Bernhard
Peter
Wappen
bei morganatischen Ehen (1)
Morganatische
Ehen
Morganatische Ehen, auch Ehen
zur linken Hand genannt, wurden früher rechtmäßige Ehen
genannt, die unter Mitwirkung von Staat und / oder Kirche
zustande kamen, aber aufgrund der Tatsache, daß die Frau und
ihre Familie nicht als ebenbürtig bzw. standesgemäß angesehen
wurden, nicht den bei Ehen zur rechten Hand üblichen
Rechtsumfang hatten. Obwohl kirchenrechtlich eigentlich kein
Unterschied bestehen sollte, waren es im wesentlichen die
Unterschiede in der standesrechtlichen Behandlung, die eine Ehe
zur morganatischen machten. Typischerweise hatten weder Frau noch
Nachkommen Anspruch auf Titel, Namen und Wappen des Bräutigams
und keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenüber der Familie
des Ehemannes, denn sie wurden nicht als Teil der Familie
betrachtet (wobei es in vermögensrechtlicher Hinsicht auch
andere Regelungen geben konnte je nach Hausgesetz). Zur Wende des
16. zum 17. Jh. wurde eine solche rechtlich eingeschränkte Ehe
in Deutschland zur möglichen Form der Legitimierung einer
unstandesgemäßen Verbindung. Je nach Umständen gab es
morganatische Ehen nicht nur statt einer ordnungsgemäßen
Heirat, sondern auch in Form einer Folgeehe eines Witwers und
sogar als zusätzliche Ehe, wo dann die morganatische Ehe eine
Form der Polygamie legitimierte. Es gab vielfältige Lösungen
für den Normenkonflikt zur Wahrung des dem Stand angemessenen
Auftretens in den geschlossenen Verbindungen mit fließenden
Übergängen. Insbesondere ergaben sich durch eine morganatische
Ehe weder Besitznachfolgeansprüche noch Thronfolgeansprüche bei
regierenden Häusern. Für die Wappen von morganatischer Ehefrau
und den Abkömmlingen mußten besondere Lösungen gefunden
werden. Typischerweise stand den Nachkommen das Familienwappen
des Bräutigams nicht zu. Stattdessen wurde ein Teilwappen wieder
neu vergeben, eine alte Herrschaft "reaktiviert", oder
es wurde eine neue Komposition geschaffen, die Elemente aus dem
Wappen des Haupthauses aufgreift, oder es wurde etwas Neues
geschaffen. Mit der Abschaffung der Monarchie 1918 wurden in
Deutschland morganatische Ehen endgültig Geschichte. Einige
Beispiele sollen historisch genutzte Möglichkeiten der
Wappenbildung bei morganatischen Ehen illustrieren:
Eine
morganatische Seitenlinie der Landgrafen von Hessen: die Fürsten
von Hanau
Friedrich Wilhelm I. v. Hessen
(20.8.1802-6.1.1875), der Kronprinz und spätere Kurfürst, hatte
sich am 26.6.1831 in Rellinghausen äußerst unstandesgemäß
vermählt, mit Gertrud Falkenstein (18.5.1803-9.7.1882), Tochter
von Gottfried Falkenstein und Maria Magdalena Schulz, eine
Bürgerliche aus Bonn. Und noch schlimmer in der damaligen Zeit,
eine geschiedene Lehmann, denn sie hatte in erster Ehe am
29.5.1822 Karl Michael Lehmann (16.6.1787-1882) geheiratet. Die
Scheidung erfolgte im Einvernehmen mit dem zukünftigen Ehemann,
um nicht zu sagen auf dessen Betreiben. Und ihre Söhne aus
erster Ehe, Otto und Eduard, brachte Gertrud auch noch mit. Heute
eine sog. Patchwork-Familie, doch damals konnte das keinesfalls
als standesgemäße Vermählung angesehen werden, und daß der
künftige Landesherr eine Geschiedene zur Frau nahm, war einfach
unmöglich, und so wurde es nur eine morganatische Ehe, wodurch
die Nachkommen nach dem hessischen Hausgesetz von einer
Regierungsnachfolge ausgeschlossen waren, nicht aber von der
Vermögensnachfolge. Und die Umstände waren noch ein bißchen
komplizierter, denn die katholische Gertrud galt nach der Heirat
formal als in Bigamie lebend, erst nach ihrem Übertritt zum
evangelischen Glauben konnte 1831 in Rellinghausen noch einmal
"richtig" geheiratet werden.
