Bernhard Peter
Sich mit fremden Federn schmücken....:
Wappen-Usurpation

Wann liegt eine Wappen-Usurpation vor?
Definition: Von einer Usurpation eines Wappens spricht man, wenn sich jemand absichtlich widerrechtlich ein Familienwappen aneignet, das ihm nicht zusteht, weil es bereits von einer anderen Familie geführt wird oder geführt wurde. Im einzelnen:

Dabei ist zum ersten die Absicht und Kenntnis wichtig, denn trotz sorgfältigster Recherche kann es passieren, daß man ein gleichlautendes Wappen, welches nicht in die Standardsammlungen eingetragen ist, nicht findet und nach bestem Wissen und Gewissen als neu gestiftetes Wappen führt. Korrekter Umgang mit der Situation ist Rücktritt von der Führung eines Wappens, sobald ältere Ansprüche bekannt werden. Ist aber bei Annahme bekannt, oder wird später bekannt, daß ein Wappen einer anderen Familie gehört, ist die Führung bzw. Weiterführung desselben eine Usurpation.

Mit dem Zusammenwachsen der Regionen muß mit der Zeit bei der Ausschließlichkeitsprüfung folglich ein immer größerer Raum betrachtet werden, um Dubletten zu vermeiden. So stehen wir heute einem weit größeren Aufwand bei Neustiftungen gegenüber als damals.

Zum zweiten ist es wichtig, daß einem das Wappen nicht zusteht. Wenn keine Abstammung im Mannesstamm von einem Wappenträger besteht, und auch keine Verbindung über eine Erbtochter, die Name, Wappen und ggf. Besitz mit in die Ehe bringt, ist von einem usurpierten (widerrechtlich angeeigneten) Wappen auszugehen.

Drittens spielt es keine Rolle, ob das betreffende Wappen noch geführt wird oder in der Geschichte geführt wurde, ob eine Familie noch lebt oder ausgestorben ist. Wenn keine Verwandtschaft (Abstammung im Mannesstamm oder Erbfall) besteht, gilt das Wappen als usurpiert, wenn es dennoch von Dritten geführt wird. Es ist nicht möglich, Wappen ausgestorbener Geschlechter nachträglich aus der Geschichte zu tilgen und neu anzunehmen, denn das Wappen ist auf immer mit der betreffenden Familie verbunden, und eine Verwendung ist in höchstem Maße unangemessen. Zu Zeiten des Feudalstaates gab es die Möglichkeit, daß der Landesherr (Souverän) ein sog. heimgefallenes Wappen neu vergab. Damit war die Übernahme durch eine andere Familie von höchster Stelle legitimiert. In heutiger Zeit entfällt diese Möglichkeit, es würde sich in jedem Falle um eine Usurpation handeln.

Eine Usurpation ist widerrechtlich, verstößt also heute gegen den Schutz des Wappens durch das BGB bzw. in historischer Zeit gegen geltende Gesetze. Ferner gelten im Wappenwesen heute die Prinzipien der Wappenführung gewohnsheitsrechtlich fort.

Eine historische Wappen-Usurpation: Krayss
Es war einmal eine Regensburger Familie Krayss, die sich plötzlich im 16. Jh. erinnerte, daß ihre Vorfahren sich ganz bestimmt "von Lindenfels" geschrieben haben und ein Wappen geführt hatten. Georg Krayss richtete denn auch ein Bittgesuch an den Kaiser, daß ihm und seinen Brüdern dieses Wappen mit offenem gekrönten Helm und allen adeligen Ehren zugestanden werden solle. Die echten, rheinländischen, uradeligen Krayss (Crays, Krays) von Lindenfels führten in Blau zwei silberne Balken, auf dem Helm mit blau-silbernen Decken zwei blaue Büffelhörner, je mit zwei silbernen Balken belegt. So ist es im alten Siebmacher von 1605 auf Folio 133 unter "Rheinländische" abgebildet, und so findet es sich im Scheiblerschen Wappenbuch auf Folio 156. Ein entsprechender Wappenbestätigungsbrief für die Regensburger "Abkömmlinge" wurde zu Augsburg ausgestellt, datiert 1530, die Erhebung in den Adelsstand erfolgte in Prag 1577, wobei die Wappenbesserung die Umwandlung des Stechhelmes in einen gekrönten Turnierhelm war. So ganz vollständig war die "Erinnerung" des Georg Krayss aus Regensburg aber wohl nicht, vermutlich kannte er das Wappen der uradeligen Krayss von Lindenfels im Rheinland nur aus Rixners Turnierbuch (1530 erstmalig erschienen) - denn sie beantragten und bekamen wunschgemäß beidesmal einen blauen Schild mit zwei goldenen Balken (also wie v. Gemmingen), weil sie es nicht besser wußten. Und die Helmzier ergänzten sie nach Gutdünken, anspielend auf den Stand, den man gerne "wieder" gehabt hätte, ein wachsender, golden mit blauen Balken belegt gekleideter Mann mit Turnierlanze schräglinks in der Linken, Decken blau-golden. Der Wunsch, in genau diese turnierfähige Gesellschaft aufzusteigen, war wohl Vater der Motivwahl. Man könnte natürlich jetzt gute Absicht unterstellen und mutmaßen, es wäre eine absichtliche Abweichung. Mitnichten, es war Unkenntnis. Denn als sich die Familie ein wenig klüger gemacht hatte, sah sie ihren Irrtum ein, die Absicht blieb. Und jetzt wurde richtig usurpiert, denn man beantragte (und bekam) auf dem Regensburger Reichstag im Jahre 1594 in einem neuerlichen Bittgesuch Änderung der Farben von blau-golden in blau-silbern, und man nahm einen zweiten Helm hinzu. Der Phantasiehelm kam auf Platz 2, auf Platz 1 kam der Helm der alten Krayss von Lindenfels, zwei blaue Büffelhörner, je mit zwei silbernen Balken belegt (Lit.: Siebmacher Band: BayA2 Seite: 100 Tafel: 62, Band: BayA3 Seite: 188 Tafel: 134).

Eine historische Wappen-Usurpation: Holzapfel
Das Wappen der elsässischen ritterlichen Familie Holzapfel von Herxheim ist silbern-blau geteilt, oben aus der Teilung wachsend zwei gestielte Äpfel. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken ein gestielter Apfel zwischen zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern (Rietstap, Rolland, unter Elsaß geführt, Alberti S. 344). Später wurde dieses Wappen von einer anderen, schwäbisch-bayerischen Familie Holzapfel, die genealogisch nichts mit diesen Holzapfel hier zu tun hatte, sondern zum Biberacher und Augsburger Patriziat gehörte, in ihr eigenes Wappen aufgenommen. Die Augsburger Familie Holzapfel beanspruchte eine Abstammung, erhielt 1705 eine entsprechende Adelsbestätigung und das Recht, sich von Herxheim zu nennen, und sie nahmen das Wappen der ritterlichen Familie Holzapfel von Herxheim auf: Geviert, Feld 1 und 4 über grünem Dreiberg rot-silbern gespalten, aus dem Dreiberg zwei gestielte und beblätterte Äpfel in verwechselten Farben wachsend (bayerische Holzapfel), Feld 2 und 3: silbern-blau geteilt, oben aus der Teilung wachsend zwei natürliche, gestielte und beblätterte Äpfel (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Helm 1 (rechts): gekrönt, ein wachender Knabe in rot-silbern gespaltenem Gewand, der in der Rechten einen roten und in der Linken einen silbernen Apfel emporhält, jeweils mit grünem Stiel und Blättern. Decken rot-silbern (bayerische Holzapfel). Helm 2 (links): gekrönt, ein gestielter und beblätterter Apfel zwischen zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern, Decken blau-silbern (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Eine klassische Usurpation, wo fälschlicherweise von Namensgleichheit auf Abstammungsgemeinschaft geschlossen wurde, um der eigenen Familie ein höheres Ansehen und ein gebessertes Wappen zu verschaffen (vgl. Siebmacher Band: Bay Seite: 86 Tafel: 100, Rietstap/Rolland, Alberti S. 344). Die Verwandtschaft ist nicht nur nicht belegt, sondern auszuschließen (Stammbäume beider Familien bei Kindler von Knobloch, Oberschwäbisches Geschlechterbuch).

