Bernhard Peter
Das Allianzwappen und seine Formen

Ein Allianzwappen ist ein besonderes heraldisches Konstrukt, das für Eheleute (heute analog Partnerschaften und Lebenspartnerschaften) gewählt wird, wenn sie nach außen gemeinsam in Erscheinung treten oder wenn familienbezogenes oder gemeinsames Eigentum gekennzeichnet werden soll. Ein typisches Beispiel ist ein Allianzwappen über dem Portal eines Schlosses oder einer vom Paar gestifteten Kirche. Ein Allianzwappen ist damit insofern eine Besonderheit, als es an eine bestimmte Personenkonstellation gebunden ist und in dieser Form nur von genau zwei Personen gemeinsam geführt wird, die ihr Leben gemeinsam verbringen. Ein solches Allianzwappen wird an besonders repräsentativen Orten angebracht. Daneben führt der Mann sein eigenes Stammwappen, insbesondere wenn er alleine in Erscheinung tritt. Die Frau hat in historischen Zeiten für sich alleine das Wappen ihres Ehemannes oder das eigene väterliche geführt, aus heutiger Sicht führt sie ihr eigenes Wappen alleine, wenn sie eigenständig in Erscheinung treten will..

Dabei gibt es ganz unterschiedliche Arten der Kombination, die hier im Sinne zunehmender Integration des Wappens der Frau in das Wappen des Mannes unter zunehmendem Verlust an Selbständigkeit des Wappens der Frau besprochen werden sollen:

Von diesen fünf Möglichkeiten sind drei solche, bei denen das Wappen der Frau teilweise nicht oder gemindert dargestellt wird. Diese Formen sind historisch gebräuchlich und üblich und werden auch so an unserem historischen Erbe dargestellt, stellen aber aus heutiger Sicht keine wünschenswerte Form dar, weil sie in der Dominanz der Komponenten des Mannes die heute gepflegte Gleichberechtigung in einer Ehe oder Partnerschaft schlecht widerspiegeln. Heute geeignet sind als Ehe- oder Partnerschaftswappen nur die erste und die vierte Variante.

Allianzwappen als zusammengestelltes Wappen:
Das Allianzwappen ist eine Verbindung des Wappens des Mannes mit dem Wappen der Frau in Form zweier einander zugekehrter Einzelwappen. Dabei wird die heraldische Courtoisie beachtet: Das Wappen des Mannes ist heraldisch rechts, d. h. vorne (der Angriffsseite bei einem Ritter, der, höflich wie er ist, diese Seite der Dame gegenüber deckt). Das Wappen des Mannes ist in allen Teilen des Schildinhaltes seitenverkehrt, weil es gewendet werden muß, um das Wappen der Frau anzusehen. Das gilt eigentlich im Idealfall auch für unterteilte Schilde: Viertel Nr. 1 zeigt den Inhalt von Viertel Nr. 2, Viertel Nr. 3 den von Nr. 4! Auch die Helmzier wird entsprechend gedreht, damit sie das Wappen der Frau anschaut. Heraldisch am korrektesten (und der Frau gegenüber am aufmerksamsten) ist die Darstellung zweier selbständiger, kompletter Vollwappen, also mit beiden Helmzieren. Früher kam es auch vor, daß beide Schilde unter dem Helm des Mannes zusammengestellt wurden, graphisch sicherlich unbefriedigend und nicht gerade emanzipationsfördernd. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, beide Schildinhalte zusammenzuschieben und entweder beide Helme oder einen einzigen Helm zu verwenden (s.u.), dessen Helmzier eine Kombination aus den beiden einzelnen Helmzieren ist. Z. B. wenn der Mann zwei Büffelhörner hatte, die Frau einen Eber, kann man im vereinigten Wappen den Keiler zwischen die Hörner stellen und hat eine kombinierte Helmzier.

Die Wahl, ob ein zusammengestelltes Wappen möglich ist, oder ob man ein zusammengeschobenes Wappen wählt, hängt sicherlich auch von der Art der Helmzier ab. Ein wie im folgenden Beispiel gezeigtes Zusammenstellen geht nur graphisch befriedigend bei profildarstellungsfähigen Helmzieren.

Beispiel für die Entstehung eines zusammengestellten Wappens:
Folgende zwei Wappen sollen als Allianzwappen vereinigt werden: Links das des Mannes, ins linke Obereck geständert und belegt mit einem silbernen dreilätzigen Turnierkragen, rechts das der Frau.

