Bernhard Peter
Besondere Motive: Tischfuß, Tischwange

Die Tischwange und ihr Vorkommen in historischen Wappen
Ein seltenes Wappenbild, das manchmal auf den ersten Blick aussieht wie eine durchgesägte Eisenbahnschiene, ist der Tischfuß (Synonyme: Tischwange, Tischgestell, frz.: soutien de table, ceinture de table, engl.: table support). Aber wer hat schon einen so alten Refektoriumstisch zu Hause, um die Konstruktion nachvollziehen zu können? Früher waren die Tische keine fest im Raum installierten Möbel, sondern man baute Tische auf, wenn man sie brauchte. Die älteste Konstruktion waren einfache Böcke, auf die man die Tischplatten legte. Und wenn man mit Essen fertig war, hob man buchstäblich die Tafel auf und lehnte sie an die Wand. Man kann die tragende Konstruktion auch wie folgt machen: Zwei einander gegenüberstehende Tischfüße, etwa schragenförmig geschreinert, wurden in deren Mitte mit einem Verstrebungsbalken verbunden, der in viereckige Aussparungen beider Füße bzw. Wangen gesteckt wurde.

 

Und damit die Bretter obendrauf, die den eigentlichen Tisch bilden, nicht verrutschen können und unpraktische Spalten in der Tischfläche bilden, wurden oben in den Tischfüßen Nuten ausgespart, in die entsprechende Leisten zu liegen kamen. Das Schildbild "Tischfuß" kann man in seiner traditionellen Form etwa wie in der rechten oberen Abbildung realisieren, und dieser Form entsprechen auch die altüberlieferten Wappen mit dem Motiv Tischwange.

Ein Beispiel für die traditionelle Form ist das Wappen der Marschall (Marschalk) von Ostheim, das in vielfältiger Ausführung auf den Epitaphien in der Kirchenburg von Ostheim vor der Rhön bewundert werden kann. Bekannte Vertreter dieses fränkischen Adelsgeschlechtes mit Stammsitz in Ostheim vor der Rhön sind z. B. die Herren (je nachdem zu Wallbach, Waltershausen, Harles, Brunn, Trabelsdorf bzw. Dankenfeld) Christoph Marschall von Ostheim (gest. 1488), Moritz I Marschall von Ostheim (gest. 1521), Georg Marschall von Ostheim (gest. 1561), Moritz II Marschall von Ostheim (gest. 1607), Georg Philipp Marschall von Ostheim (gest. 1626), Kaspar Adam Marschall von Ostheim (gest. 1688), Philipp Erdmann Marschall von Ostheim (gest. 1719), Ernst Friedrich Marschall von Ostheim (gest. 1730), Johann Friedrich Philipp Marschall von Ostheim (gest. 1768). Die Marschall von Ostheim sind fränkischer Uradel aus dem gleichnamigen Ort vor der Rhön, sie bekleideten früher das Untermarschallamt von Bamberg.

Blasonierung: In Silber ein schwarzes Tischgestell (Tischfuß) in altmodischer Form, oben bisweilen zweimal rund oder eckig eingeschnitten zur Aufnahme der Tischbretter, in der Mitterund oder viereckig durchbrochen zur Aufnahme des Verstrebungsbalkens, unten schräg auseinandergehend. Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken wachsend ein schwarzer, behalsbandeter Brackenrumpf, der einen silbernen, oben mit drei schwarzen Hahnenfedern besteckten Becherdeckel (oder Rundhut) trägt.

Dieses historische Blatt ist ein undatierter, spätestens 1903 entstandener Aufriß von unbekannter Künstlerhand (ohne Signatur, Hinweise willkommen) auf einem Exlibris für E. Freiherr Marschalk von Ostheim. Vermutlich handelt es sich hier um ein Blatt für Emil Marschalk von Ostheim (16.4.1841-7.7.1903), der sich einen Namen als Sammler von Franconia, Historiker und Numismatiker gemacht hatte, Mitglied des Exlibris-Vereins, zugleich aber der Letzte seines Geschlechtes war. Mit ihm erloschen die Marschalk von Ostheim 1903 im Mannesstamm. Im vorliegenden Beispiel fehlen die Nuten auf der Oberkante, und die mittige Durchbrechung ist rund. Klar und deutlich ist die durchgehende Auflagekante für die Bretter der Tischplatte zu sehen.

Beispiele aus der Kirchenburg in Ostheim vor der Rhön, St. Michaeliskirche. Hier sind die mittigen Durchbrechungen viereckig, und die Oberkante weist jeweils zwei Nuten auf.