Was tun mit dem unstandesgemäßen Anhang, insbesondere nachdem Friedrich Wilhelm am 30.9.1831 Mitregent geworden war? Durch die morganatische Ehe waren alle Ansprüche seines Anhangs auf die Regierung in Hessen ausgeschlossen (nicht aber die Ansprüche auf das Privatvermögen, was zur Ausplünderung Hessens zugunsten der Privatschatulle führte), aber nun "versorgte" man den Anhang mit Worthülsen und wertete ihn durch neue Titel auf: Friedrich Wilhelms Stiefsöhne Otto und Eduard Lehmann wurden 1835 Otto und Eduard von Hertingshausen, 1837 Otto und Eduard von Scholley und 1846 kurhessische Freiherren. Seine Frau Gertrud wurde am 10.10.1831 Gräfin von Schaumburg, gültig auch für ihrer beider Nachkommen. Ein am 1.5.1832 ausgestellter Wappenbrief schuf ein neues Wappen für seine Gemahlin. Und noch mehr wurde sein Anhang aufgewertet durch einen am 2.6.1853 zu Kassel ausgestellten Brief, der sie zu Fürstin von Hanau, Gräfin von Schaumburg erhob, ihrer beider Nachkommen entsprechend. Diese Standeserhebung wurde 1855 von Österreich als Fürstin bzw. Fürsten und Fürstinnen von Hanau und zu Horowitz anerkannt, und dieser erweiterte Titel wiederum wurde am 10.6.1862 in Kassel anerkannt, dabei wurde zur Bedingung gemacht, daß sich die Kinder ihrerseits standesgemäß verheiraten mußten, mindestens auf gräflicher Ebene. Das wurde wiederum von der Habsburgermonarchie am 20.1.1877 gegenanerkannt. Anerkennung erfuhr die Fürstin jedoch weder vom hessischen Adel noch von den Nachbarregierungen. Doch der kurfürstliche Hof wurde durch die erbarmungslosen Fakten der Politik aus diesen gesellschaftlichen Spielchen gerissen, denn Kurfürst Friedrich Wilhelm I. v. Hessen wurde von Preußen entthront und mußte mit seiner Frau 1867 ins Exil nach Böhmen (Prag und Horowitz) gehen. Vielleicht war diese Ehe nicht ganz unschuldig daran, denn Friedrich Wilhelm entfremdete sich dadurch vom Hof und seinen politischen Nachbarn, und das wurde außenpolitisch verhängnisvoll, obwohl er eigentlich durch seine Mutter gute Beziehungen zu Preußen hätte haben müssen.
Der Schild ist wie folgt aufgebaut:
Dazu gehören folgende 3 Helme:
Nach dem Fürstenstandsdiplom vom 2.6.1853 zu Kassel wird der oben beschriebene Schild mit Fürstenhut und fürstlichem Wappenmantel geführt. Schildhalter: Zwei goldene, widersehende, fürstlich gekrönte Löwen.
Eine
morganatische Seitenlinie des Hauses Ysenburg: Die Grafen von
Büdingen
Die Grafen von
Büdingen sind ein Familienzweig des Gesamthauses Büdingen, das
einer als nicht standesgemäß angesehenen, morganatischen Ehe
eines Sprosses der Linie Ysenburg-Büdingen-Philippseich
entstammt. Erst wurden diesem Familienzweig der Namensbestandteil
"Büdingen" zugebilligt, dann der Grafentitel,
schließlich eine farblich abgeänderte Version des Wappens
Isenburg-Büdingen; die Motive blieben:
In Silber zwei rote Balken. Helmzier ein mit 7 (1:2:1:2:1)
goldenen gestürzten Lindenblättern (Herzchen) bestreuter roter
Flug. Helmdecken rot-silbern.
Hier wurde bei der Neuverleihung 1888 also nicht das alte Niederisenburger Wappen genommen, das seit 1664 "ausgestorben" ist und nur noch von den Grafen von Walderdorff in ihrem vermehrten Wappen geführt wurde, sondern das komplette Wappen der Linie Isenburg-Büdingen wurde von Schwarz auf Rot gesetzt, denn das Niederisenburger Wappen hatte zwar auch die roten Balken, aber als Helmzier einen silbernen, mit zwei roten Balken belegten offenen Flug, während der hier verwendete, mit 7 (1:2:1:2:1) goldenen gestürzten Lindenblättern (Herzchen) bestreute rote Flug eindeutig vom schwarzen Isenburg-Büdinger Flug abgeleitet ist.
Die Klärung des Namens und des Wappens war übrigens für die Betroffenen eine langwierige und nervenzehrende Angelegenheit: Nach der Hochzeit 1868 vergingen 20 Jahre, bis die Frage nach dem zukünftigen Titel, Namen und Wappen abschließend und mit kaiserlicher Genehmigung geklärt war, 20 Jahre des Wartens, während der der Ehemann weiter seinen Geburtsnamen führte und Frau und Kinder nicht wußten, wie sie eigentlich zukünftig heißen werden. 1887 war es seitens des hessischen Landesherrn geklärt, und dann dauerte es noch einmal ein Jahr, bis der Kaiser es genehmigt hatte und alles in trockenen Tüchern war. So lange lebte die Familie "zwischen den Stühlen", so lange brauchte die standesdünkelbesessene Gesellschaft damals, um den "schwierigen Fall" zu lösen, statt daß man sich freute, daß der Adelssproß eine phantastische Frau gefunden hatte.
Eine
morganatische Seitenlinie der Landgrafen von Hessen: Die Grafen
von Dietz
Ein weiterer Fall bei den Landgrafen von Hessen: Die echten
Grafen von Dietz waren im Jahre 1386 längst im Mannesstamm
ausgestorben. Zu den Erben gehörten die Landgrafen von Hessen.
Dieser damit übernommene Titel der "Grafen von Dietz"
wurde einzeln reaktiviert, um eine aus morganatischer Ehe
entstandene Linie mit einem Titel auszustatten. Im seinem
Testament von 1562 wurden die Kinder dieser Linie mit dem Titel
"geboren aus dem Hause Hessen, Graf zu Dietz und Herr zu
Lißberg und Bickenbach" ausgestattet. Das im vermehrten
Wappen der Landgrafen inkorporierte Wappenbild der Grafschaft
Dietz wurde dieser neuen Linie, die übrigens nicht lange Bestand
hatte und die nächste Generation nicht überdauerte, einzeln
"neu vergeben". Da alle Kinder jung starben, fiel das
den Söhnen als souveränes Territorium überlassene Gebiet 1575
zurück an die Landgrafen, allein die Tochter Margarete wurde mit
einer finanziellen Kompensation abgefunden. Zur Genealogie:
Daneben hatte Philipp I. Landgraf v. Hessen (13.11.1504-31.3.1567) noch zu Lebzeiten seiner "richtigen" Frau in morganatischer Ehe Margarete v. d. Saale (1522-6.7.1566), damals 18jährige Hofdame seiner Schwester, zur Linken Hand geheiratet und mit ihr folgende Kinder:
Abb. rechts und links: Liebfrauenkirche Gernsbach, Wappen für Margarethe v. Dietz (14.10.1544-1608) als Witwe von Johann Bernhard Graf v. Neu-Eberstein (26.6.1545-11.4.1574). Abb. Mitte: Farbfassung des Dietz-Schildes.