Dazu wird das Wappen des Mannes komplett gewendet. Beider Schilde berühren sich knapp mit den jeweiligen rechten Oberecken. Achtung: Dadurch wird der Schild des Mannes in der kombinierten Abbildung immer noch als "zum linken Obereck geständert" bezeichnet!

Drei zusammengestellte Wappen
Es kann auch vorkommen, daß sich ein Dreier-Allianzwappen findet. Das gibt es, wenn ein Ehemann zweimal verheiratet war. Dann wird das Wappen des Mannes von denen seiner beiden Frauen flankiert, das der ersten Frau zur heraldisch rechten Seite und aus Courtoisie gewendet, das der zweiten Frau heraldisch links wie im Beispiel:

Am Palas bzw. Amtshaus im Kernbereich der Burg Schaumburg ist dieser dreiteilige Wappenstein angebracht, datiert auf 1521 AD. Das Wappen gehört zu Graf Antonius von Holstein-Schauenburg (geb. 1439, reg. 1510-1526, gest. 1526, Mitte, nach heraldisch rechts geneigt), vermählt 1491 in erster Ehe mit Sophie von Sachsen-Lauenburg (heraldisch rechts, gewendet und nach links geneigt) und 1497 in zweiter Ehe mit Anna von Schönburg (heraldisch links, wie das des Ehemannes nach heraldisch rechts geneigt.

Nicht jede Reihe aus 2 oder 3 Wappen ist ein Ehewappen
Doch cave: Nicht jede Kombination zweier Wappen an historischen Objekten ist automatisch ein Ehewappen! Zwei Wappen in Reihe können auch kombiniert sein aus einem Familienwappen und einem Amtswappen, ein Beispiel sind Abtswappen, wo das Klosterwappen mit dem der Familie zusammengestellt werden konnte. Drei Wappen in Reihe stellen auch nicht automatisch einen Mann mit 2 aufeinanderfolgenden Ehen dar, sondern können auch für zwei Brüder stehen, die zwei Frauen haben (Beispiel Wasserschloß Menzingen). Drei Wappen in Reihe können auch für zwei Männer unterschiedlicher Familie stehen, die zwei Schwestern geheiratet haben, wodurch ein Kondominat entsteht (Beispiel Schloß Thurnau). Es kommt also immer auf die Umstände an.

Beispiel nebeneinander gestellter Allianzwappen
Diese Schrägstellung beim Einanderzuneigen ist bei komplexen Wappen des Hochadels mit seinen oft mehreren Helmen nicht möglich. Dann stellt man die Wappen einfach aufrecht nebeneinander. Das bezüglich heraldischer Courtoisie oben Gesagte gilt idealerweise ebenfalls, auch wenn es nicht immer konsequent durchgeführt wurde. Je größer und komplexer die Wappenschilde, je später die Zeit, desto weniger findet man konsequente Courtoisie.

Ein Beispiel: Burg Schaumburg bei Rinteln, äußeres Tor, von innen. Optisch links das Wappen des Ehemannes, Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, 1846-1911, reg. 1893-1911, vermählt mit Maria Anna Prinzessin von Sachsen-Altenburg, Herzogin zu Sachsen (1864-1918), deren Wappen wir optisch rechts sehen. Beide Wappen haben eine Inschrift zur Seite bekommen, die die Ehepartner beim Namen nennt. Das Wappen des Ehemannes ist vollständig gewendet. Dieses Wappen hat einen besonderen Bezug zur Ehe, denn die Burg wurde von Kaiser Wilhelm II im Jahre 1907 dem Fürsten von Schaumburg-Lippe anläßlich dessen silberner Hochzeit geschenkt, anschließend wurde sie 1907-1913 gründlich renoviert. Das Wappen stammt von 1909.

Beispiel für ein unter einer einzigen Helmzier zusammengestelltes Wappens:
Hier haben wir den Fall, daß die beiden Wappenschilde von Mann und Frau zusammengestellt werden und unter einer einzigen Helmzier vereint werden, nämlich derjenigen des Mannes. Es handelt sich um Frau Clara von Gaisberg, Ehefrau des Jörg von Gaisberg, die im Kloster Kirchheim verstorben und begraben ist. Die Helmzier der Ehefrau wird gänzlich "unterschlagen". Das Wappen ist auf 1554 datiert. Das Wappen Gaisberg:
In Gold ein schwarzes Bockshorn. Auf dem gekrönten Helm ein schwarzes Bockshorn. Helmdecken schwarz-golden.