Dieses Beispiel taucht in plausibler Gestaltung in Ortswappen mit Bezug zu dieser Familie auf, so z. B. im Kommunalwappen von Markt Saal a. d. Saale (Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken): Geteilt von Rot und Gold; oben ein gespaltener silberner Lilienstängel mit zwei Blüten, überdeckt von einem gestürzten goldenen Deichselkreuz, das in Mauerankern endet; unten eine schwarze Tischwange (offiziell als Tischkreuz blasoniert). Der Aufriß zeigt eine klassische Form mit gerader Auflagefläche, aber ohne Nuten für die Bretter gegen Verrutschen. Das Tischkreuz ist dem Wappen der Marschall von Ostheim entnommen, die von 1456 bis 1782 in Waltershausen belegt sind. Ein zweites Beispiel ist das Kommunalwappen von Lisberg (Oberfranken): In Blau über einer goldenen Tischwange ein rot-silbern übereck geteilter Flug. Die Tischwange (offiziell nur als Tisch blasoniert) ist ebenfalls dem Wappen der Marschalk von Ostheim nachgebildet, die 1664 Trabelsdorf erwarben, und zeigt gleichfalls die vertraute konstruktiv plausible Form.

Bildbeispiel: Evangelische Pfarrkirche in Neckarsteinach, an einem Epitaph als Bestandteil einer Ahnenprobe. Hier ist die mittige Durchbrechungenklein und viereckig, und die Oberkante weist zwei eckig geschnittene Nuten auf.

Ein zweites Beispiel für eine Tischwange in Familienwappen ist das fränkische Geschlecht der von Ratzenberg (Ratzenburg, nicht zu verwechseln mit der Stadt Ratzeburg bei Lübeck). Diese führen ebenfalls eine schwarze Tischwange altmodischer Form, oben zweimal eingeschnitten zur Aufnahme der Tischbretter, in der Mitte durchbrochen zur Aufnahme des Verstrebungsbalkens, unten schräg auseinandergehend. Helmzier Rumpf einer silbernen Bracke, bedeckt mit einem Spitzhut, dessen Spitze mit drei Federn besteckt ist. Helmdecken schwarz-silbern. Eine Abbildung des Wappens findet sich im Bayhart'schen Wappenbuch, im alten Siebmacher mit goldenem Feld, während es im neuen Siebmacher mit silbernem Feld beschrieben wird. Das uradelige fränkische Geschlecht gehörte zu den Bamberger Ministerialen. Schon 1216 findet ein Leopold von Ratzenberg Erwähnung, 1289 ein Friedrich von Ratzenberg.

Die klassische und konstruktiv nachvollziehbare Darstellung einer Tischwange wird heute selten verwendet. In der Deutschen Wappenrolle gibt es nur ein einziges Beispiel das Wappen der Familie Menier (aus Ernsbach, Gde. Forchtenberg, Hohenlohekreis, DWR Band LXXI, Nr. 10919/05): In Gold ein schwarzer Balken, überdeckt von einer roten Tischwange. Der Aufriß zeigt eine klassische Form mit Auflagefläche und Nuten für die Bretter gegen Verrutschen.

Eine zweite als Tischwange bezeichnete Form und ihr Vorkommen
Es gibt aber noch eine zweite Form, die bei neueren Wappenstiftungen überwiegend Verwendung findet und ebenfalls gängig als Tischfuß oder Tischwange bezeichnet wird: Diese Form ist mehr X-förmig (schragenförmig). Die Verwendung einer solchen Tragstruktur ist nur möglich, wenn die Tischplatte nicht mehr aus einzelnen losen Brettern besteht, sondern eine in sich zusammenhängende und sich selbst tragende Platte ist (rechte Abbildung).

In der Deutschen Wappenrolle (gemessen an den über 7000 Wappen der DWR handelt es sich um ein selten verwendetes Wappenbild) überwiegt diese zweite Form bei Neustiftungen des 20. und 21. Jh., was folgende Familienwappen illustrieren:

Das Problem der Begrifflichkeit und Eindeutigkeit
Die heutige Praxis und das Fehlen einer eindeutigen Begrifflichkeit aus früheren Zeiten (im Siebmacher meistens "Tischgestell") führt zu dem Eindruck, daß in älterer Zeit die konstruktiv nachvollziehbare Tischwange (Fall 1) verwendet wurde, in neuerer Zeit aber die leichtere, schragenförmige Konstruktion (Fall 2) überwiegt. Deswegen wird die Tischwange mit gerade Auflagefläche und Nuten auch als altmodische Form, die andere Konstruktion als neuere Form wahrgenommen, mit der Begründung, daß moderne Tischplatten nicht mehr aus einzelnen Brettern bestehen, sondern durchgehend sind und somit mit vier Auflagepunkten anstelle zweier Auflegekanten zurechtkommen. Ob das berechtigt ist oder nur ein argumentatives Hilfskonstrukt, dazu im nächsten Abschnitt. Halten wir fest: Die Zuordnung von Form und Begrifflichkeit ist in der neueren Praxis uneinheitlich, und die Bezeichnung als "altmodisch" oder "neu" ist willkürlich, weil zwei verschiedene konstruktive Prinzipien in der Praxis mit dem selben Begriff verknüpft werden. Es gibt nur ein einziges Beispiel in der DWR, bei dem man das historische Möbelelement wirklich plausibel nachvollziehen kann. Bei allen anderen Beispielen fehlen sowohl eine durchgehende Auflagefläche für Bretter als auch die Nuten zur Fixierung gegen seitliches Verschieben.