Der Schild ist identisch mit dem der alten Grafen von Dietz, die 1368 im Mannesstamm erloschen sind. Während jene aber als Helmzier zu rot-goldenen Decken einen schwarzen Flug führten, beiderseits belegt mit einer wie der Schild bez. Scheibe (in Rot zwei goldene Leoparden übereinander), sehen wir hier einen an das Dietzer Wappenbild erinnernden Löwen zwischen einem an das landgräfliche Stammwappen erinnernden Paar Büffelhörner, eine anläßlich der Neuvergabe entstandene Neuschöpfung.
Ein
Sproß der Landgrafen von Hessen: Das Haus Battenberg
Das mit dem britischen Königshaus verwandte Haus Battenberg
(1917 vom britischen Zweig anglisiert: Mountbatten) ist eine im
19. Jh. aus einer morganatischen Ehe im Hause der Landgrafen von
Hessen-Darmstadt entstandene Linie. Für diese Linie wurde der
Name eines alten, längst ausgestorbenen hessischen
Adelsgeschlechtes "reaktiviert", denn die nicht
standesgemäße Ehefrau des Betreffenden, Julia Theresa Salomea
Gräfin v. Hauke (1825-19.9.1895), wurde am 5.11.1851 Gräfin v.
Battenberg und am 26.12.1858 Prinzessin v. Battenberg.
Für das Wappen Battenberg wurde ein durch einen Stückbord differenziertes landgräfliches Stammwappen mit dem alten Wappen der 1310 ausgestorbenen von Battenberg kombiniert (Diplom von 1858): Der Schild ist geviert:
Dazu werden zwei Helme geführt:
Prunkstücke: Schildhalter rechts ein naturfarbener, doppelschwänziger Löwe, links ein silbern-rot mehrfach geteilter Löwe, Devise IN TE DOMINE SPERO (Herr, auf dich hoffe ich). Purpurner Wappenmantel, aus Fürstenkrone herabfallend.
Durch die Verbindung mit dem britischen Königshaus trägt übrigens das jeweilige Oberhaupt des Hauses Mountbatten im oberen Teil des Schildes den durch einen Turnierkragen differenzierten Wappenschild des britischen Königshauses aufgelegt.
Ein
Sproß der Habsburger: Die Herzöge und Fürsten von Hohenberg
Die echten Grafen von Hohenberg waren ein
schwäbisches Adelsgeschlecht mit Stammburg auf dem Oberhohenberg
am Albtrauf, und sie führten einen silbern-rot geteilten Schild,
auf dem Helm mit silbern-roten Decken ein Paar silbern-rot
geteilter Büffelhörner mit Band. Ihr Wappen wird beschrieben
bzw. abgebildet im Scheiblerschen Wappenbuch (Bayerische
Staatsbibliothek Cod.icon. 312 c), Folio 13, im Alberti S. 331
und im Siebmacher Band: Souv4 Seite: 33 Tafel: 30. Ferner findet
sich Graf Albert II. von Hohenberg in der Manessischen
Liederhandschrift (Blatt 42r, Graf Albrecht von Haigerloch),
außerdem ist das Wappen in der Chronik der Grafen von Zimmern
(Cod. Donaueschingen 580a, 580b). Der Höhepunkt der Familie lag
im 13. Jh.; in dieser Zeit war es eines der bedeutendsten
Geschlechter in Südwestdeutschland, das durch Heiraten, Erwerb
von Lehen, Vogteien und Pfandschaften territorial und
machtpolitisch expandierte, vor allem auf Kosten der Pfalzgrafen
von Tübingen. 1260 teilten sie sich in eine Hauptlinie zu
Rottenburg und eine Nebenlinie zu Nagold-Wildberg, wobei sich
letztere wieder in zwei nach den beiden Komponenten nennende
Unterlinien aufspaltete, und die Wildberger Linie sich noch
einmal 1355 in die Linien zu Altensteig und zu Bulach spaltete.
Doch Ende des 14. Jh. setzte der Niedergang ein. Der Aufwand für
Hofhaltung, Mitgiften Abfindungen, Linienspaltungen hatte die
Familie wirtschaftlich ruiniert. Im Jahre 1486 erlosch das
Geschlecht mit Graf Sigmund von Hohenberg aus der Wildberger
Seitenlinie. Die Hauptlinie war bereits ein knappes Jahrhundert
früher im Jahre 1389 mit Graf Rudolf III. von
Hohenberg-Rottenburg erloschen.
Auf mehrfache Weise war die Familie mit dem Hause Habsburg verbunden. Der Minnesänger Graf Albert II. von Hohenberg hatte eine Schwester Gertrud (ca. 1225-16.2.1281), die mit dem Grafen, späteren König Rudolf von Habsburg verheiratet war. Sie nannte sich als Königin Anna. Durch diese Nähe zum Thron machten die Hohenberger eine betont habsburg-freundliche Politik und nahmen an deren Aufstieg teil. Graf Rudolf III. von Hohenberg-Rottenburg, der Letzte der Hauptlinie, hatte hohe Schulden und verkaufte, da ohne Söhne, 1381 den größten Teil seiner Grafschaft an die Habsburger. Den zwischenzeitlich entstandenen Nebenlinien erging es nicht anders, auch sie waren schon 1363-77 gezwungen gewesen, ihren Besitz zu Geld zu machen, wovon einerseits die Württemberger, andererseits die Pfalzgrafen territorial profitierten.