Beispiel für eine historische Wappengraphik mit zwei unter einer einzigen Helmzier zusammengestellten Wappenschilden:
Dieses Beispiel stammt von einem historischen Exlibris. Auch hier werden die beiden Wappenschilde von Ehemann und Ehefrau, Banzer und Egger, zusammengestellt und unter einer einzigen Helmzier vereint, nämlich derjenigen des Mannes. Das sieht man hier besonders schon, weil der offene Flug die Elemente des Schildes Banzer wiederholt, während das Kleinod der Frau nicht vertreten ist.

Unter dem Helm des Ehemannes zusammengestelltes Ehewappen, entworfen von Lorenz M. Rheude (1863-1939) aus München für Professor Dr. A. Banzer und seine Frau Sophie geb. Egger (Exlibris von 1920).

Ehewappen mit Beischild:
Wie eingangs bereits angedeutet, gibt es eine weite Bandbreite von Kombinationen, die sich vor allem in der Art der
Integration des Wappens der Frau in das Wappen des Mannes unter zunehmendem Verlust an Selbständigkeit des Wappens der Frau unterscheiden. Der Beischild ist eine Variante, bei der das Wappen der Ehefrau gerade noch selbständig bleibt, noch nicht in den Schild des Mannes inkorporiert wird, zugleich aber kein gleichberechtigtes Nebeneinander mehr darstellt, sondern eher ein Beiwerk des Wappens des Ehemannes darstellt. Beischilde haben keine eigenständige Helmzier mehr, und sie sind in ihrer Größe so reduziert, daß sie wirklich nur noch illustrierender Zusatz sind, die weitestmögliche Diskriminierung des Wappens der Frau, die letzte Stufe vor dem Verlust der Eigenständigkeit und der gänzlichen Aufnahme. Typischerweise treten Beischilde in Stifterscheiben von Kirchenfenstern oder noch typischer auf Totenschilden auf, wo diese reduzierte Darstellung erklärlich ist, weil hier nur an die Hauptperson erinnert wird und die Ehefrau wirklich nur eine Zusatzinformation ist. Wo beide Ehepartner gemeinsam auftreten, wie z. B. an einem Portal, findet man so eine Darstellung nicht. Für uns sind heute diese Beischilde eine äußerst wertvolle Informationsquelle, weil die namentliche Zuordnung inschriftsloser Wappendarstellungen etwa in Kirchenfenstern erst über das oder bei mehreren Ehefrauen über die Beiwappen möglich wird. Auf der anderen Seite ist diese Darstellung aus Gleichberechtigungsgründen heute keine wünschenswerte mehr.

Bildbeispiel: Historischer hölzerner Totenschild in St. Sebald, Nürnberg.

Ein Beispiel: Der abgebildete, einfache, bemalte, hölzerne Totenschild aus St. Sebald in Nürnberg ist für Hans Ernst Haller von Hallerstein, geb. 9.1.1575, gest. 18.2.1606. Er hatte am 13.8.1599 Barbara Imhoff (geb. ca. 1578, gest. 1626), geheiratet. In seiner Gestaltung nimmt das prächtige, vermehrte Vollwappen des Ehemannes den Großteil der Fläche ein und nimmt gestalterisch nicht die mindeste Rücksicht auf das kleine Imhoff-Schildchen, das man auf den ersten Blick kaum wahrnimmt, so sehr ist das Wappen der Ehefrau zur Nebensache geworden. Die Ausschnittsvergrößerung rechts zeigt den Imhoff-Schild, in Rot ein goldener See-Löwe mit einem über dem Kopf schwingenden Fischschwanz, auf dem linken Vorderbein stehend, das rechte vorwärts streckend.

Beispiel für die Entstehung eines zusammengeschobenen Wappens:
Zwei Wappen wie nachstehend abgebildet sollen als Allianzwappen vereinigt werden.
Das Wappen des Mannes (links, zum linken Obereck geständert) wird mit dem der Frau (rechts, in Blau ein silberner Schrägrechtsbalken mit Rosen) zu einem neuen Wappen in einem einzigen Schild vereint. Dabei gibt es viele Möglichkeiten: Man kann einen gevierten Schild konstruieren, einen geteilten oder gespaltenen Schild, oder man kann die Motive auf andere Art kombinieren.