Eine historische Wappen-Usurpation: Griesheim
Die Adelsfamilie von Griesheim mit Stammsitz im Schwarzburgischen, ab 1133 in Thüringen vorkommend, führt in Gold einen schwarzen Balken und darüber zwei schwarze Rosen nebeneinander. Die erste Abbildung dieses Familienwappens auf einem Siegel ist aus dem Jahre 1326 für Hermann von Griesheim bekannt. Die bürgerlichen Griesbach/Grießbach mopsten sich dieses Wappen inclusive der Helmzier von der uradeligen Familie, vermutlich wegen des ähnlichen Klangs der Namen, und so findet sich für Johann Georg Grießbach, Bankier und Mitglied des Großen Rates zu Straßburg, dessen Witwe Susanna Salome 1723 die dritte Gemahlin des Apothekers und Mitglieds des Großen Rats zu Straßburg Johann Breßler wurde, das eigentlich Griesheimsche Wappen im Mitte des 18. Jh. angelegten Wappenbuch des Johann Friedrich Christoph Schrag (1703-1780): In Gold ein schwarzer Balken und darüber zwei schwarze Rosen nebeneinander, auf dem Helm mit schwarz-goldenen Decken zwei Büffelhörner, rechts golden-schwarz, links schwarz-golden geteilt, außen besteckt mit je vier grünen Blättern. Fast gleiche Daten im Siebmacher, Bürgerliche 1, S. 24, Tafel 27, nur die Büffelhörner sind dort beide als schwarz-golden geteilt angegeben. Das Griesheimsche Originalwappen findet sich im Siebmacher, Bände Braunschweig und Sachsen. Wegen der Namensähnlichkeit ging das Wappen auf das bürgerliche Geschlecht Griesbach "über", die Ähnlichkeit der Namen war die Verführung für Familie und/oder Herausgeber. Abweichende Farbangaben und Schreibfehler tragen in den früheren Siebmacher-Ausgaben zur Verwirrung der Umstände bei. Deshalb: Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit!

Eine historische Wappen-Usurpation: Medigino wird zu Medici und ist auf einmal de Medici
Wir kennen das Wappen DER de Medici aus Florenz ab 1465: In Gold sechs 1:2:2:1 gestellte Kugeln (palle), von denen die obere etwas größer ist und blau tingiert sowie mit drei (2:1) goldenen Lilien (fleur-de-lys) belegt ist, und die fünf unteren rot sind. So führt es Papst Clemens VII. (Giulio de’ Medici), so führt es Papst Leo X. (Giovanni de Medici), so führt es Papst Leo XI. (Alessandro Ottaviano de’ Medici), korrekterweise. Aber so führt es auch Papst Pius IV., und dies unberechtigterweise. Er entstammte einer verarmten Familie des Namens Medigino oder Medeghino aus Mailand, die ihren Namen in Medici di Melegnano bzw. Medici di Nosigia änderte. Genealogisch haben sie nichts mit den de Medici aus Florenz zu tun. Und dennoch führen sowohl Giovanni Angelo Medici als Papst Pius IV. als auch sein Bruder, der Condottiere Gian Giacomo Medici, Marchese di Marignano, das Medici-Wappen ohne Anrecht darauf (Beispiel: Palazzo Altemps in Rom, Piazza di Sant’Apollinare 44). Man glaubte, aufgrund der Namensähnlichkeit entfernt verwandt zu sein, und die Zeitgenossen nahmen es hin. Und weil man damals wohl keine Opposition zum Papst wagen konnte, mußten es auch die echten de Medici hinnehmen und sich damit trösten, daß ein Papst sein Wappen nicht an Kinder weitergeben kann, und daß auch der Condottiere keine ehelichen Nachkommen hatte.

Eine besonders dreiste neuzeitliche Wappen-Usurpation: Meurgey "de Tupigny"
"Baron" Jacques Meurgey "de Tupigny" (1891-1973), selbst Autor auf historischem, genealogischem und heraldischem Gebiet und Mitglied der Société Française d'Héraldique, führt unberechtigterweise folgendes Wappen: Geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein silberner Zinnenturm, Feld 2 und 3: in Blau ein silbernes Schildchen, bordweise umgeben von acht silbernen Pilgermuscheln (Jakobsmuscheln). Französischer Blason: Écartélé, aux 1 et 4 de gueules à une tour d'argent crénelée de cinq pièces du même, maçonnée de sable, ouverte et ajourée du champ (Meurgey), aux 2 et 3 d'azur à lècusson d'argent accompagné de huit coquilles du même mises en orle (Tupigny). Der rein bürgerliche ehemalige Leutnant Jacques Meurgey, der sich unberechtigterweise "de Tupigny" nannte und adelige Abstammung vortäuschte, hat Name und Wappen eines alten picardischen Geschlechtes "entlehnt", also usurpiert, führte beides also ohne echte Abstammung und Legitimation. Im Laufe der Zeit hatte er sich ein Lügengebäude über seine Abstammung zusammengezimmert, das offensichtlich von heraldisch wenig bewanderten Zeitgenossen einfach toleriert wurde. Es gibt etliche Exlibris aus der Hand des Künstlers Robert Louis, der Jacques Meurgey nahestand und ebenfalls Mitglied der Société Française d'Héraldique war. Das "Cahier noir" entlarvt jedoch ganz klar die widerrechtliche Aneignung von Namen, Titel, Abstammung und Wappen durch Jacques Meurgey. Tatsächlich stammt Jacques Meurgey, aus einer durch und durch bürgerlichen Familie, auch nicht um mehrere Ecken von den picardischen Adeligen de Tupigny ab, die gegen Ende des 14. Jh. ausstarben, sondern von Marie-Rose Tupigny, Tochter eines Bauern und einer Webereiarbeiterin. Und diese Marie-Rose Tupigny hatte 1805 einen Jean Leroux geheiratet. Und von einer der Töchter aus dieser Ehe stammt unser "Baron" tatsächlich ab, der nun aus der rein bäuerlichen Familie eine verarmte Nebenlinie ebenjener de Tupigny konstruierte, Anlaß genug für den Verdrehungskünstler, sich nun selbst für einen Baron zu halten, das alte Wappen der picardischen Adeligen zu führen und seinen Namen am 12.7.1953 dahingehend ändern zu lassen. Leider gibt es auch heute noch in Frankreich hinreichend Zeitgenossen, die das fein gesponnene Lügengebilde akzeptieren.

Die Fynneys bedienen sich bei den Fiennes:
Dieses Exlibris, lt. Signatur von Mutlow hergestellt und ca. 1805 entstanden (Bildgröße 105 x 85 mm, Blattgröße 140 x 100 mm), ist ein Beispiel aus der britischen Heraldik für eine Familie, die sich bei namensähnlichen Familien an deren Wappen bedient hat, um sich selbst den Anschein von Zugehörigkeit zum alten Adel zu geben. Es ist für die ziemlich unbekannte und historisch unbedeutende Familie Fynney. Aufwand dieses Bücherzeichens und Bekanntheitsgrad der Familie in den einschlägigen Werken stehen in krassem Mißverhältnis zueinander. Die nach der Inschrift in Staffordshire beheimatete Familie, die sehr viele Schreibweisen ihres Namens von Fenis über Finnys, Fineux und Fiennes bis zu Fynneys beansprucht, am besten alles, was mit F beginnt, mangelt es an Eindeutigkeit, und es mangelt auch ein eindeutiger Berechtigung, das Wappen so zu führen. Die Familienlegende wirft hier von Wunschdenken geprägt mehrere Familien zusammen, und namensähnliche Wappen werden hier ohne jede Berechtigung zusammengeschmissen. Hauptsächlich hat man bei der Familie Fiennes, Barons Saye and Sele, gewildert und bei den mit diesen zusammenhängenden Familien wie FitzHugh.

Dieses Wappen ist so weder angemessen noch offiziell, sondern versucht sich mit den genannten namensähnlichen Familien zu verknüpfen. Vielmehr war seinerzeit umstritten, ob die Familie überhaupt berechtigt sei, ein Wappen zu führen; es gab eine ausführliche Diskussion seinerzeit im Gentleman's Magazine, wo Aussagen der Familie begründet vehement widersprochen wurde. Das hindert die Familie dennoch nicht, groß aufzutreten und ihre Existenz auf die Eroberung Englands durch die Normannen 1066 zurückzudatieren und die Schenkung des Fynney Estates durch Wilhelm den Eroberer an seinen Gefolgsmann Fenis, was aber nicht im Doomsday Book erwähnt wird, wie auch sonst so einiges an der Familiengeschichte mit Recht angezweifelt werden darf. Die Herolde haben ferner bei ihren Visitationen diesen Anspruch, von John Baron Fenis abzustammen, verneint. Mangelnde reale Bedeutung wird hier durch großartigen Auftritt und unbelegte Behauptungen wettgemacht. Deshalb ist dieses Exlibris zwar aufwendig, aber inhaltlich dubios: Wesentliche Bestandteile sind von anderen Familien geklaut:

Insbesondere wurde Feld 4, in Blau drei (2:1) aufspringende goldene Löwen (Azure three lions rampant Or) von der Familie Fiennes geklaut, ebenso stammt Helm 4 (außen links), ein sitzender naturfarbener Wolf mit goldenem oben und unten mit Zacken versehenen Halsband und goldener Kette (a wolf sejant proper ducally gorged and chained Or) unberechtigterweise von der Familie Fiennes, ebenso die Devise "Fortem Posce Animum" (pray for a brave soul), genau wie die Schildhalter (on either side a wolf dog Argent gorged and chained as the crest). Feld 9, golden-rot geviert (quarterly Or and Gules), gehört den Saye, und Feld 12, unter einem goldenen Schildhaupt in Blau drei miteinander verschränkte Sparren (Azure three chevronels interlaced Or a chief of the last), gehört den FitzHugh: Mit dem Erlöschen der FitzHugh gingen die Ansprüche auf die Baronie an die Fiennes, und von denen haben die Fynneys das Feld geklaut, um nur die offensichtlichste Wilderei zu nennen.

