Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2771
Bad Buchau (Landkreis Biberach)

Schloß Bad Buchau (ehem. freiweltliches Damenstift Buchau)

Das Stift Buchau ist eines der wenigen während der Karolingerzeit im deutschen Südwesten gegründeten Frauenklöster; die bedeutendsten waren neben Buchau Lindau und Säckingen. Für die Anfangszeit ist die genaue Art des Klosters nicht exakt zu bestimmen; es gibt für die Frühzeit keine eindeutigen Hinweise, ob es sich damals um ein Benediktinerinnenkloster oder um ein Kanonissinnenstift gehandelt hat. Ab Ende des 14. Jh. verfestigt sich anhand der Unterlagen der Eindruck, daß Buchau ein Kollegiatstift war, dessen Mitglieder sich frei an der Augustinerregel orientierten. Sicherheit über die innere Verfassung des Stifts gibt es erst mit einer päpstlichen Urkunde aus dem Jahr 1417: Buchau war demnach ein weltliches Stift mit einer Äbtissin und einem Kapitel, mit zwölf Chorfrauen, vier weltlichen Chorherren und zwei ständigen Kaplänen. Äbtissin und Stiftsdamen blieben also weltlich und legen keine Gelübde wie bei Nonnen ab, und freiweltlich heißt, daß die Damen spätestens im 18. Jh. der Ansicht waren, daß man sich nicht an kanonische Gesetze zu halten hätte und daß ihnen keine klösterliche oder sonstige geistliche Regel auferlegt sei. Die Äbtissin besetzte die Kanonikate und Kaplaneien. Das Kapitel hatte die Verwaltung des Stiftsbesitzes und die Ordnung von Haus und Gottesdienst zur Aufgabe. Im Fürstenstand ist das Stift seit mindestens der Mitte des 14. Jh.; 1347 wurde die damals amtierende Äbtissin erstmals als Reichsfürstin bezeichnet, 1455 scheint sich der fürstliche Stand dauerhaft und allgemein akzeptiert verfestigt zu haben. Buchau war ein Reichsstift, und seit dem 16. Jh. ist das Stift ein Reichsstand. Im späten 15. und im 16. Jh. nahm die Äbtissin zusammen mit den schwäbischen Reichsprälaten an Reichstagen teil. Die Stellung schwankte jedoch. Später war die Äbtissin nicht als geistlicher Stand am Reichstag vertreten, dafür aber seit Ende des 16. Jh. Mitglied des Schwäbischen Reichsgrafenkollegiums. Und das nicht wegen irgendwelcher Herrschaften, sondern aus sich heraus. Zur Begründung wird auch angeführt, daß das Stift eine Institution zur Versorgung der Töchter gräflicher Familien sei. Auf den Kollegientagen stand Buchau jedenfalls rangmäßig hinter Fürstenberg-Meßkirch und vor dem Landkomtur von Altshausen. Zeitweise hatte das Stift versucht, aus dem Grafenkollegium auszutreten, war aber seit dem späten 18. Jh. wieder Mitglied. Die verfassungsrechtliche Situation der oberschwäbischen Klöster war sowieso insgesamt recht unübersichtlich und wechselte, und im Falle von Buchau scheint sie sich zugunsten einer Verweltlichung von den Prälaten zu den Grafen hin verschoben zu haben.