Wie Phönix aus der Asche taucht der Name der Hohenberger 414 Jahre später wieder auf, und nun gleich als Herzöge von Hohenberg und als Fürsten von Hohenberg. Was war geschehen, wieso tauchen jetzt "unechte" Hohenberger auf, und gleich ein paar Treppchen höher im System? Franz Ferdinand Karl Ludwig Joseph Maria Erzherzog v. Österreich-Este (1863-28.6.1914), der Thronfolger von Österreich-Ungarn, derjenige, der später in Sarajewo ermordet wurde, hatte am 1.7.1900 auf Schloß Reichstadt eine unpassende Frau geheiratet, nämlich Sophie Maria Josephine Albina Chotek von Chotkova und Wognin (1.3.1868-28.6.1914), Tochter von Bohuslaw Graf Chotek von Chotkova und Wognin (3.7.1829-11.10.1896) und Wilhelmine Gräfin Kinsky von Wchinitz und Tettau (19.7.1838-5.3.1886). Das war eine unpassende und unebenbürtige Ehe für den Thronfolger, und deshalb wurde sie nur morganatisch geschlossen.
Was tun mit dieser Frau? Man hätte sie einfach Gräfin Chotek von Chotkova und Wognin heißen lassen können, aber auch das klang für die Gemahlin des Thronfolgers nicht gut genug, immerhin war er der zukünftige Kaiser, und als kleine Kompensation für die "nur" morganatische Ehe war man auch den Chotek etwas schuldig: Man entsann sich, daß einerseits die Gemahlin unter ihren Vorfahren irgendwann mal "in grauer Vorzeit" einen Grafen von Hohenberg hatte (über jene Ehe zwischen Gertrud von Hohenberg und Rudolf von Habsburg), daß andererseits die Gebiete der Grafen von Hohenberg im 14. Jh. an Habsburg gekommen waren, und schon hob man am 8.8.1900 einen neuen klingenden Titel aus der Taufe: Herzogin bzw. Fürstin v. Hohenberg. Die Frau konnte sich zwar 14 Jahre dieses Titels erfreuen, aber manchmal wünschte sie sich vielleicht, sie hätte diesen Mann nie geheiratet, und außerdem nahm sie ein schreckliches Ende, denn sie wurde mit ihm in Sarajewo erschossen. Ihrer beider Nachkommen aber bilden das neue, eigenständige Geschlecht der Herzöge und Fürsten von Hohenberg, und als Nachkommen aus einer morganatischen Ehe zählten sie nicht zu den offiziellen Mitgliedern des kaiserlich-königlichen Hauses Habsburg-Lothringen, und sie waren nicht thronfolgeberechtigt.
Fürsten oder Herzöge? Das Diplom vom 8.8.1900 erhob Sophie Maria Josephine Albina Chotek von Chotkova und Wognin (1.3.1868-28.6.1914) in den österreichischen Fürstenstand, erst mit dem Prädikat Fürstliche Gnaden, dann mit Diplom vom 8.6.1905 mit dem Prädikat Durchlaucht, und am 4.10.1909 wurde sie zusätzlich personengebunden Herzogin von Hohenberg mit dem Prädikat Hoheit. Für die Nachkommen war am 31.8.1917 zu Reichenau, mit Diplom vom 5.10.1917 die Regelung getroffen, daß der männliche Erstgeborene Herzog von Hohenberg ist mit dem Prädikat Hoheit, und daß die Nachgeborenen Fürst bzw. Fürstin von Hohenberg mit dem Prädikat Durchlaucht sind. Davon hatten die Betreffenden aber nur zwei Jahre lang etwas, denn 1919 kam das Adelsaufhebungsgesetz in Österreich.
Welche Wappen führte nun das morganatisch entstandene Geschlecht? Zunächst zur Ehefrau: Sie schwebte ein wenig zwischen den Welten, und das drückt auch ihr persönliches Wappen aus, denn es ist das angestammte Wappen der Grafen Chotek von Chotkova und Wognin (Siebmacher Bände Bö Seite: 114 Tafel: 60, Bö Seite: 282 Tafel: 133, Gö Seite: 26, Krai Seite: 6 Tafel: 4, Kro Seite: 29 Tafel: 21, Mä Seite: 287 Tafel: 204, NÖ1 Seite: 51 Tafel: 27, OÖ Seite: 22 Tafel: 10 und Band Un Seite: 99 Tafel: 78), dem ein zusätzliches Herzschildchen Habsburg-Lothringen aufgelegt wurde. Da das angestammte Wappen aber schon einen Herzschild hatte, rutschte der auf die Nabelstelle, und der Herzschild Elsaß-Lothringen kam an die Ehrenstelle. Das persönliche Wappen für Sophie Maria Josephine Albina Chotek von Chotkova und Wognin, Fürstin von Hohenberg, sah also wie folgt aus: Der Schild ist geviert mit zwei Herzschilden:
Nun zu den Nachkommen, die Herzöge und Fürsten von Hohenberg: Das zuvor beschriebene Wappen war ein personengebundenes für die Stammutter des Geschlechts. Mit den Kindern aus dieser Ehe war jedoch ein völlig neues Geschlecht entstanden, das ein angemessenes Wappen brauchte. Sie gehörten weder offiziell zum kaiserlichen Haus, noch waren sie Mitglieder des reichsgräflichen Hauses Chotek. Sie waren aus dem erzherzoglich-österreichischen Hause entsprossene "Neu-Hohenberger", und so addierte man einfach beide Wappen. Glücklicherweise hatten beide Wappen, das österreichische und das gräflich-hohenbergische, die gleiche Richtung der Schildteilungen und die gleichen Farben, und da das eine Wappen zwei horizontale Teilungen hatte, das andere eine, ergab das in Summa drei Horizontalteilungen. Ein neues Wappen für die neuen Hohenberger war aus der Taufe gehoben: Von Silber und Rot dreimal geteilt. Dazu wurden zwei Helme geführt: Helm 1 (rechts): auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken ein naturfarbener Pfauenstoß, Helm 2 (links): auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken zwei von Silber und Rot geteilte Büffelhörner mit Beschlägen in verwechselten Farben und Schnüren. Auch das ist eine Addition der Kleinode des erzherzoglichen Wappens einerseits und des gräflich-hohenbergischen Wappens andererseits. Dazu werden Herzogskrone und Wappenmantel als Prunkstücke geführt.