Eine neuzeitliche Wappen-Usurpation: Familie Herter in der NWR
Eine neuzeitliche Usurpation, die zudem auch noch von einem heraldischen Verein in seine Wappenrolle eingetragen wurde, ist das Wappen der Familie Herter (Niedersächsische Wappenrolle Nr. 2-1090): Der Schild ist von Rot über Silber geteilt. Man hält es zunächst für eine versehentliche Dublette, denn dieses Wappenbild kommt öfter vor: Der Kanton und die Stadt Solothurn haben jeweils einen Schild mit diesem Motiv, und im Zweifelsfall sind die Solothurner Rechte die älteren, denn das besagte Familienwappen wurde erst 1955 registriert und eingetragen. Aber auch in Deutschland ist dieses Wappenbild schon lange einschlägig vergeben, nämlich für das Erzstift Magdeburg und dann später für das Herzogtum Magdeburg. Damit ist das Wappenbild von einem Territorium und Fürstentum des Reiches belegt und kann nicht neuzeitlich von einer bürgerlichen Familie angenommen werden. Doch es ist noch schlimmer, denn offensichtlich wurde der Wappenschild ohne jeden belastbaren genealogischen Bezug im Jahre 1955 von der erloschenen schwäbischen Adelsfamilie Herter von Hertneck bzw. Herter von Düsslingen geklaut. Die adeligen Herter von Düsslingen teilten sich in die Zweige Hertneck (Hartneck), Ossweil, Schillbach etc. und sind 1614 ausgestorben. Sie führten den Schild rot-silbern geteilt, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein Paar rot-silbern geteilter Büffelhörner mit Bändern (Scheiblersches Wappenbuch Folio 81, Siebmacher Band: WüA Seite: 12 Tafel: 3). Die bürgerliche Familie Herter aber, aus der Dr. med. Kurt Karl Theodor 1955 das geklaute Wappen eintragen ließ, war offenbar aus der Schweiz nach Schlesien in die Gegend von Guhrau eingewandert. In schlesischen Kirchenbüchern wurde die Genealogie bis 1750 erforscht, so daß erstens eine zeitliche Lücke zu den echten, adeligen Herter klafft, zweitens der Regionalbezug überhaupt nicht gegeben ist, und drittens gingen selbst diese Unterlagen verloren. Um 1800 wanderte die bürgerliche Familie Herter in den Raum Köslin-Bublitz in Pommern ab, von wo der Vater des in Hannover lebenden Wappenstifters nach Pollnow heiratete. Die Abweichung in der Helmzier stellt aus an anderer Stelle erläuterten Gründen keine hinreichende Differenzierung dar, solange der Schild identisch ist. Die Führung des Wappens der adeligen Familie Herter durch die nicht verwandte bürgerliche Familie Herter ist daher nicht zulässig; das Wappen gehört in der NWR, die damals den Eintrag vorgenommen hatte, gelöscht, und diesem optischen Abstammungsschwindel ohne vorliegenden genealogischen Bezug gehört seitens der heraldischen Vereine ein Riegel vorgeschoben.

Neuzeitliche Wappen-"Dubletten": Mangelnder Abgleich als Ursache
Am häufigsten entstehen Wappen-Dubletten ungewollt durch mangelnden Abgleich. Man hat eine hübsche Idee und recherchiert nicht gründlich genug, ob es das schon gibt. Hier an Aufwand zu sparen birgt immer die Möglichkeit, einer Dublette aufzusitzen. Das ist nicht per se böse Absicht, aber sobald es herauskommt, ist das Wappen nichts mehr wert, und wenn eine eintragende Wappenrolle das in gutem Glauben nicht gemerkt hat, müßte der Eintrag korrekterweise nachträglich gelöscht werden. Wird ein solches Wappen nach Bekanntwerden älterer Rechte dennoch weitergeführt, wird der Fall zur Usurpation, weil dann Absicht und Handeln wider besseres Wissen vorliegt. Ein paar Beispiele:

Ganz schlechter Stil: Die "So-gut-wie-Usurpation"
Nicht weit von einer echten Usurpation ist die "so-gut-wie-Usurpation" entfernt. Die Motivation ist die gleiche: Ohne bestehenden genealogischen Bezug, also ohne Rechtsgrundlage, eignet man sich absichtlich ein Wappen einer namensgleichen, am besten ausgestorbenen Familie an, verändert das Wappenbild aber durch minimale Zutaten so, daß rein formal ein anderes Wappen entsteht. Der beanstandete Akt bleibt dennoch, daß diese "Wappenstifter" sich durch bloße Namensähnlichkeit berechtigt sehen, das Wappen einer anderen Familie zu führen, zugleich sich der fehlenden Grundlage bewußt sind und einen Scheinrückzieher machen, indem sie kleine Veränderungen einführen. So führen diese Leute ein Wappen, das ihnen nicht zusteht, waschen aber dennoch ihre Hände in Unschuld, weil sie es ja verändert haben und damit unterscheidbar gemacht haben. So etwas nenne ich ganz schlechten Stil. Dies ist leider eine bei kommerziellen Anbietern häufiger vorkommende Praxis. Meine Meinung ist: Entweder gehört man zu einer Familie, dann kann man das betreffende Wappen mit Stolz führen, oder man gehört nicht dazu, dann läßt man die Finger von zweifelhaften Plagiaten und macht etwas Eigenes.

Was ist dagegen keine Wappen-Usurpation?
Keine Usurpation eines Wappens liegt vor, solange gutgläubig Absicht und Kenntnis fehlen, wenn trotz unterschiedlicher Namen ein genealogischer, legitimierender Zusammenhang besteht, oder wenn es einen sonstigen legitimierenden Grund oder Rechtsakt gibt. Im einzelnen:

Keine Wappen-Usurpation, Fall 1: echte Duplizität
Fehlen der Absicht und Kenntnis sowie Fehlen möglicher Berührungspunkte: Es kann z. B. passieren, daß zwei gänzlich unterschiedliche Familien genau den gleichen Schild führen, aber ohne Bedeutung füreinander in unterschiedlichen Teilen Europas ohne Berührungspunkte leben und sich eigentlich praktisch nie "ins Gehege kommen", vielleicht auch gar nichts voneinander wußten, als die Wappen entstanden. Es handelt sich also um echte Dubletten, die unabhängig voneinander entstanden sind. Naturgemäß sind das sehr einfache, früh entstandene Schildbilder von geringem Differenzierungsgrad.