Blick von Nordwesten auf den Nord- und den Westflügel des Stiftsgevierts

Das Stift Buchau war ein adeliges Stift, und das Kapitel setzte sich überwiegend aus Töchtern schwäbischer Grafenfamilien zusammen. Eine echte Beschränkung der Aufnahme auf schwäbische Gräfinnen wurde immer wieder diskutiert, aber nie endgültig und unumstößlich festgelegt. Eine solche wurde zwar mit zunehmender Einflußnahme des Schwäbischen Grafenkollegiums gefordert, aber nie einheitlich und ausschließlich gehandhabt. Dennoch kristallisierten sich vier Familien heraus, die den Großteil der Stiftsdamen stellen, im 15. und 16. Jh. die Freiherren von Gundelfingen (9 Kanonikerinnen) und die Grafen von Montfort bzw. Werdenberg, und später die Fugger (insgesamt 19 Stiftsdamen) und der Truchsessen von Waldburg (insgesamt 29 Stiftsdamen), so daß Buchau quasi faktisch deren Hauskloster zur Versorgung überzähliger Töchter wurde. Weitere häufig vertretene Familien sind die von Oettingen (7 Stiftsdamen), von Königsegg (8 Stiftsdamen), von Fürstenberg (8 Stiftsdamen) und von Hohenzollern (9 Stiftsdamen). Aber dennoch wurde die Beschränkung auf Schwaben nie wirklich konsequent eingehalten, so gab es Stiftsdamen aus dem Elsaß, aus Tirol (von Spaur), aus Böhmen und Kärnten. Unabdingbar war jedoch die geforderte Ahnenprobe durch Nachweis von zunächst je vier freiherrlichen oder besser gräflichen Ahnen von Mutter- oder Vaterseite (1693 erwähnt, 1708 gefordert), später durch Nachweis von 16 freiherrlichen oder gräflichen Ahnen, 8 väterlicher- und 8 mütterlicherseits (1718 praktiziert, Fassung der Statuten von 1731), also der doppelten Anzahl, wie es auch die übrigen hochadeligen Damenstifte im Heiligen Römischen Reich verlangten.

Blick von Süden auf den Kavaliersbau

Formal handelte es sich bei Buchau um ein geistliches Stift, aber um ein freiweltliches. Die Stiftsdamen konnten das Stift zeitweise verlassen. Bindend war nur das Präsenzjahr zu Beginn, auf das die Bemäntelung folgte. Es handelte sich um eine Art Probezeit, die die dem Stift empfohlenen und nach Warteliste einberufenen neuen Kandidatinnen zu absolvieren hatten. Die einzige, die das Stift nicht verlassen konnte, war die Äbtissin. Die Stiftsdamen konnten das Stift auch durch Austritt verlassen, wenn sich eine passende Heiratsgelegenheit bot, wobei sich aber hier eine Entwicklung abzeichnet: Im Mittelalter war das äußerst unüblich, seit dem 17. Jh. werden Austritte durch Heirat häufiger. In erster Linie war das Stift Buchau eine standesgemäß organisierte Versorgungsinstitution; die religiöse Bedeutung der geistlichen Institution ist jedoch gering: Von hier gingen keinerlei geistliche Impulse aus, keinerlei intellektuelle Leistungen auf religiösem Bereich. Natürlich wurden die religiösen Pflichten eingehalten, die Meßfeiern abgehalten, und gerade in der Barockzeit blühte auch in Buchau das Bruderschaftswesen. Dennoch ist wenig Engagement über die Pflichterfüllung hinaus festzustellen. Vielmehr war die Verweltlichung seit dem 18. Jh. so weit fortgeschritten, daß man 1802 eigentlich nicht wirklich von einer Säkularisation sprechen konnte, sondern mehr von einer Enteignung. Formal unterstand das Damenstift Buchau der Jurisdiktion des Konstanzer Fürstbischofs, auch wenn es der Äbtissin und dem Konvent nicht paßte und man bei jeder Gelegenheit versuchte, den Einfluß der institutionellen Kirche zu verringern. Ein solches Beispiel sind die Wahlen der Äbtissinnen: Die Pflicht wäre eigentlich, einen Vertreter des Konstanzer Fürstbischofs bei der Wahl dabei zu haben, damit die Wahl auch gültig ist. Darauf verzichtete Buchau regelmäßig gerne, hatte nur Äbte aus benachbarten Klöstern als Wahlleiter, mit entsprechenden Nachfolge-Machtspielchen zwischen einem selbstgerechten Stift, das auf seine Freiheiten pochte, und einem eingeschnappten Bischof, der die Gültigkeit der Wahl nicht anerkennen wollte, gleiches Spielchen immer wieder. Und dennoch mußte die Äbtissin ihre Benediktion vom Bischof bekommen, auch wenn sie gerne auf seine Beteiligung verzichtet hätte. Der Sinn dieser Benediktion war aber einzig, daß sie nur so die Jurisdiktion über die stiftische Geistlichkeit erhalten konnte. Außerdem war der Bischof von Konstanz immerhin Schutzherr des Stifts. Andererseits waren auch jede Menge Abgaben an Konstanz zu entrichten: Zehntanteile der Patronatskirchen, Zahlungen für die inkorporierten Pfarreien, Steuerumlage, Türkensteuer, Wahlbestätigungsgebühren, Annaten, Dispensbestätigungsgebühren, Visitationsgebühren etc., man war da kreativ. Ein anderer Punkt, der stets für Reibung sorgte, war die Stellung der Kanoniker:  Der Bischof bestand darauf, daß das Vorhandensein der Kanoniker eine existentielle Voraussetzung für die Kirche des Kollegiatstift sei, während sie bei den auf Unabhängigkeit bedachten Damen eher unbeliebt waren.