Hier soll es mit einem gespaltenen Schild versucht werden. Das Motiv des Mannes befindet sich heraldisch rechts (vorn), das Motiv der Frau heraldisch links (hinten), die Motive schauen sich an (heraldische Courtoisie). Man beachte die umgekehrte Richtung der Ständerung. Helm und Helmzier sind die des Mannes. Graphisch unbefriedigend ist die Stauchung des Turnierkragens. So kommt es zu dem interessanten Fall, daß die Ständerung der Schildhälfte und die der Helmzier in unterschiedliche Richtungen laufen und dennoch "identisch" sind!

Hier eine alternative Möglichkeit, wie beide Wappen in einem geteilten Schild kombiniert werden könnten. Oben ist das wichtigere Feld, da kommt der Schildinhalt des Mannes rein, in diesem Falle natürlich nicht gewendet. Unten, in das nachgeordnete Feld, kommt der Schrägrechtsbalken mit den Rosenblüten der Frau. Diese Lösung ist graphisch befriedigender, weil der Turnierkragen in voller Breite über den Schild geht.

Eine weitere Möglichkeit wäre, eine kombinierte Helmzier zu konstruieren, wenn dies möglich ist. In dem hier gezeigten Falle ist das aber heraldisch weniger befriedigend. Wenn der Brackenrumpf dagegen keine eigene Symbolik hätte, könnte man ihn gut z. B. mit der Rose der Frau belegen.

Welche Möglichkeit im Einzelfall genommen wird, hängt von den Umständen ab, vom Zeitgeschmack, und davon, wie sich die graphisch und heraldisch befriedigenste Lösung finden läßt.

Beispiel für ein zusammengeschobenes Wappen unter Beibehaltung beider Helmkleinode:
Dieser Wappenstein stammt vom Treppenturm auf Schloß Unteraufseß in Franken und
hat in seinem zentralen Feld ein zusammengeschobenes Ehewappen Aufseß/Wiesenthau, das in gespaltenem Schild die Wappen von Ehefrau (heraldisch links) und Ehemann (heraldisch rechts) vereinigt. In dieser Form hat das Wappen nur für diese Ehe Gültigkeit, soilange die Eheleute gemeinsam auftreten, und es ist kein Zugewinn von Herrschaften oder Besitz damit verbunden. Die Kinder führen das Aufseß-Wappen wieder alleine.

Das Wappen ist gespalten: Vorne: Wappen von Aufseß: In Blau ein weißer Balken, belegt mit einer roten Rose. Die zugehörige Helmzier zeigt zwischen zwei wie der Schild bez. Büffelhörnern einen Pfauenstoß. Die Helmzier unterliegt einer gewissen Variabilität, mal ist es ein Pfauenstoß alleine, mal kommt dieser aus einem goldenen Halter. Helmdecken blau-silbern. Hinten: Wappen von Wiesenthau: In Silber oder Gold ein aus waagerecht liegenden roten Wecken gebildeter Pfahl. Die Farbe des Feldes kann silbern oder golden sein, das wechselt. Helmzier zwei schwarze Büffelhörner mit roten oder silbernen Kugeln bzw. Knöpfen in den Öffnungen (fehlen hier, hier mit offenen Mündungen dargestellt). Helmdecken schwarz-silbern oder schwarz-golden. Hier hat jede Spalthälfte des Schildes ihre eigene Helmzier. Daß es auch anders geht, zeigt das nächste Beispiel.

Beispiel für ein zusammengeschobenes Wappen nur unter der Helmzier des Mannes:
Hier ein Beispiel, wo die Schildinhalte der beiden Einzelwappen von Ehemann und Ehefrau in einem gespaltenen Schild zusammengeschoben werden, allerdings unter der alleinigen Helmzier des Ehemannes und unter Wegfall der Helmzier der Ehefrau:

Kapelle an der Dorfstraße von Berbourg (Großherzogtum Luxemburg), Das auf 1709 datierte Ehewappen ist zusammengeschoben aus den Wappen de Bande und Wecker / Wecquer. Das Wappen de Bande zeigt in Blau eine silberne, gestürzte Schafschurschere, begleitet von drei (2:1) silbernen Rosen, zwei im Schildhaupt, eine im Schildfuß. Die zugehörige Helmzier ist eine silberne Rose angestemmt zwischen einem blauen Hirschgeweih. Decken blau-silbern. Das Wappen der Familie Wecker / Wecquer zeigt in Blau einen silbernen Balken, oben begleitet von zwei miteinander verschränkten silbernen Ringen, unten von einem sechsstrahligen silbernen Stern. Die zugehörige Helmzier wäre ein gerüsteter Schwertarm, wird hier unterschlagen.