Ein Beispiel sind die österreichischen von Hohenfeld und die fränkischen von Aufseß, beide führen problemlos parallel im Schild in Blau einen silbernen Balken, belegt mit einer roten Rose. Hier kann man ebenfalls nicht von Usurpation sprechen, weil Kenntnis und Absicht fehlen. Später vierten die von Hohenfeld ihren Schild, und die Unterscheidbarkeit des Schildes war wieder gegeben, ein möglicher Weg aus der Situation.
Beispiel 2: Die Könige von Aragon führen in Gold vier rote Pfähle im Schild - die rheinländisch-belgischen Scheiffart von Merode ebenfalls.
Beispiel 3: Die Erzherzöge von Österreich führen in Rot einen silbernen Balken - die luxemburgischen Grafen von Vianden ebenfalls - und die italienische Adelsfamilie Correggio, und die Capler v. Oedheim gen. Bautz.
Beispiel 4: Die rheinischen v. Bettendorf führen im roten Schild einen silbernen Ring, das Nürnberger Patriziergeschlecht Koler von Neunhof ebenfalls.
Beispiel 5: Die Hohenzollern und die v. Welsperg (Österreich, Tirol, Pustertal) führen einen silbern-schwarz gevierten Schild im Stammwappen. Unterschied nur in der Helmzier: Hohenzollern: Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-schwarz gevierter Brackenrumpf. Welsperg: Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-schwarz übereck geteiltes Paar Büffelhörner. Und die sog. weiße Linie der Herren von Boineburg reiht sich ebenfalls ein, als Helmzier ebenfalls die Büffelhörner. Die schwarze Linie hat jedoch die Farben vertauscht.
Beispiel 6: Fränkischer Rechen, geführt von den Würzburger Fürstbischöfen, von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt, ebenso das Stammwappen der österreichischen von Attems, und ebenso findet sich das Motiv bei den v. Heusenstamm.
Beispiel 7: Die Grafen von Ziegenhain im Hessischen und die Herren von Hohenhewen im Hegau führten beide einen schwarz-golden geteilten Schild, oben ein silberner, sechszackiger Stern.
Beispiel 8: Die fränkischen Herren von Crailsheim und das Erzbistum Prag führen beide in Schwarz einen goldenen Balken.
Beispiel 9: Die Grafen von Oldenburg und die de Berlo, Sire de Lavaux-Sainte-Anne, führen beide in Gold zwei rote Balken. Die Grafen von Oldenburg hatten diverse Kleinode, von denen sich ein wie der Schild bez. Paar Büffelhörner durchsetzte. Die Helmzier der de Berlo wäre ein wie der Schild bez. Flug (cimier un vol aux armes) oder der Schild zwischen einem golden-rot gespaltenen Flug (un écusson aux armes entre un vol parti d'or et de gueules). Die Familie stammt aus der Gegend von Liège (Lüttich). Und eine dritte Familie mit diesem Schildbild sind die rheinisch-westfälischen Herren von Fürstenberg, die hatten als Helmzier zwei Fasanenfedern.
Beispiel 10: Die von Jagow, ein uradeliges Geschlecht der Mark Brandenburg, führen in Silber ein rotes, sechsspeichiges Wagenrad. Das führt ebenso das Hochstift Osnabrück. Freilich ist die Helmzier anders, die v. Jagow haben auf dem rot-silbern bewulsteten Helm mit rot-silbernen Decken einen naturfarbenen (schwarz-silberner) schreitenden Dachs, aus dessen Kopf (Ohren) zwei goldene Lilienstäbe (Glevenstäbe, Lilienstengel) schräg nach hinten gerichtet hervorkommen.
Beispiel 11: Die Markgrafen von Baden haben im Stammwappen das gleiche Schildbild wie die belgischen Fürsten von Ligne, nämlich in Gold einen roten Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Beide Familien können nur unterschieden werden, wenn die Helmzier mit abgebildet ist, denn erstere haben auf gekröntem Helm zwei rot und golden tingierte Steinbockshörner, Helmdecken rot-golden. Und die Fürsten von Ligne haben zwei rotbordierte, silberne Dornenschirmbretter, belegt mit dem Schild.
Beispiel 12: Die oberfränkische Familie von der Grün (Siebmacher Band: ThüA Seite: 57 Tafel: 44, Otto Hupp, Münchener Kalender 1934) führt in Rot einen silbernen Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Die badischen und elsässischen von Kageneck (Siebmacher Band: Bad Seite: 10 Tafel: 8 , Els Seite: 12 Tafel: 14 , Bad Seite: 57 Tafel: 35, Deutsche Wappenrolle DWR Band: XXVII Seite: 22 Nummer: 6815/74) führen exakt das gleiche Schildbild. Beide Familien können nur unterschieden werden, wenn die Helmzier mit abgebildet ist, denn die von der Grün haben auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken einen roten Flug, beiderseits belegt mit einem silbernen Schrägbalken, rechts schräglinks und umgekehrt, und die von Kageneck haben auf dem Helm mit rot-silbernen Decken einen wachsenden, in ein rotes, mit einem silbernen Schrägbalken (Schrägrechtsbalken) belegtes Gewand gekleideten, bärtigen Mannesrumpf, auf dem Kopf eine rote, silbern aufgeschlagene Zipfelmütze.
Beispiel 13: Das Stammwappen der von Manteuffel (Siebmacher Band: Pr Seite: 54 Tafel: 69, Band: PrE Seite: 154 Tafel: 132) ist ein silberner Schild mit rotem Balken, desgleichen bei der Familie von Leonrod (Siebmacher Band: Bad Seite: 61 Tafel: 37, Band: Bay Seite: 44 Tafel: 43). Unterscheiden kann man sie nur anhand der Helmzier, denn die von Manteuffel führen einen schwarzen Flug zu rot-silbernen Decken, die von Leonrod aber ein wie der Schild bez. Paar Büffelhörner. Regional kamen sich die beiden Familien nichts ins Gehege, denn erstere waren in Preußen, in Pommern, in Brandenburg, in Mecklenburg und im Baltikum zu finden, während letztere eine fränkische Familie sind. Übrigens gibt es noch eine Familie mit diesem Schildbild, die westfälischen v. Quernheim (Siebmacher Band: Pr Seite: 59 Tafel: 75), die sind aber evtl. stammesverwandt mit den von Manteuffel (Otto Hupp, Münchener Kalender 1909). Diese führen einen wie der Schild bez. Flug als Helmzier. Wenn wir noch nach Frankreich schauen, finden wir auch noch den Duc de Sully, Maison de Béthune (D'argent à la fasce de gueules), und die Gemeinde Béthune im Département Pas-de-Calais. Und mit dem gleichen Schildbild hätten wir noch die de Sainte-Maure, duc de Montausier.
Beispiel 14: In Silber drei rote Sparren - dieses Schildbild führen mindestens vier Familien. Die lothringisch-luxemburgischen de Bassompierre (von Bettstein), die Herren von Eppstein und die Grafen von Ravensberg führten es jeweils. Und mit der Aufnahme der entsprechenden Felder in die großen Kompositwappen der Landesfürsten verbreiteten sich die Symbole weiter, bei gleichem Aussehen standen sie dennoch für unterschiedliche Bedeutungen, so standen die drei roten Sparren in Silber in in den Wappen der vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg und in den späten pfälzischen, sächsischen und preußischen Kompositwappen jeweils für die Grafschaft Ravensberg, im Wappen des Herzogtums Nassau jedoch für Eppstein (via Grafschaft Eppstein-Königstein). Und dazu kommen noch die schwäbisch-württembergischen von Asch mit dem gleichen Schildbild (Alberti S. 26, Siebmacher Band: BayA1 Seite: 127 Tafel: 133, Scheiblersches Wappenbuch). Diese vier führten jeweils parallel und unabhängig voneinander das Motiv. Räumlich kamen sie sich auch nicht ins Gehege. Das Wappen der ausgestorbenen von Asch wurde jedoch später den Asch aus Landshut anläßlich deren Standeserhebung zugegeben und erscheint bei diesen in geviertem Schild, damit ist diese Übernahme zwar eigentlich eine Usurpation, aber eine von der Obrigkeit legitimierte, auch wenn die genealogische Legitimation fehlte, vgl. Siebmacher Band: Bay Seite: 26 Tafel: 21. Wenn wir noch nach Frankreich schauen, finden wir auch noch den duc de Richelieu (im Rietstap unter Chapelle de Jumilhac de Richelieu, d'argent, à trois chevrons de gueules) im Périgord.
Beispiel 15: Sowohl die von Isenburg der Niederisenburger Linie als auch die Herren von Breuberg führten in Silber zwei rote Balken. Später entspannte sich das, weil beide Wappen nach Erlöschen der Stammgeschlechter nur noch in Kombination vorkamen: Niederisenburg war in den Wappen Wied und Walderdorff vertreten; Breuberg in den Wertheimer Wappen.
  Beispiel 16: Die Stadt Regensburg führt in Rot zwei schräggekreuzte silberne Schlüssel. Das gleiche Schildbild führt in Frankreich der duc de Clermont-Tonnerre, wobei die duché 1755 geschaffen wurde, die 1775 zu einer pairie wurde (de gueules, à deux clés d'argent passées en sautoir).

Besteht jedoch räumliche Nähe der Wappenführenden, ist das durchaus sehr problematisch:

Beispiel 13: Das Schildbild des silbernen, gestürzten, an den Ecken in je eine Lilie auslaufenden Dreiecks in rotem Feld ist doppelt vergeben, zwei Nürnberger Patrizierfamilien beanspruchten es gleichzeitig und in der selben Stadt, die Nützel und die Stromer. Natürlich gab es deswegen Streit, der am 28. April 1380 zu einem Ratsurteil führte: Beide durften das Schildbild führen, wobei aber den Stromer die Priorität eingeräumt wurde.

Keine Wappen-Usurpation, Fall 2: Stammesverwandtschaft
Ebenfalls liegt keine Usurpation vor bei stammesverwandten Familien, die zwar unterschiedliche Namen tragen, aber gleiche Wappenbilder im Schild führen.