Ein Stiftsgebäude wird erstmals 1229 erwähnt: Äbtissin Mechthild stellte eine Urkunde "in palatio nostro" aus. Über das Aussehen und die Baugeschichte der gotischen Stiftsgebäude ist nichts bekannt. Eine Mauer mit Pfeilern wird erstmals 1422 erwähnt, die ging aber nur um die Kirche. Äbtissin Barbara von Gundelfingen (amtierte 1497-1523) hatte den ganzen Stiftsbezirk 1508 mit einer Ringmauer umgeben lassen, mit dem Stiftstor in Richtung Stadt. Äbtissin Maria Jacoba von Schwarzenberg (amtierte 1556-1594) ließ die bestehenden Gebäude im Stil der Renaissance umbauen. Einen bildlichen Eindruck der Anlage bekommen wir erstmalig 1643 durch einen Merian-Stich, und erst mit diesem können wir uns das bis dahin Entstandene vorstellen. Dort sehen wir einen schloßartigen, stattlichen Bau mit zahlreichen Staffelgiebeln und Erkern als Hauptgebäude und dazu die von den einzelnen Stiftsdamen errichteten Wohnhäuser, und Wohnungen für Geistliche und Stiftsbeamte. Doch davon ist nichts übrig außer Grundmauern, denn die ganzen Stiftsgebäude wurden im Dreißigjährigen Krieg stark zerstört, und 1657 erst wurde der Wiederaufbau möglich, woran sich das Schwäbische Reichsgrafenkollegium finanziell beteiligte, was wiederum dessen Einflußnahme beflügelte. Zu Beginn des 18. Jh. wurden die Stiftsgebäude umfassend im Stil der Zeit umgestaltet.

In Fortsetzung der durch die Kirche erzeugten Ost-West-Achse entstand 1709 der Kavaliersbau mit zwei durch Gesimse abgetrennten Obergeschossen und zwei endständigen Giebeln; er diente zur Unterbringung der hochgestellten Gäste des Stifts. Innen wurde der Kavaliersbau 1777-1778 noch einmal umgestaltet. Die Durchfahrt unter dem Kavalierbau in den inneren Stiftshof ist mit einem rustizierten Pilasterportal geschmückt, das im Flachbogenscheitel ein Löwenmaul trägt, darüber ein von Rankenstücken eingerahmtes Fenster. Über dem Bogen ist eine Inschriftentafel (Abb. oben) angebracht: "BEATA ADELINDIS COMITISSA FUNDAVIT. / LUDOVICUS IMPERATOR AUGUSTUS / FUNDIS ET PRIVILEGIIS LOCUPLETAVIT. / D(EI) G(RATIA) M(A)R(I)A T(H)ERESIA S(E)R(ENISSIM)A PRINCEPS COMITISSA DE MONTFORT / AEDIFICIIS SACRIS ET PROFANIS ORNAVIT ANNO 1709." - die selige Gräfin Adelindis hat (es) gegründet. Kaiser Ludwig hat es um Besitz und Vorrechte bereichert. Maria Theresia Gräfin von Montfort, von Gottes Gnaden des Heiligen Römischen Reiches erlauchte Fürst(in) hat die sakralen und profanen Gebäude im Jahr 1709 verschönern lassen.