3. Beispiel für ein zusammengeschobenes Wappen mit Herzschild des Mannes:
Dies ist das Wappen von Dorothea Susanne Pfalzgräfin bei Rhein (1544 - 1592), Witwe von Johann Wilhelm Herzog v. Sachsen-Weimar (11.3.1530 - 2.3.1573), 1566/1572 zu Weimar, bis 1572 zu Coburg, 1567 zu Gotha, vermählt am 15.6.1560 in Heidelberg. Es befindet sich am Roten Schloß in Weimar am Renaissance-Portal. Unter einer Krone werden in einem gemeinsamen Schild die Wappen beider Ehepartner in einem gespaltenen Schild vereinigt, als zusammengeschobenes Ehewappen mit sächsischem Herzschild. Aufbau:

1. Beispiel für ein aus beiden Komponenten geviertes Wappen:
Bei dieser Variante wird das Wappen des Mannes mit dem der Frau zu einem neuen Wappen ebenfalls in einem einzigen Schild vereint, indem das Wappen des Mannes in den Feldern 1 und 4 zu stehen kommt, das der Frau in den Feldern 2 und 3. Auch wenn beide Komponenten im selben Schild sind, handelt es sich um eine Ausnahmekonstellation, die nur von genau den beiden Eheleuten so geführt wird.

Dieses Beispiel stammt von Burg Neidenstein im Kraichgau, sog. Herrenhaus. Der Stein zeigt drei Ehewappen nebeneinander, wobei der Ehemann jeweils aus der gleichen Familie kommt (Freiherren von Venningen), die Ehefrau jeweils aus verschiedenen Familien (Gemmingen, Hirschhorn, Ehrenberg). Alle drei sind keine weitergebbaren Venningen-Wappen, sondern eheliche Kombinationen in geviertem Schild.

2. Beispiel für ein aus beiden Komponenten geviertes Wappen:
Das zweite hier vorgestellte Beispiel stammt aus dem Pömer-Fenster in St. Sebald in Nürnberg. Abgebildet ist Konrad Pömer, und sein Wappen ist ein rein persönliches, das ein in einem einzigen gevierten Schild zusammengeschobenes Ehewappen darstellt, vereinigt unter der Pömer-Helmzier, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein wachsender Rumpf einer Mohrin, mit einem silbernen Kopftuch und einer rot-silbernen Stirnbinde mit abfliegenden roten und silbernen Enden.

Bildbeispiel: Historisches Glasfenster in St. Sebald, Nürnberg, sog. Pömer-Fenster im südlichen Seitenschiff.

Der Schild ist geviert: Feld 1 und 4: schrägrechts geteilt, oben von Rot und Silber dreimal schräggeteilt, unten schwarz (Stammwappen Pömer), Feld 2 und 3: golden-schwarz geteilt (Geuschmid/Pfinzing). Diese Wappenbildkombination paßt zu Konrad Pömer, gest. 1361, und seiner Frau Anna Pfinzing. Auch diese Kombination ist kein an die Söhne weitergebbares Wappen, sondern ein nur für diese eheliche Konstellation zutreffendes Symbol. Also weder sein Sohn Georg I. Pömer, gest. 1396, noch sein Enkel, Hans I. Pömer, gest. 1464, konnten es in dieser Form führen.

