kamphövener (1691-1775), deren
Vorfahren und Nachkommen, Eigenverlag, Hamburg 1999
Meurgey de Tupigy: Cahier noir
Meurgey de Tupigy: Ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise an Laurent Granier und Jo Kohn.
Edelstetten: http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0085&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Esterhazy: Otto Hupp, Münchener Kalender 1907.
Esterhazy: http://www.coresno.com/adelslexikon/3107-lex-esterhazy.html - http://www.coresno.com/aktuell/129-lex-bayern/2605-lex-esterhazy-galantha.html
Enzenberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Enzenberg_%28Adelsgeschlecht%29
Enzberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Enzberg_%28Adelsgeschlecht%29
von Rittberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Rittberg_%28Adelsgeschlecht%29
von Rietberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Grafschaft_Rietberg
von Rietberg/von Rittberg bei Kneschke: http://books.google.de/books?id=0c4EAAAAIAAJ S. 116 ff.
Besonders lesenswert zu Fynney: https://books.google.de/books?id=jW4dAQAAMAAJ&.......%20gentlemans%20magazine&f=false
Die echten Fiennes, Barons Saye and Sele: http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1624.htm - http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1446.htm - http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1603.htm
Pius IV.: https://it.wikipedia.org/wiki/Medici_di_Melegnano - https://it.wikipedia.org/wiki/Papa_Pio_IV
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Die Abb. historischer Zeichnungen sind selbst angefertigte Scans
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