Hier wird sie nur genannt; ein Wappen dieser Äbtissin ist im inneren Stiftshof in der Nordwestecke zu finden, an einem zur Schloßklinik gehörenden, zweistöckigen Gebäude, das quasi die Nordwestecke der Randbebauung des Stiftsbezirks bildet (Abb. oben). Dieses an der Fassade angebrachte und auf 1701 datierte Wappen (beide Abb. unten) ist für die drittletzte Fürstäbtissin des Stifts Buchau, Maria Theresia von Montfort (1663-17.11.1742), die Tochter von Johann VIII. Graf von Montfort-Tettnang und dessen Frau, Anna Katharina Gräfin von Sulz. Die oval eingefaßte Inschrift unter dem Wappen lautet: "17 D(EI) G(RATIA) 01 / MARIA THERESIA / S(ACRI) R(OMANI) I(MPERII) PRINCEPS / COMI(TISSA) DE MONTFORT" - 1701 Maria Theresia, von Gottes Gnaden des Heiligen Römischen Reiches Fürst(in), Gräfin von Montfort.

 

Dieses an der Fassade angebrachte und auf 1701 datierte Wappen ist für die drittletzte Fürstäbtissin des Stifts Buchau, Maria Theresia von Montfort (1663-17.11.1742), die Tochter von Johann VIII. Graf von Montfort-Tettnang und dessen Frau, Anna Katharina Gräfin von Sulz. Die oval eingefaßte Inschrift unter dem Wappen (Abb. unten) lautet: "17 D(EI) G(RATIA) 01 / MARIA THERESIA / S(ACRI) R(OMANI) I(MPERII) PRINCEPS / COMI(TISSA) DE MONTFORT" - Maria Theresia, von Gottes Gnaden des Heiligen Römischen Reiches Fürst(in), Gräfin von Montfort.

Keine andere Familie stellte so viele Äbtissinnen wie die Grafen von Montfort, nämlich insgesamt fünf, mit ihren Amtszeiten: Klara von Montfort (1426-1449), Margarete von Montfort (1540-1556), Eleonore von Montfort (1594-1610), Franziska von Montfort (1650-1669) und diese Maria Theresia von Montfort (1693-1742). Letztere wurde am 15.6.1685 im Stift Buchau aufgenommen. Ihre Einkleidung (Bemäntelung) erfolgte am 24.9.1685. Diese Äbtissin, die den Kavaliersbau errichten ließ, wurde am 14.12.1693 gewählt, im dritten Wahlgang und mit sechs Stimmen - die Gemeinschaft war klein. Bei der Wahl waren die Äbte Ulrich Rothhäusler vom Kloster Zwiefalten und Tiberius Mangold vom Kloster Schussenried anwesend, aber kein Vertreter des Konstanzer Fürstbischofs, weshalb dieser mal wieder verstimmt war und es Unstimmigkeiten über die Gültigkeit der Wahl gab, aber dieses Gezänk war in Buchau irgendwann schon normal. Ihre öffentliche Proklamation erfolgte am 5.1.1694, die Bestätigung durch den Generalvikar des Konstanzer Fürstbischofs kam am 16.2.1694. Sie amtierte bis zu ihrem Tod, insgesamt 49 Jahre lang.