Beispiel 1: von Neipperg und von Landenberg, beide führen in Rot drei (2:1) silberne Ringe. Sie sind eines Stammes.
  Beispiel 2: von Mentzingen, von Helmstatt und Göler von Ravensburg, sie führen alle drei den schwarzen Raben im silbernen Feld. Der gemeinsame Stammvater ist Raban von Wimpfen, staufischer Reichsministerial. Hinsichtlich ihrer Helmzier unterscheiden sich die drei Geschlechter. So haben die Göler von Ravensburg als Kleinod Kopf und Hals des Raben aus dem, hinten am Hals ein goldener (oder silberner) Kamm mit 5 goldenen (oder silbernen) Spitzen, die meistens mit ebenso vielen Pfauenfedern (Pfauenspiegeln) besteckt sind, und die von Helmstatt ein schwarzes und ein silbernes Büffelhorn auf gekröntem Helm.
  Beispiel 3: von Enzberg, von Dürmenz/Dürrmenz, schwäbische Geschlechter eines Stammes, beide zeigen in Blau einen goldenen Fingerring mit rotem Stein.
  Beispiel 4: die beiden fränkischen Familien von Grumbach und von Wolfskehl, beide führen in Gold einen schwarz gewandeten oder je nach Darstellung unbekleideten Mohr, der in seiner ausgestreckten rechten Hand drei rote Blumen hält. Die linke Hand ist in die Hüfte gestützt. Sie sind stammesverwandt.
  Beispiel 5: die drei fränkischen Familien von Redwitz, Marschalk von Ebneth und Marschall von Kunstadt, alle drei führen in Blau drei silberne Balken, belegt mit einem roten schrägrechten Wellenbalken. Helmzier Kopf und Hals eines roten Einhorns. Helmdecken rot-silber. Sie sind stammesverwandt.
Beispiel 6: Die limburgisch-belgischen Loon und die Grafen von Rieneck im Spessart: Beide haben als Stammwappen einen 9x zu 10 Plätzen von Gold und Rot geteilten Schild. In der Tat hatte die Tochter des Mainzer Burggrafen Gerhart den Grafen Arnold von Loon geheiratet, und die Nachfahren nannten sich um die Mitte des 12. Jh. zusätzlich von Rieneck, und dieser Name blieb.
Beispiel 7: Ritter Eberhard v. Berg (de monte), der um 1300 urkundlich auftritt, ist der Stammvater einer Reihe oberfränkischer Familien, die alle das gleiche Schildbild haben, in Rot ein silberner Schrägbalken (Schrägrechtsbalken). Diese stammesverwandten Familien sind die oberfränkischen von der Grün (Siebmacher Band: ThüA Seite: 57 Tafel: 44, Otto Hupp, Münchener Kalender 1934), die v. Sack (Band: BayA1 Seite: 89 Tafel: 88), die v. Reitzenstein (Siebmachers Wappenwerk Band: Bad Seite: 70 Tafel: 42), die v. Wildenstein (Siebmacher Band: Bay Seite: 64 Tafel: 69) u. a. Sie führen alle den silbernen Schrägbalken in Rot und den mit diesem belegten Flug als Wappen.

Keine Usurpation liegt bei sogenannten Wappengruppen vor, die durch einen begründeten Zusammenhang der Familien entstanden sind (siehe Kapitel über Wappengruppen), zumal die Motive meist differenziert werden.

Keine Wappen-Usurpation, Fall 3: Erlöschen, Vereinigung aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen, vom Souverän legitimiert
Nicht unter Usurpationen fallen nicht die ggf. von einem Souverän oder Befugten legitimierten Übernahmen von Wappen im Mannesstamm ausgestorbener Familien über die Erbtöchter durch deren Ehemann und deren gemeinsame eheliche Kinder.

Keine Wappen-Usurpation, Fall 4: Gnadenakt
Ebenfalls ist es natürlich keine Usurpation für den Betroffenen, wenn ein dazu berechtigter Landesherr, Souverän oder sonstiger Befugter das Recht zur Führung des eigenen Wappens als Gnadenakt gewährt.

Weiterhin gilt dies natürlich nur für Familienwappen, denn Amtswappen, Abtswappen, Bischofswappen werden selbstverständlich vollkommen zu Recht von Personen verschiedener Familien, eben den Amtsinhabern, geführt.

Gibt es eine Ersitzung von Wappen?
Zur Frage, ob eine Ersitzung nach BGB u. U. nach Verstreichen einer angemessenen Zeitspanne möglich sei, muß zum einen angemerkt werden, daß - wenn wir mal theoretisch die Ersitzungsfähigkeit von Wappen annehmen - die Voraussetzung dafür Gutgläubigkeit beim Erwerb wäre. Eine Nichtausschöpfung gegebener Recherche-Möglichkeiten ist nicht gutgläubig zu nennen, sondern grobe Fahrlässigkeit. Von Gutgläubigkeit kann man nur dann ausgehen, wenn alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen zur Klärung der Frage ausgeschöpft wurden. Wenn sich jemand aber nicht darum kümmert, ob es ein zu führen beabsichtigtes Wappen bereits gibt, kann keine Gutgläubigkeit vorliegen, was die Möglichkeit einer Ersitzung nach BGB ausschließt.

Viel wichtiger ist aber die Frage, ob ein Wappen als nichtmaterielle, ideelle Sache überhaupt ersitzungsfähig ist. Dies möchte ich verneinen, weil sowohl das Recht am eigenen Namen als auch in Analogie das Recht an einem Familienwappen, welches über eine analoge Anwendung des §12 BGB klar dem Namensrecht zugeordnet wird, zu den höchstpersönlichen Rechten gehören und unveräußerlich sind. Allein vom Logischen her führt Ersitzung von Gegenständen einen Eigentumserwerb des Be- und Ersitzers kraft Gesetzes herbei, während der bisherige Eigentümer seiner Eigentumsrechte vollständig ledig wird. Würde man nun einen Akt der Ersitzung auch bei Familienwappen akzeptieren, würde das nach den Gesetzen der Logik und Analogie den Verlust der Rechte am Wappen für die bislang führungsberechtigte Familie bedeuten, ein Ergebnis, das in keiner Weise sachgerecht ist und das Nichtzutreffen der Annahme, ein Wappen sei ersitzbar, belegt. Fazit: Es gibt heute keine Möglichkeit, aus einem usurpierten Wappen ein nichtusurpiertes zu machen.

In jedem Falle bleibt es unbillig und verstößt gegen das natürliche Rechtsempfinden, wenn jemand, sei es auch unbewußt, zu Unrecht ein fremdes Wappen führt.

Wie kommt man erfolgreich zu anderer Leute Wappen? Beispiele historischer Fälle:
Die Anzahl der Wappenusurpationen ist riesig. Insbesondere in der heraldischen Verfallszeit scherte man sich wenig um Wappenrecht, und nach dem Wegfall der obrigkeitlichen Kontrolle des Wappenwesens meinen manche Zeitgenossen, sie könnten sich über die Rechte anderer Familien hinwegsetzen, insbesondere, wenn die sich nicht mehr wehren können, da erloschen. Der Verstoß gegen die Prinzipien der Wappenführung ist offensichtlich, die Bewertung solchen Tuns liegt auf der Hand.

Viel interessanter als die Versuche der letzten Zeit, sich widerrechtlich Wappen anderer Leute anzueignen, sind die historischen Usurpationen, die erfolgreich waren und sich durchgesetzt haben, sei es mit obrigkeitlichem Zutun, sei es einfach durch ein von der Zeit und der Obrigkeit legitimiertes phantasievolles und vom Wunschdenken geprägtes Konstrukt, sei es einfach durch Dummheit oder Dreistheit, sei es einfach durch Inkompetenz der Obrigkeit, die fehlende genealogische Zusammenhänge kraft ihrer Machtstellung ignorierte. Es gibt so einige Fälle, wo die Usurpierer damit dauerhaft durchgekommen sind:

Henneberg und Colonna: In Rot eine goldgekrönte silberne Säule - dieses Wappen ist das des römischen Adelsgeschlechts Colonna, deren Verwandtschaft die Grafen von Henneberg sich 1467 durch Papst und Kaiser bestätigen ließen. Seit 1328 führten die Colonna die Säule gekrönt. Antonio Colonna, damals Präfekt von Rom, schenkte im Jahre 1465 den Grafen von Henneberg in Person von Otto IV die schmeichelhafte "Wahlverwandtschaft". Diese beanspruchte Verwandtschaft bzw. Abstammung ist aber eine reine Erfindung. Dennoch wurde sie von Papst Paul II am 2.1.1467 bestätigt, des Papstes Unfehlbarkeit machte aus Lüge Wahrheit, und selbst Kaiser Friedrich III gab am 7.12.1467 sein Placet. So fand das Wappen der Colonna den Weg in das des Hauses Henneberg-Römhild und später für Römhild sogar in das sächsische Wappen, denn nach der ersten Teilung der Henneberger Lande erhielt Heinrich IV. den Römhilder Teil. Sitz war von 1274 bis 1317 die Hartenburg, und um 1300 wurde die Stadt Römhild gegründet.

Torre und Taxis: Eigentlich hieß die Familie von Thurn und Taxis nur von Taxis bzw. de Tassis. 1650 wurde die kaiserliche Genehmigung erhalten, den Namen von Thurn und Taxis zu führen. Die Namensänderung wurde beantragt, weil man sich die von Wunschdenken geprägte Überzeugung zu eigen gemacht hatte, daß die Taxis vom italienischen Adelsgeschlecht der Mailänder und lombardischen della Torre abstammen, was sich doch gleich viel besser machte. Kaiser Ferdinand III und König Philipp IV von Spanien erkannten diese Abstammung an und stimmten zu. Aus della Torre wurde deutsch &bdquoThurn&ldquo = Turm. Entsprechend wurde der Turm dem Wappen bei dessen Vermehrung hinzugefügt. Erster Träger des neuen Namens war Reichsgraf Lamoral II Claudius von Thurn und Taxis (1621-1676, Reichsgeneralpostmeister 1645-1676).