Interessanterweise handelt es sich bei dieser Neuschöpfung um eine Dublette, denn das Schildbild war zum Zeitpunkt der Entstehung eigentlich schon vergeben, die hamburgische bürgerliche Familie Geysmer führte nämlich ebenfalls einen silbern-rot dreimal geteilten Schild, als Helmzier zu rot-silbernen Decken zwei silbern-rot übereck geteilte Büffelhörner (Siebmacher Band: Bg5 Seite: 55 Tafel: 65); Gerhard Geysmer war 1733 Bürger-Kapitän in Hamburg, und er starb am 16.12.1756. Und gleich noch einmal findet sich in den Quellen ein dreimal silbern-rot geteilter Schild, nämlich in den älteren Darstellungen des Wappens der von Leublfing, jene führten aber eine ganz andere Helmzier, zu rot-silbernen Decken auf einem Kissen eine sitzende silberne Bracke (Scheiblersches Wappenbuch, Cod.icon. 312 c, Folio 322; churbayerisches Wappenbuch BSB Cgm 1508, Image 64). Bei neueren Wappendarstellungen ist es jedoch eine Teilung mehr, also in Silber zwei rote Balken (Siebmacher Band: Bay Seite: 15 Tafel: 9, Band: Bö Seite: 143 Tafel: 67). Die dreifache Teilung scheint nur bei älteren Darstellungen aufzutauchen. Doch um solche "Kleinigkeiten" kümmerte man sich in Wien nicht, denn hier spielte man in einer anderen Liga.
Aus
der Geschichte der Hohenzollern: Die Fürstin Liegnitz
Es gab einmal ein echtes
Herzogtum Liegnitz, ein Produkt der Erbteilung des Herzogtums
Niederschlesien im 13. Jh. unter den Piasten. Das Herzogtum
Liegnitz war 1290-1311 mit Breslau vereinigt, danach wieder
selbständig, auch wenn es zwischenzeitlich das Fürstentum Brieg
verlor, nachher aber wieder mit ihm vereinigt wurde, zuletzt kam
Wohlau hinzu. Das Herzogtum bestand bis 1675. Der Letzte der
schlesischen Piasten war Georg Wilhelm Herzog v.
Schlesien-Liegnitz-Brieg-Wohlau (29.9.1660-21.11.1675),
und nach dem Aussterben der Linie fiel das Herzogtum Liegnitz als
erledigtes Lehen heim an die böhmische Krone, unter deren
Lehenshoheit es 1329 gekommen war. Damit wurden Liegnitz, Brieg
und Wohlau zu Erbfürstentümern Österreichs. Ein kurzer Blick
in die Genealogie der "originalen" Liegnitzer:
Das Wappen der Herzöge von Schlesien, zu Liegnitz u. Brieg wird beschrieben im Siebmacher Band: Souv3 Seite: 4-8 Tafel: 8-10 (Abb. unten nach Tafel 10). Die Herzöge der Liegnitzer Linie führen stets beide Wappenbilder, den Adler und das Schach, die von allen Linien des Breslauer Stammes gemeinsam geführt werden, in geviertem Schild. Die Motive wechseln die Positionen, z. B. ist im Codex Saurma der Adler auf 1 und 4, desgleichen auf Münzprägungen des Herzogtums, im Schlesischen Wappenbuch von 1578 jedoch das Schach:
Das Wappen der böhmischen Grafen von Liegnitz wird im Siebmacher Band: SchlA1 Seite: 62 Tafel: 46 beschrieben. Es ist geviert aus den beiden Motiven Schlesiens, gemeiner Figur und Heroldsbild, und mit einem Gnadenwappen als Herzschild belegt:
Soweit die alten Herzöge, Grafen und Freiherren von Liegnitz, die 1679 erloschen sind. Wie kommt jetzt Preußen ins Spiel? Es gab einmal einen Erbverbrüderungsvertrag vom 19.10.1537 zwischen Friedrich II. Herzog v. Schlesien-Liegnitz (14.2.1480-1547) und Joachim II. von Brandenburg. Der Erstgenannte war übrigens mit Markgräfin Sophia v. Brandenburg-Ansbach (10.3.1485-1537) verheiratet. Dieser Erbverbrüderungsvertrag war jedoch von König Ferdinand 1546 für ungültig erklärt worden. Dennoch erhob Preußen seit 1681 Ansprüche auf die drei Fürstentümer Liegnitz, Brieg und Wohlau. Nach den Schlesischen Kriegen kamen Stadt und Herzogtum Liegnitz 1742 bzw. am 29.12.1757 an das Königreich Preußen, die es bis 1813 als Titularherzogtum führten.