Was heute als Tischwange in den meisten derartigen Neustiftungen der DWR gezeichnet wird, ist in der Tat ein zweites Motiv, das nicht eine modernere Variante eines alten Motivs darstellt, sondern bereits im Mittelalter parallel zur echten Tischwange in Gebrauch war, wie Abbildungen aus dem 14. Jh. belegen. Und wenn bereits im Mittelalter zwei völlig unterschiedliche Darstellungen in Gebrauch waren, und sich nicht im Rahmen der künstlerischen Freiheit "vermischten", kann man davon ausgehen, daß diese zwei Formen bereits damals mit unterschiedlichen Assoziationen real existierender Gegenstände verknüpft waren, und so sollte man das auch heute handhaben.

Die Benennung aller anderen Figuren als der traditionellen als Tischwange ist problematisch, weil sie eben nicht einer in der Blütezeit der Heraldik gängigen Tischkonstruktion entspricht. Tatsächlich existierte in der damaligen Möbelwelt ein Element, das den gezeichneten geraden und noch viel mehr den geschweiften Schragen entspricht: Der Unterbau eines Faltstuhles. Insbesondere in dem einen Beispiel, wo den vier Enden noch ein flaches horizontales Holz aufgelegt ist, wird nachvollziehbar, daß es sich hierbei um die Verbindungshölzer handelt, die die vordere und hintere Schere eines Faltstuhles verbindet, und von denen die obere als Armlehne benutzt werden kann. Da bei Faltstühlen (Faldistorium) die Rückenlehne nicht fix ist, sondern herausnehmbar, ist sie auch kein notwendiges Element der Darstellung, wenn nur das konstruktiv tragende Scherenelement gemeint ist. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheint es sinnvoll, solche Elemente entgegen herrschender Praxis nicht länger pauschal unter dem Sammelbegriff "Tischwange" laufen zu lassen, sondern separat als Faltstuhlwange zu bezeichnen. Die Nähe der Figur zu einer echten Faltstuhlwange ist jedenfalls größer als die zu einer echten Tischwange.

Selbst die Wappenbilderordnung ist selektiv unentschlossen: Unter WBO 9046 wird ausschließlich die zweite Form mit dem allseitig horizontal verstutzten Schragen abgebildet und als "Tischwange, Stuhlwange" bezeichnet, während die historisch belegte Form gar nicht gelistet, sondern ignoriert wird. Diese unentschlossene Zuweisung beider Begriffe zu nur einer Form und das Unterschlagen der Form des traditionellen Wappenbildes deckt zwar die gängige Praxis, hält aber auch die dadurch entstandene Verwirrung aufrecht. Zielführend ist das nicht, weil es eine Grundforderung der Heraldik ist, daß man allein aufgrund des Blasons ein Wappen richtig aufreißen können muß. Das geht nicht, wenn die Begriffszuweisung nicht eindeutig ist. Besser wäre es daher, jedes Wappenbild für sich eindeutig mit einem Begriff zu belegen, die Form wie bei den Marschall von Ostheim als Tischwange zu bezeichnen, die Form wie in der WBO abgebildet aber als Faltstuhlwange.

Literatur, Links und Quellen
Wappen Lisberg: http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9471154
Markt Saal an der Saale:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9673160
Tischwange und verwandte Figuren:
https://heraldik-wiki.de/index.php?title=Wange_(Heraldik)
Wappenbilderordnung S. 182
Veröffentlichung der Photos aus dem Innenraum der Kirche mit freundlicher Genehmigung von Herrn Pfarrer Christian Schümann, Ostheim 2007
Veröffentlichung der Innenaufnahme aus der evangelischen Pfarrkirche Neckarsteinach mit freundlicher Genehmigung von Frau Pfarrerin Marion Rink, Neckarsteinach, vom 18.7.2007
http://de.wikipedia.org/wiki/Emil_Marschalk_von_Ostheim
http://de.wikipedia.org/wiki/Marschalk_von_Ostheim

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