Werdenberg - Werdenberg: Die Grafen von Werdenberg-Sargans und Werdenberg-Sargans-Trochtelfingen führten in Rot eine silberne Kirchenfahne mit drei Lätzen. Später wurde das Wappen geviert, als Heiligenberg ererbt wurde, 1 und 4: In Silber eine rote Kirchenfahne mit drei Lätzen. 2 und 3 in Silber ein schwarzer, schrägrechter Zickzackbalken. Das Wappen dieser Linie mit dieser Farbkombination fand später Eingang in das Fürstenbergische Wappen - rechtmäßig. Im Siebmacher Band ÖSchl Seite: 101 Tafel: 53 findet sich ein gänzlich anderes Geschlecht gleichen Namens Werdenberg (Verdenberg) ohne jeden genealogischen Bezug, das nicht mit den Werdenbergs Montfortschen Stammes verwechselt werden darf, sondern ursprünglich Verda oder Verde hieß und aus Mailand kam, das aber von Erzherzog und Kaiser Ferdinand II im Jahre 1623 fälschlicherweise die silberne Kirchenfahne in Rot als Herzschild verliehen bekam, durch Dummheit oder Ignoranz des Verleihenden. So kam diese andere Familie durch "Allerhöchste Inkompetenz" erfolgreich an ein Wappen, das ihr nicht zusteht.

Hammerstein - Hammerstein: Die Freiherren von Hammerstein sind westfälischer Uradel und führen in Silber drei (2:1) rote, golden bordierte Kirchenfahnen. Die Linie der Freiherren von Hammerstein zu Equord führte einen gespaltenen Schild, vorne in Silber drei (2:1) rote, ggf. golden bordierte Kirchenfahnen, hinten aber in Rot drei (2:1) schräggestellte silberne Hämmer (ggf. an goldenen Stielen) wegen der einfach mal willkürlich wegen der Namensgleichheit angenommenen Abstammung von den rheinländischen Burggrafen von Hammerstein (Hammerstein am Rhein im Landkreis Neuwied), die das Hammer-Wappen in unterschiedlichen Farbvariationen führten, rot in Gold, silbern in Rot, und mittlerweile ausgestorben waren. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Burggrafen von Hammerstein und den Freiherren von Hammerstein ist nirgends belegt, sondern Legende. Dennoch konnte ein cleverer General diese wundervolle, von Wunschdenken geprägte Abstammung dem König (Hannover und England) unterjubeln, der wohl alles glaubte. 1893 kauften die Freiherren von Hammerstein die Burg Hammerstein am Rhein an, was aber nichts an den fehlenden genealogischen Verbindungen ändert. In den Ruinen über dem Rheintal finden immer noch Familientage statt.

Oertel - Oertel auf Güntersbühl: Das Wappen der alten Nürnberger Patrizier-Familie Oertel ist silbern-rot mit eineinhalb Schrägzinnen schräggeteilt, alternativ zu blasonieren als silbern-rot mit einer Gegenschrägzinne schräggeteilt, alternativ auch als silbern-rot mit zwei gegeneinandergekehrten Schrägzinnen schräggeteilt. Das Oberwappen ist zu rot-silbernen Decken ein beiderseits wie der Schild bez. Flug. Das Wappen wird beschrieben im Schöler, Tafel 18, und im Siebmacher Band: BayA1 Seite: 51 Tafel: 50. Dieses Wappen ist das echte. Das Wappen dieser Nürnberger Familie Oertel ist jedoch 1762 einer von Kaiser Franz I. geadelten gleichnamigen Familie verliehen worden. Es handelt sich um die Oertel auf Güntersbühl, die - genealogisch überhaupt nicht verwandt - nun einen gevierten Schild führten, Feld 1 und 4: in Blau eine silberne Lilie, Feld 2 und 3 das Wappen des ausgestorbenen Nürnberger Geschlechtes. Auf dem Helm mit rechts blau-silbernen und links rot-silbernen Decken ein von den Motiven der Felder 1/4 und der Felder 2/3 übereck geteilter Flug (Siebmacher Band: Bay Seite: 101 Tafel: 121). Es gibt keinerlei heraldische oder genealogische Berechtigung zu diesem Schritt, der seine Legitimität allein durch Dummheit oder Ignoranz des Verleihenden erhielt. So kam diese zweite Familie durch "Allerhöchstes Abnicken" erfolgreich an ein Wappen, das ihr nicht zusteht.

Eine unterfränkische Stadt führt das Wappen der Markgrafen von Baden
Die Stadt Bad Brückenau (Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken) führt ein kleines und ein großes Stadtwappen. Das Große Stadtwappen ist geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Silber ein schwarzes durchgehendes Kreuz (Fürstabtei Fulda), Feld 2 und 3: in rot-blau geteiltem Feld ein Brustbild einer Kaiserin in schwarzer Gewandung, mit silbernem Schleier, goldener Kaiserkrone und silbernem Nimbus (Fürststift Kempten, Hildegard als Gründerin), Herzschild das kleine Stadtwappen, in Gold ein roter Schrägbalken. Dieser Herzschild wird auch alleine als Kleines Stadtwappen geführt. Doch das Große Stadtwappen ist nichts anderes als das Wappen des Fuldaer Fürstabtes Bernhard Gustav Markgraf von Baden-Durlach (1671&ndash1677)! Und durch Weglassen des Hauptschildes bleibt als Kleines Stadtwappen eben der Stammschild der Markgrafen von Baden übrig.

Das kam nicht durch Zufall, sondern durch Unkenntnis: Einst war Bad Brückenau ein Besitz des Klosters Fulda, genau von 777 (Hammelburger Schenkung) bis zur Säkularisation, einmal abgesehen von einigen kurzen Unterbrechungen. Nach der Säkularisierung lag der Gedanke an kirchliche Herrschaft so fern, daß man im Jahr 1818 das besagte fürstäbtliche Wappen für das Stadtwappen hielt und gedankenlos übernahm. 1819 gab es eine Wappenrevision, die Elemente des Hauptschildes, von denen niemand mehr wußte, was sie bedeuteten, fielen weg, und man hatte das Kleine Stadtwappen geschaffen. Es folgte eine Lücke der Wappenführung, und ab 1836 griff man wieder auf das nicht als solches erkannte "badische" Wappen zurück, und so wird es heute noch geführt. Dabei handelt es sich in keiner Weise um ein historisches Wappen der Stadt, sondern nur um die Fortsetzung eines historischen Irrtums, denn es ist und bleibt das badische Wappen. So erinnert das eigentlich zu Unrecht geführte Stadtwappen auch heute noch daran, daß hier einst ein Fürstabt aus dem Hause Baden regierte. Die Stadt Baden-Baden führt übrigens das gleiche Wappenbild, aber dies war ja auch schließlich jahrhundertelang markgräfliches Herrschaftsgebiet.