Die angeheiratete Komponente konnte auch fester Bestandteil werden
Wir haben oben gesagt, daß ein Ehewappen (Partnerschaftswappen) nur für die Personen gilt, die diese Ehe (Partnerschaft) führen. Ein zusammengestelltes Wappen wird nicht in dieser Form weitergegeben. Die Kinder führten in historischen Zeiten das Wappen ihres Vaters, und das Wappen der mütterlichen Familie war Geschichte. Heute wird das anders gesehen, die Wappenweitergabe folgt dem Namen: Die Kinder führen das Wappen weiter, das mit dem von ihnen geführten Familiennamen verbunden ist. Soweit der Normalfall. Wenn der glückliche Ehemann aber eine Erbtochter geheiratet hatte, der Erbfall eintrat und der Besitz und die Herrschaften des Schwiegervaters an die Familie fielen, dann konnte ein Wappen, das für den durch die Ehefrau ererbten zusätzlichen Besitz oder eine durch sie erhaltene Herrschaft steht, dauerhaften Eingang in das Familienwappen mit Gültigkeit auch für die folgenden Generationen finden. Dazu wird aber nicht mehr die Form eines zusammengestellten Wappens gewählt, sondern die Inhalte werden dazu grundsätzlich in einem Schild vereinigt, sei es durch Teilung, Spaltung etc., oder, noch häufiger, Quadrierung. Dabei können beide Helme übernommen werden, es kann weiterhin nur der Helm des Ehemannes geführt werden, und es kann auch eine Kombinationshelmzier entstehen. Das ererbte Wappen (in diesem Fall sei der Begriff "erben" ausnahmsweise zulässig, weil der Besitz geerbt wird und mit dem Besitz das Wappen übernommen wird) wird zusammen mit dem Besitz (oder manchmal auch nur dem Anspruch darauf) weitergeführt. Viele historische vermehrte Wappen sind so entstanden. Es ist also möglich, daß ein Ehepaar zuerst ein zusammengestelltes Wappen führt und ab dem Erbfall durch Tod des Vaters der Ehefrau ein quadriertes Wappen mit beiden Helmen, welches dann auch so weitergegeben wird. Beim Aussterben eines Geschlechtes im Mannesstamme konnte ferner durch das Vereinigen beider Wappen und Namen ein Weiterleben eines Namens und damit auch des Wappens ermöglicht werden. Beispiel: Das Geschlecht der von Greiffenclau zu Vollraths erlosch 1860 im Mannesstamme. Sophie von Greiffenclau zu Vollraths heiratete Hugo Graf Matuschka von Toppolezau, Freiherr von Spätgen, beider Wappen wurden 1862 vereinigt. So gibt es Namen und Wappen noch heute, auch wenn der Mannesstamm erloschen ist. Die Weitergabe dieser Komponenten ist aber an den stattgefundenen Erbfall geknüpft.

Heute:
Die Veränderung des Schildinhaltes durch Zusammenschieben ist unüblich geworden, sowohl aus Gründen der Eindeutigkeit als auch aus Gründen der graphischen Übersichtlichkeit. Das Wappenrecht folgt heute weitgehend dem Namensrecht. Die dauerhafte Aufnahme ehelicher (partnerschaftlicher) Schildinhalte bei Erbfall ist ebenfalls unüblich, da Namen nicht mehr mit Herrschaft verbunden sind. Es ist aber nach wie vor möglich, ein zusammengestelltes Ehewappen oder Partnerschaftswappen zu bilden, das dann Anwendung findet, wenn man ausdrückliche Repräsentation beider (Ehe-)partner wünscht. Dabei sollte man Formen wählen, die beide Komponeneten vollständig, verlustfrei und größengleich wiedergeben.

Literatur, Links und Quellen:
Heinrich Hussmann: Über deutsche Wappenkunst: Aufzeichnungen aus meinen Vorlesungen, Guido Pressler Verlag, Wiesbaden 1972
Wappenfibel, Handbuch der Heraldik, hrsg. "Herold", Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, Verlag Degener, Neustadt 1981
Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst, Bechtermünz Verlag 2000, Callwey Verlag 1978
Georg Scheibelreiter: Heraldik, Oldenbourg Verlag Wien/München 2006, ISBN 3-7029-0479-4 (Österreich) und 3-486-57751-4 (Deutschland)
Veröffentlichung der Innenaufnahmen aus St. Sebald mit freundlicher Erlaubnis von Herrn Pfarrer Dr. Axel Töllner und Herrn Pfarrer Gerhard Schorr vom 12.7.2010, wofür ihnen an dieser Stelle ganz herzlich gedankt sei.
Hartmut Scholz, St. Sebald in Nürnberg, Meisterwerke der Glasmalerei, Band 3, Verlag Schnell Steiner GmbH Regensburg 2007, ISBN 978-3-7954-1846-5
St. Sebald: http://www.sebalduskirche.de/

Multiple Ehewappen

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