Und im Jahre 1824 wurde der Titel gebraucht, denn der preußische König Friedrich Wilhelm III. (3.8.1770-7.6.1840), seit dem 24.12.1793 glücklich verheiratet mit Luise Augusta Wilhelmine Amalie Herzogin v. Mecklenburg-Strelitz (10.3.1776-19.7.1810), war als Witwer so angetan von den Reizen der Auguste v. Harrach (30.8.1800-5.6.1873), Tochter von Ferdinand Joseph Graf v. Harrach (17.3.1763-1841) und Christiane v. Rayski (14.5.1767-8.6.1830), daß er sie am 9.11.1824 in Charlottenburg zu seiner zweiten Ehefrau nehmen mußte. Daß der preußische König, Oberhaupt des seinerzeit wichtigsten und mächtigsten deutschen Territorialstaates, eine Gräfin von Harrach heiratet, war absolut unstandesgemäß, und so wurde diese Ehe nur morganatisch durchgeführt, und dazu noch in aller Heimlichkeit. Nicht nur der Standesunterschied machte die Liebesheirat zu einem Problem, sie war auch noch 30 Jahre jünger und katholisch. Sie trat zwar 1826 zum Protestantismus über, blieb aber dennoch eine Außenseiterin und erfuhr viele persönliche und protokollarische Demütigungen, unter anderem, daß sie noch nicht einmal an den Trauerfeierlichkeiten ihres Mannes 1840 teilnehmen durfte.
König Friedrich Wilhelm III. versah seine morganatische Ehefrau bei der Hochzeit auf Drängen des Kronprinzen Friedrich Wilhelm mit dem Titel einer Fürstin Liegnitz, Gräfin v. Hohenzollern. Der Titel allein half ihr jedoch nicht viel, weil sie in der Rangordnung weit hinter allen Kindern aus erster Ehe stand. Das ihr dabei 1824 verliehene Wappen wird nach dem Diplom vom 9.11.1824 beschrieben im Siebmacher Band: FstB Seite: 24 Tafel: 47 (danach die Abb.). Die Ehe blieb kinderlos, so daß das Wappen mit dem Tod der Fürstin 1873 erlosch. Das Wappen setzt sich zusammen aus drei Komponenten, nämlich 1.) aus dem alten schlesischen Heroldsbild, dem Schach, aber nicht dem Adler, als gemindertem Wappen der alten Herzöge von Schlesien-Liegnitz, 2.) dem Hohenzollern-Wappen, obwohl die Fürstin von Liegnitz genealogisch nicht zum Hause Hohenzollern gehörte, und 3.) dem preußischen Wappen, aber ohne FR-Monogramm auf der Brust des Adlers und ohne Gegenstände in den Fängen. Alle drei Komponenten haben genealogisch nichts mit Auguste v. Harrach zu tun, sondern sind wie der Titel eine konstruierte Fiktion, die von 1824-1873 währte. Im Detail:
Drei gekrönte Helme:
Dazu wurden an Prunkstücken zwei wilde Männer mit Keulen als Schildhalter geführt, um Stirn und Lenden laubbekränzt (dem preußischen Wappen entlehnt), das Ganze unter einem aus einem Fürstenhut herabfallenden Wappenmantel.
Ein
Sproß der Pfalzgrafen: Die Raugrafen zur Pfalz
Die echten, alten Raugrafen waren ein von den
Emichonen (Nahegaugrafen) abstammendes Adelsgeschlecht, das in
der Mitte des 12. Jh. durch eine Abstammung von den Wildgrafen
entstanden ist. Sie waren Vasallen der Pfalzgrafen. Der erste
Raugraf war Emich I. Es gab eine Linie zu Stolzenberg (erloschen
1358 mit Raugraf Wilhelm), eine zu Altenbaumburg (erloschen 1385
mit Raugraf Heinrich V.) und eine Linie zu Neuenbaumburg
(erloschen Anfang des 16. Jh. mit Raugraf Engelbrecht), die
beiden letzteren Linien waren durch Teilung 1253 entstanden. Der
ehemalige Territorialbesitz kam zum überwiegenden Teil an die
Pfalzgrafen bei Rhein, wobei das Gebiet der Linie zu
Neuenbaumberg 1457 durch Verkauf erworben war. Die letzten
Mitglieder der Neuenbaumburger Linie verlegten für die letzten
Jahrzehnte ihres Bestehens ihren Sitz nach Luxemburg, wo sie
durch Heirat einer Erbtochter Güter erworben hatten. Das Wappen
der Raugrafen war golden-rot gespalten, auf dem Helm mit
rot-goldenen Decken ein golden-rot gespaltener flacher Hut, in
dessen ebenfalls gespaltener Krempe ein goldenes und ein rotes
Büffelhorn stecken (Gruber, Loutsch). Es gab eine farblich
differenzierte Variante des Wappens in einer Nebenlinie mit einem
silbern-rot gespaltenen Schild (Loutsch).