Der Erfolg "legitimiert" eine Wappenaneignung: Saller / v. Saldern
Das wohlbekannte Wappen der zum braunschweigischen und lüneburgischen Uradel gehörenden Familie von Saldern zeigt in Gold eine rote, golden bebutzte Rose mit grünen Kelchblättern, auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken ein schwarzer Adlerflug. Das Wappen derer von Saldern wird beschrieben im Siebmacher Band: Pr Seite: 24 Tafel: 27, Band: Anh Seite: 6 Tafel: 7, Band: AnhA Seite: 50 Tafel: 29, Band: Me Seite: 18 Tafel: 16, Band: Pr Seite: 342 Tafel: 396, ferner bei Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig. Der Stammsitz des Geschlechtes liegt an der Fuhse in Salzgitter-Salder. Ihnen gehörte einst auch die Burg Lichtenberg in Salzgitter-Lichtenberg, erst als Eigentum, dann als Pfand der Braunschweiger Herzöge. Weitere Besitzungen sind Schloß Salder bei Wolfenbüttel, Wilsnack, Burg Wohldenberg, Burg Gebhardshagen (heute auch Salzgitter), Burg Lauenstein, Schloß Henneckenrode, Schloß Nettlingen, Schloß Groß-Plasten, Schloß Plattenburg etc.
Dieses Wappen fand auf höchst erfolgreiche Weise Eingang in das Wappen einer ganz anderen, nicht verwandten Familie. Caspar von Saldern (1711-1786) war kein Sproß der gleichnamigen Adelsfamilie, sondern ein Sohn des Amtsschreibers und herzoglichen Amtsverwalters Friedrich von Sallern und dessen Frau Anna Maria Kamphövener. Er entstammte einer bürgerlichen Bauern- und Beamtenfamilie aus Holstein. Er nutze die Namensähnlichkeit, nannte sich v. Saldern und schaffte einen Senkrechtstart in die hohe Politik, brachte es zu einem Adelstitel und zu hohem politischem Ansehen. Er wurde sogar Berater der Zarin Katharina II. und politischer Interessensvertreter des dänischen Königs. Die "richtigen" v. Saldern protestierten zwar anfangs gegen diese Aneignung von Namen und Wappen, doch Caspar Sallern alias von Saldern konnte schließlich aufgrund seines politischen Erfolges seinen Namen unangefochten behalten. König Christian VII. von Dänemark erhob ihn 1768 in den dänischen Grafenstand, und der Name wurde zu "v. Saldern-Güntheroth". Der Name "Güntheroth" kommt von seiner Heirat mit einer dänischen Erbtochter dieses Namens. Caspar führte folgendes Wappen: Geviert, Feld 1 und 4: in Silber unter einer goldenen Krone zwei mit den Enden nach außen gerichtete, verschränkte schwarze Buchstaben "C" für den dänischen König Christian (eine Art Gnadenwappen für seine politischen Verdienste), Feld 2 und 3: in Gold eine rote Rose (eine Usurpation des Stammwappens der echten v. Saldern). Dazu drei gekrönte Helme: Helm 1 und 3: auf dem Helm mit rot-goldenen Decken eine wachsende rote Rose an grünem, dornigem Stiel (eine aus dem Schildbild abgeleitete neue Helmzier), Helm 2 (Mitte): auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein schwarzer Flug (eine Usurpation des Stammkleinods der echten v. Saldern). Schildhalter zwei silberne, widersehende Wölfe. Mit seinem ebenfalls in den dänischen Adelsstand erhobenen Sohn Karl Heinrich erlosch 1788 das Geschlecht im Mannesstamm. Dessen Tochter Marie Sophie Charlotte v. Saldern-Güntheroth heiratete Christian Friedrich v. Brockdorff, und deren Tochter Friederike Maria v. Brockdorff-Saldern heiratete den Offizier Mesmer aus einer aus Sedan (Frankreich, Champagne) stammenden Familie, und dieser vereinigte die Namen zu Mesmer-Saldern und verwendete den Wappenschild der v. Saldern-Güntheroth, auf dem rot-golden bewulsteten Helm mit ebensolchen Decken zwei wachsende, rote Rosen an grünem, dornigem Stiel zwischen drei Straußenfedern in den Farben rot-golden-rot (Siebmacher Band: SH Seite: 29 Tafel: 14, Band: PrE Seite: 134 Tafel: 115). Der Erfolg des berühmten Politikers sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß er genealogisch nichts mit den echten v. Saldern zu tun hat und sich aufgrund der Namensähnlichkeit Irreführung betrieben hat und das Wappen usurpiert hat.

Erfolgreich zum fremden Wappen durch Irrtum: Esterhazy
Das Stammwappen der Esterhazy zeigt in Blau auf einer goldenen Krone stehend einen goldenen Greif, in der rechten Vorderklaue einen silbernen, golden gegrifften Säbel schwingend, in der linken Vorderklaue drei grüngestielte und ebenso beblätterte rote Rosen haltend, auf dem Helm mit golden-blauen Decken wachsend ein goldener, rotgezungter, golden gekrönter Greif, in der rechten Vorderklaue einen silbernen, golden gegrifften Säbel schwingend, in der linken Vorderklaue drei grüngestielte und ebenso beblätterte rote Rosen haltend. Dieses alte ungarische Magnatengeschlecht wurde 1626 in der Linie Forchtenstein in den Grafenstand erhoben und 1687/1712/1781 in den Fürstenstand, das erste Mal personengebunden für Paul v. Esterhazy, das zweite Mal nach dem Erstgeburtsrecht und das dritte Mal für die gesamte Deszendenz. Im Jahre 1804 kaufte Fürst Nikolaus von Esterhazy am 22. Mai die Abtei Edelstetten in Schwaben vom belgischen Fürsten Charles Joseph de Ligne (-1814), ein ehemaliges, 1783 noch zur Reichsabtei erhobenes Kanonissinnenstift in der Gemeinde Neuburg an der Kammel. Der Fürst von Ligne hatte die säkularisierte Abtei nach dem Reichsdeputationshauptschluß als Kompensation für verlorengegangenes Gebiet erhalten, denn er war durch den Frieden von Lunéville der Grafschaft Fagnolles in den Ardennen verlustig gegangen, die heute zu Belgien gehört. Vom Kaiser Franz II. wurde die ehemalige Abtei am 17.12.1804 zu einer gefürsteten Grafschaft des Reiches erhoben mit einer Virilstimme im Reichsfürstenrat. 1806 wurde die Grafschaft mediatisiert und dem Königreich Bayern unterstellt. Die Fürsten Esterhazy sahen sich durch den Erwerb berechtigt, das Wappen der Abtei Edelstetten in ihr eigenes aufzunehmen, was soweit nicht zu beanstanden gewesen wäre. Das Chorfrauenstift war einst von Gisela von Schwabeck-Balzhausen, die auch die erste Äbtissin wurde, gegründet worden. Eine zweite Gründung der Familie von Schwabeck (Schwabegg) war das Kloster Ursberg, ein Prämonstratenserkloster. Beide Klöster übernahmen das Wappen der Herren von Schwabeck als Klosterwappen. Dieses Schwabecker Wappen ist im Rietstap gelistet und im Siebmacher Bayern, Band BayA1 Seite: 92 Tafel: 91, und es zeigt in gespaltenem Schild rechts in Rot einen halben silbernen Adler am Spalt, links silbern-rot mehrfach geteilt (Variante bei Philipp Apian). 1167 sind die Herren von Schwabeck ausgestorben. Doch die Fürsten Esterhazy nahmen tatsächlich nicht das Klosterwappen in ihr eigenes auf, sondern das einer geadelten schwäbischen Familie, die ebenfalls Edelstetten hieß, und das noch nicht einmal richtig. Das Wappen der längst ausgestorbenen Memminger Familie v. Edelstetten findet sich im Siebmacher Band: BayA2 Seite: 25 Tafel: 16 wie folgt: Gespalten, rechts in Schwarz zwei goldene Mondsicheln übereinander, links ebenfalls in Schwarz zwei goldene Schräglinksbalken. Daraus wurde nun bei den Fürsten Esterhazy als neues Feld 2 in geviertem Schild: innerhalb eines goldenen Bordes in Blau zwei silberne Schräglinksbalken, begleitet in jedem der freien Ecken von einer zugewendeten silbernen Mondsichel. Aus streng heraldischer Sicht ist es wegen der Abänderungen sogar gar kein echter Wappenklau, sondern etwas Neues. Die offensichtlichen Tatsachen lassen aber auf den damaligen Gedankengang schließen, und so ist es eine unberechtigte Übernahme durch Irrtum, die dann noch nicht einmal richtig gemacht wurde, sozusagen ein doppelter Fehler.

Mehrfach erfolgreich zum Wappen anderer Leute: Reichsgrafen von Enzenberg
Die von Enzenberg, ein Tiroler Adelsgeschlecht, führten zuerst in Gold eine schwarze Gemse. Doch das ist nicht ihr eigenes Wappen, sondern das der Grenns v. Grennsen aus dem Pustertal. Eberhard Enzenberg hatte Christiana Grennsin v. Grennsen geheiratet, und mit kaiserlicher Erlaubnis nahm er das Wappen seiner Frau an, das war die erste Übernahme, wohlgemerkt mit allerhöchster Erlaubnis. Nachdem Eberhards Nachfahre Georg Enzenberg 1578 den Hof Freienthurm bei Mühlbach in Tirol gekauft hatte, wurde er am 16.12.1578 zu Innsbruck in den Adelsstand erhoben mit dem Prädikat von Enzenberg zum Freyenthurm, wobei das Wappen bestätigt und gebessert wurde (Öffnung des Helmes). Georgs Enkel, ebenfalls Georg von Enzenberg zum Freyenthurm, wurde am 27.12.1628 in den Reichsritterstand erhoben. Und jetzt kam die zweite Wappenverbesserung: Der Schild wurde geviert, zu dem Gemsenfeld (Feld 1 und 4) kam ein rotes Feld mit drei silbernen Spitzen als zweite Komponente (Felder 2 und 3), und ein zweiter Helm kam hinzu. Georgs Sohn Franz von Enzenberg zum Freyenthurm wurde am 14.7.1671 in den Reichsfreiherrenstand erhoben, wobei das Prädikat wie folgt erweitert wurde: von Enzenberg zum Freyen- und Jöchelsthurm. Und jetzt kam die dritte Wappenverbesserung: Dem 1628 gevierten Schild wurde mit Diplom von 1670 ein Herzschild aufgelegt, in Blau ein goldener Fingerring mit rotem Stein. Doch dies ist das Wappen der schwäbischen Familie von Enzberg, die genealogisch überhaupt nichts mit den tirolischen von Enzenberg zu tun hat. Verleitet durch den ähnlichen Klang der Namen sah man sich seitens der Familie und der Hofkanzlei zur Annahme berechtigt, einen Zweig der alten schwäbischen Adelsfamilie darzustellen, ein von Wunschdenken genährter Irrtum. Mit allerhöchster Erlaubnis wurde seitdem das fremde Wappen als Herzschild geführt, eine unberechtigte und historisch unbegründete Einverleibung, aber kaiserlich genehmigt, und man gab sich offensichtlich auch nicht viel Mühe mit der Recherche: Name ähnlich, hübsche alte Familie, paßt! Die echten von Enzberg, denen dieses Wappen gehört, übrigens Wappengenossen der Herren von Niefern und den Herren von Dürrmenz, sitzen auf Schloß Mühlheim an der Donau. Das Feld der Gemse war bei den von Enzenberg übrigens noch mit drei blauen Bergen gebessert worden als Symbol für die schwäbischen Enzberge. Am 4.4.1764 wurde die Familie mit Cassian Ignaz Bonaventura von Enzenberg zum Freyen- und Jöchelsthurm reichsgräflich. Das Wappen wurde nun mit vier Helmen geführt (vierte Wappenbesserung). Das Wappen der von Enzenberg wird beschrieben im Siebmacherschen Wappenwerk, Band: Bad Seite: 19 Tafel: 13, Bay Seite: 33 Tafel: 30 (noch mit unzutreffenden Angaben), Tir Seite: 5 Tafel: 5-6 (mit Richtigstellung der Angaben in Bay S. 33).

Erfolgreich zum fremden Wappen durch Namensähnlichkeit: Grafen von Rittberg
Die Grafen von Rittberg, früher auch von Retberg genannt, sind ein westfälisches Adelsgeschlecht mit Wurzeln in Lippstadt. Die Entwicklung des Wappens wird sehr gut im Westfälischen Wappenbuch illustriert: Das Stammwappen war blau mit drei (2:1) goldenen Sternen, auf dem Helm mit blau-goldenen Decken zwei blaue Fasanenfedern. Später wurde das Wappen wie folgt verbessert: Gespalten, vorne in Silber ein halber schwarzer Adler am Spalt, hinten in Blau drei goldene Sterne pfahlweise, und das Kleinod blieb (siehe auch Siebmacher Band: Bad Seite: 70 Tafel: 42), wenn auch jetzt mit blau-silbernen Decken. Irgendwann kam die Familie auf eine hübsche Idee: Wenn die beiden Schreibweisen Retberg und Rittberg die selbe Familie bezeichnen, warum nicht auch die Schreibweise Rietberg? Und diese Idee verfestigte sich zu den festen Überzeugung, von den Grafen von Rietberg abzustammen. Genealogisch ist das natürlich völliger Mumpitz, aber ein im 13. Jh. erlangter Grafenstand mit interessanter Geschichte ist doch viel schöner als ein erst im 18. Jh. erlangter Grafenstand. Man konnte so überzeugen, daß man zur Festigung der geglaubten Abstammung bei dem 1751 verliehenen gräflichen Wappen einen Herzschild mit dem Wappen der alten, am 9.12.1562 mit Graf Johann II. von Rietberg ausgestorbenen Grafen von Rietberg hinzunehmen konnte. Tatsächlich stammten die von Rittberg von einem bereits um 1405 zu Lippstadt ratsgesessenen Hermann von dem Redberge, ab, doch nun kam man auf die tolle Idee, daß man aus einer morganatischen Ehe des letzten Grafen Johann mit Maria von Sinzmann abstamme. Das glaubte man noch im 19. Jh., und so steht es auch bei Kneschke, obwohl Johann keinerlei morganatische Ehe eingegangen war, sondern mit Agnes von Bentheim und Steinfurt verheiratet war und zwei Töchter in die Welt setzte. Und der letzte Graf hatte andere Sorgen als morganatische Ehen, denn er starb im Gefängnis in Köln. Und selbst wenn - Kinder aus einer morganatischen Ehe durften nicht per se auf das väterliche Wappen hoffen. Das Erbe des Johann von Rietberg ging über eine Tochter an die Grafen von Kaunitz. Doch die Herren und Grafen von Rittberg hielten sich lieber an das Wunschdenken als an die Tatsachen: Das gräfliche Wappen der von Rittberg sah nun wie folgt aus: Geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Silber ein halber schwarzer, goldengekrönter Adler am Spalt, Feld 2 und 3: in Blau drei (2:1) goldene Sterne (echtes Stammwappen), Herzschild: in Rot ein goldener Adler (usurpiertes Stammwappen), zwei Helme: Helm 1 (rechts): auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken ein goldener Adler (usurpiertes Kleinod), Helm 2 (links): auf dem gekrönten Helm mit rot-goldenen Decken eine rechte blaue und eine linke rote Straußenfeder. Als Schildhalter wurden zwei silberne Geharnischte mit rotem Federbusch auf den Helmen und mit auf den Boden aufgestützter goldener Turnierlanze mit silberner Spitze in der freien Hand geführt. Das Wappen wird auch im Siebmacher Band: Pr Seite: 24 Tafel: 26 beschrieben, in einige Beschreibungen hat noch ein an sich nicht signifikanter goldener Schildrand als Schildbord Eingang gefunden. Und die Wandlung der ehemaligen Herren von Retberg in die nie gewesenen Grafen von Rietberg wurde perfekt, als sie den Hauptschild (mit dem echten Stammwappen) wegließen und nur noch den Herzschild verwendeten, so z. B. in einer Eintragung in der Niedersächsischen Wappenrolle unter Nr. 926. Die Wandlung war damit endgültig gelungen, jegliche Erinnerung an Lippstädter Ratsherren getilgt!

Literatur:
Siebmachers Wappenwerk
Der Wappenschwindel - seine Werkstätten und ihre Inhaber, ein Blick in die hera
ldische Subkultur, bearbeitet von Jürgen Arndt, Verlag Degener 1997, ISBN 3-7686-7013-9
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Horst von Griesheim für wertvolle Hinweise.
Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500, Herausgegeben von Otto Posse, III Band, 1908
Die Siebmacherschen Wappenbücher, die Familienwappen deutscher Landschaften und Regionen, Band 3:
Karl Borchardt, Rothenburger Wappenbuch. Patrizier und Ehrbare: Die Wappen im Geschlechterbuch des Johann Friedrich Christoph Schrag (1703&ndash1780) zu Rothenburg ob der Tauber. 2007. 208 S. mit 402 farb. und 1 s/w-Abb., Festeinband, ISBN: 978-3-87947-117-1
Bad Brückenau: http://www.hdbg.de/gemeinden2/bayerns-gemeinden_detail.php?gkz=9672113
Herrn Gernot Ramsauer ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise.
Frau Angelika Zangl ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise.
Herrn Frhr. v. Recum ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise.
Dr. H. Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig.
Jan Peters, Märkische Lebenswelten: Gesellschaftsgeschichte der Herrschaft Plattenburg-Wilsnack, Prignitz 1500-1800,
http://books.google.de/books?id=yjSV1ATh19AC
Caspar von Saldern:
http://www.caspar-von-saldern.de/index.php?t=geschichte
Artikel &bdquoSaldern, Kaspar von&ldquo von Gottfried Heinrich Handelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 213&ndash215
Axel Volquarts: Friedrich von Saldern (1685-1722) und seine Ehefrau Anna Maria, geb. Kamphövener (1691-1775), deren Vorfahren und Nachkommen, Eigenverlag, Hamburg 1999
Meurgey de Tupigy: Cahier noir
Meurgey de Tupigy: Ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise an Laurent Granier und Jo Kohn.
Edelstetten:
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0085&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Esterhazy: Otto Hupp, Münchener Kalender 1907.
Esterhazy:
http://www.coresno.com/adelslexikon/3107-lex-esterhazy.html - http://www.coresno.com/aktuell/129-lex-bayern/2605-lex-esterhazy-galantha.html
Enzenberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Enzenberg_%28Adelsgeschlecht%29
Enzberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Enzberg_%28Adelsgeschlecht%29
von Rittberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rittberg_%28Adelsgeschlecht%29
von Rietberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grafschaft_Rietberg
von Rietberg/von Rittberg bei Kneschke:
http://books.google.de/books?id=0c4EAAAAIAAJ S. 116 ff.
Besonders lesenswert zu Fynney:
https://books.google.de/books?id=jW4dAQAAMAAJ&.......%20gentlemans%20magazine&f=false
Die echten Fiennes, Barons Saye and Sele:
http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1624.htm - http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1446.htm - http://www.cracroftspeerage.co.uk/online/content/saye1603.htm
Pius IV.:
https://it.wikipedia.org/wiki/Medici_di_Melegnano - https://it.wikipedia.org/wiki/Papa_Pio_IV

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