Echte Raugrafen | Raugrafen, Variante | Raugrafen zur Pfalz |
Gut hundertfünfzig Jahre später kam es zu einer Reaktivierung: Karl II. Kurfürst v. der Pfalz (31.3.1651-26.5.1685) hatte am 6.1.1658 in Frankenthal Louise Freiin v. Degenfeld (28.11.1634-28.3.1677) morganatisch geheiratet. Er hatte sie als Hofdame seiner Frau Charlotte Landgräfin v. Hessen-Kassel (20.11.1627-26.3.1686) kennengelernt, und acht Jahre nach der Heirat mit seiner Gemahlin zur Rechten Hand heiratete der Kurfürst seine Liebschaft zur Linken Hand. Dabei war er noch gar nicht rechtmäßig von seiner ersten Gemahlin geschieden, so daß es streng genommen ein Fall von Bigamie war. Juristisch höchst zweifelhaft war die Aktion, daß er als Landesherr seine eigene Scheidung verfügte, das ist quasi so wie wenn der Angeklagte sein eigener Richter wäre. Aber ihm war jedes Mittel recht, um die liebreizende Hofdame endlich besitzen zu können. Die fallengelassene "Hauptfrau" räumte schließlich ziemlich frustriert das Feld und kehrte 1662 nach Kassel ins Elternhaus zurück. Louise von Degenfeld war die Tochter des Feldherrn Christoph Martin von Degenfeld (1599-13.10.1653). Ihr eigentliches Wappen wäre gewesen: Geviert, Feld 1 und 4: über blauem Schildfuß rot-silbern geviert, Feld 2 und 3: rot-silbern schräglinksgeteilt mit einem schreitenden, golden gekrönten, grünen Sittich, Herzschild: in Blau ein silberner, gekrönter Adler (Siebmachers Wappenwerk Band: Bad Seite: 7 Tafel: 5, Wü Seite: 1 Tafel: 1, Band: PrE Seite: 47 Tafel: 39).
und morganatisch vermählt am 6.1.1658 in Frankenthal mit Louise Freiin v. Degenfeld (28.11.1634-28.3.1677), Tochter von Christoph Martin von Degenfeld (1599-13.10.1653) und Anna Maria Adelmann von Adelmannsfelden (1610-1651).
Doch von ihrem Stammwappen wurde kein Gebrauch gemacht. Der Kurfürst erhob seine morganatische Gemahlin im Jahre 1667 zur Raugräfin zur Pfalz. Als morganatische Gemahlin hatte sie keinerlei Erbansprüche auf die Pfalz, und der Verzicht wurde formal noch einmal festgehalten. Genealogisch hatte Louise v. Degenfeld überhaupt nichts mit den alten Raugrafen zu tun, es wurde lediglich der Titel und Name reaktiviert, um seine morganatisch angetraute Gemahlin im Stand zu heben und ihren gemeinsamen Nachkommen einen neuen Familienstatus zu verschaffen. Doch keiner seiner insgesamt 13 Nachkommen aus dieser Verbindung trug Namen, Wappen und Titel seinerseits fort, mehrere Kinder starben früh, andere als Soldat, einer im Duell, so daß der Titel eines Raugrafen zur Pfalz 1702 wieder erlosch; und die letzte Raugräfin zur Pfalz verstarb 1733. Das Wappen (Siebmacher Band: BayA1 Seite: 173 Tafel: 178, danach obige Abb.) kombinierte eine Variante des Wappens der echten, erloschenen Raugrafen (Farben einer Nebenlinie, gespiegelt) mit dem geminderten Wappen der Kurpfalz (aus Pfalz und Wittelsbacher Rauten nicht geviert, sondern nur gespalten) zu einem neuen Wappen: Hauptschild: rot-silbern gespalten, Herzschild: gespalten, rechts in Schwarz ein goldener, rot gekrönter und bewehrter Löwe (Pfalz), links silbern-blau schräggerautet (Wittelsbach).
Aus
der preußischen Geschichte: Die Grafen von Hohenau
Die Grafen von Hohenau sind eine Neuschöpfung des 19. Jh. Prinz
Friedrich Heinrich Albrecht v. Preußen (4.10.1809-14.10.1872),
Bruder des späteren Kaisers Wilhelm I., hatte eigentlich
Wilhelmine Friederike Luise Charlotte Marianne Prinzessin der
Niederlande (9.5.1810-29.5.1883) zur rechtmäßig angetrauten
Ehefrau. Doch viel mehr begehrte er eine Hofdame seiner Frau,
nämlich Rosalie Wilhelmine Johanna v. Rauch
(29.8.1820-5.3.1879). Die erste Ehe wurde am 28.3.1849
geschieden. Der Prinz heiratete das Objekt seiner Begierde
morganatisch am 13.6.1853. Zuvor hatte er sie noch zur Gräfin
von Hohenau erhoben. Das änderte jedoch nichts daran, daß diese
Frau zu damaliger Zeit als absolut unstandesgemäß angesehen
wurde, und daß des Prinzen älterer Bruder stinksauer war, so
sehr, daß sie Preußen nicht betreten durfte. Damit war sie in
bester Gesellschaft, denn auch Marianne, des Prinzen erste Frau,
hatte sich gründlich danebenbenommen: 1845 brannte sie mit dem
Kutscher Johannes van Rossum durch und gebar noch vor der
Scheidung vom Prinzen einen Sohn von ersterem, den 1849 geborenen
Johann Wilhelm von Reinhartshausen. Sie war damit nicht nur in
Berlin, sondern auch in Den Haag persona non grata, und das von
ihrem ehemaligen Schwager regierte Preußen durfte sie maximal
für 24 Stunden betreten. Zurück zu Prinz Friedrich Heinrich
Albrecht v. Preußen und seiner neuen Flamme Rosalie Wilhelmine
Johanna v. Rauch: Die beiden zogen, da die Liebe des Prinzen zu
seiner morganatischen Frau stärker war als die zu seiner Heimat,
nach Sachsen, wo sie im Schloß Albrechtsberg in Dresden lebten.
Ihre Nachkommen waren nicht Mitglieder des Hauses Hohenzollern.
und in morganatischer Ehe vermählt am 13.6.1853 in Berlin/Schloß Altenstein mit Rosalie Wilhelmine Johanna v. Rauch (29.8.1820-5.3.1879), Tochter des preußischen Kriegsministers Gustav von Rauch und dessen Frau Rosalie von Holtzendorff.
nach Siebmacher Band: PrGfE Tafel: 6 | nach Ströhl, Deutsche Wappenrolle |
Die am 28.5.1853/9.9.1854 erhobene frischgebackene Gräfin v. Hohenau erhielt den Grafenstand des Herzogtums Sachsen-Meiningen. Am 11.7.1862 erhielt sie die preußische Anerkennung des Grafenstandes. Ihr und ihrer Nachkommen Wappen war eine Neuschöpfung; das Wappen wird beschrieben im Siebmacher Band: PrGfE Seite: 8 Tafel: 6: Der Schild ist von Silber und Blau fünfmal schrägrechts geteilt, in den drei blauen Plätzen mit sechs (3:2:1) roten Rosen mit grünen Kelchblättern belegt. Dieser Schild wurde mit der Grafenkrone geführt. Angaben zu einem Oberwappen mit evtl. vorhandenen Kleinoden fehlen, anscheinend wurde es ohne verliehen. Diese Darstellung im Siebmacher steht im Widerspruch zu der in der Deutschen Wappenrolle von Ströhl, dort wird das Wappen mit einer Schrägteilung weniger angegeben, in Blau zwei silberne Schrägrechtsbalken, dieselben beseitet von 2:3:2 roten Rosen. Auf dem Schild eine Grafenkrone, und als Prunkstücke mit einem goldenen Löwen und einem wilden Mann mit einer Keule als Schildhalter.
Literatur,
Links und Quellen:
Siebmachers Wappenbücher
(insbes. Band Fürsten)
Genealogien: Prof. Herbert Stoyan, Adel-digital, WW-Person auf
CD, 10. Auflage 2007, Degener Verlag ISBN 978-3-7686-2515-9,
wobei angemerkt werden muß, daß die angegebenen frühen
Genealogien in diesem Werk nicht präzise sind
Detlev Schwennicke (Hrsg.): Europäische Stammtafeln,
Bd. III, Teilband 2: Nichtstandesgemäße und
illegitime Nachkommen der regierenden Häuser Europas, Frankfurt
am Main 1983
Joachim Kühn, Ehen zur linken Hand in der europäischen
Geschichte, Stuttgart 1968
Hermann Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen
Fürstenhäuser, 1-3, Jena 1862-1883
Fürsten von Hanau: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Hanau_Schaumburg_Wappen.jpg
Fürsten von Hanau: http://de.wikipedia.org/wiki/Gertrude_von_Hanau
Fürsten von Hanau: http://de.wikipedia.org/wiki/Hanau_%28Adelsgeschlecht%29#Wappen_der_F.C3.BCrsten_von_Hanau
Margarethe von Dietz: http://de.wikipedia.org/wiki/Margarethe_von_Diez
http://www.adelsrecht.de/Lexikon/M/Morganatische_Ehe/morganatische_ehe.html
Emil Abt, Mißheiraten in den deutschen Fürstenhäusern unter
besonderer Berücksichtigung der standesherrlichen Familien,
Heidelberg 1911
Christoph Gnant, Die Bestimmungen über die Mißheiraten in den
Wahlkapitulationen, Adler 18 (1995/1996), 320 ff.
Hohenberg: http://www.deutsche-biographie.de/xsfz33298.html
Hans Jänichen, Grafen von Hohenberg, in: Neue Deutsche
Biographie 9 (1972), S. 477 f., online: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118930478.html
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Herzogtum Liegnitz: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der
deutschen Länder - die deutschen Territorien vom Mittelalter bis
zur Gegenwart. C. H. Beck Verlag München 7. Auflage 2007, ISBN
978-3-406-54986-1
Raugrafen: Otto Gruber: Wappen des
mittelrheinisch-moselländischen Adels, Trier 1962-1965, incl.
Nachtrag Trier 1967, ebenfalls veröffentlicht in verschiedenen
Jahrgängen der 'landeskundlichen Vierteljahresblätter'
Raugrafen: Dr. Jean-Claude Loutsch, Armorial du pays de
Luxembourg, 1974
Raugrafen: Winfried Dotzauer, Geschichte des
Nahe-Hunsrück-Raumes von den Anfängen bis zur Französischen
Revolution, Franz Steiner Verlag, 2001, online: http://books.google.de/books?id=xQoe5c5XTtwC
Raugrafen: http://de.wikipedia.org/wiki/Raugrafen
Raugrafschaft: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der
deutschen Länder - die deutschen Territorien vom Mittelalter bis
zur Gegenwart. C. H. Beck Verlag München 7. Auflage 2007, ISBN
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Marie Luise von Degenfeld: http://de.wikipedia.org/wiki/Marie_Luise_von_Degenfeld, Vater: http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Martin_von_Degenfeld
Franz Xaver von Wegele: Maria Susanne Loysa (Louise)
vonDegenfeld, in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben
von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der
Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 26&ndash27, online: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Degenfeld,_Loysa_Freifrau_von&oldid=1702819
Rosalie von Rauch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rosalie_von_Rauch
Gustav von Rauch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_von_Rauch
Prinzessin Marianne von Preußen: http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_von_Oranien-Nassau
Geschichte von Schloß Albrechtsberg: http://www.schloss-albrechtsberg.de/historie/familiengeschichte/
Wilhelm von Hohenau: http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_von_Hohenau_%281884%E2%80%931957%29
Wilhelm von Hohenau: http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_von_Hohenau
Friedrich von Hohenau: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_von_Hohenau
Hohenau: Hugo Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle, Reprint von
1897, Komet Verlag Köln, ISBN 3-89836-545-X
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Die Entwicklung des hessischen
Wappens
Haus Isenburg und
Isenburg-Büdingen
Wappen der Wittelsbacher (1): Pfalz
Das Feld für
Münzenberg und seine Verbreitung in deutschen Adelswappen
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Copyright Text, Graphik und Photos: Bernhard Peter 2012
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