Sie war eine engagierte Äbtissin, deren Hauptziel die Ordnung der Stiftsangelegenheiten und die Klärung offener Rechtsfragen war, sowohl innerhalb des Stifts wie die Gottesdienstgestaltung oder die Rechtsstellung der Kanoniker, als auch im Verhältnis zwischen dem Stift und seinen Nachbarn, was strittige territoriale oder grundherrliche Rechte und wirtschaftliche Interessen betraf. Ihre wesentlichen Verdienste sind einerseits die Konsolidierung des Stiftsterritoriums und andererseits die bauliche Umgestaltung des Stifts, die sie sich seit Beginn des 18. Jh. vorgenommen hatte. Ein Kuriosum war diese Äbtissin, weil sie als kirchliche Würdenträgerin zeitweise exkommuniziert wurde: Es ging um einen Streit mit dem Kloster Schussenried um den Zehnten in irgendeinem Dorf, im Jahre 1697, und die Äbtissin ließ sich nicht die Butter vom Brot nehmen und vertrat die Interessen des Stifts Buchau mit entschiedenem Nachdruck. Unerhört, und das von einer Frau! Der Bischof von Konstanz hielt zu seinem männlichen Kollegen Tiberius Mangold und exkommunizierte die Äbtissin kurzerhand, um sie an die weiblichen Tugenden der Mäßigung und bescheidenen Zurückhaltung zu erinnern. Sie starb im Alter von 79 Jahren und wurde in der alten Stiftskirche begraben. Am 30.10.1740 hat sie ihr Testament gemacht, ein aufschlußreiches Dokument: Sie wurde von ihren Brüdern mit einem jährlichen Deputat von 200 fl. unterstützt und hatte ein Privatvermögen von mehr als 5000 fl. Sie bestimmte das Kapitel zu ihrem Haupterben. Ihre Bücher vermachte sie den Priestern in Buchau mit der Auflage der Katalogisierung, es muß sich folglich um eine größere Büchersammlung gehandelt haben.

Ihr Wappen ist geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: erneut geviert, Feld a und d: in Gold drei schwarze schreitende Löwen übereinander (Schwaben), Feld b und c: silbern-blau gerautet (Bayern), insgesamt das apokryphe Wappen der Gründerin Adelindis, Feld 2 und 3: in Grün ein durchgehendes rotes Tatzenkreuz, oben rechts bewinkelt von einer goldenen, gesichteten Strahlensonne, oben links von einer zunehmenden, gesichteten goldenen Mondsichel, apokryphes Wappen von Atto (Näheres dazu bei der Stiftskirche, der heutigen Pfarrkirche), Herzschild: in Silber eine rote, dreilätzige Kirchenfahne mit drei Ringen oben (Grafen von Montfort). Hier ist die Kirchenfahne unten beschädigt; zwei der drei Hängel sind abgeplatzt. Die ovale, von zwei unten mit ihren Stielen schräggekreuzten Palmzweigen eingefaßte Kartusche wird von einem Fürstenhut bekrönt, und schrägrechts ragt der Krummstab, schräglinks das gestürzte Schwert des geistlichen Fürstentums hervor. Neben dieser Wappenvariante ist auch noch eine einfachere überliefert, halbgespalten und geteilt, Feld 1: Löwen und Rauten, Feld 2: Kreuz mit Sonne und Mond, Feld 3: Familienwappen Montfort.

Kavaliersbau von Südosten aus gesehen

Die gleiche Äbtissin ließ auch die bereits 1704 begonnenen Gebäude wie die Hofküche vollenden. Die Baumaßnahmen waren wegen des Spanischen Erbfolgekrieges unterbrochen worden, das erklärt die lange Bauzeit. In der Folgezeit wurden unter der nachfolgenden Äbtissin auch die anderen Stiftsgebäude erneuert. Ein entsprechender Werkvertrag wurde 1747 mit dem Deutschordensbaumeister Johann Caspar Bagnato geschlossen. 1744-1748 entstand der Westflügel mit vorspringendem Mittelstück, der sogenannte Fürstenbau mit den persönlichen Residenzräumen der Äbtissin. Für diese waren im 3. Stock vier große Zimmer vorgesehen, dazu ein kleines Kabinett, ein Vorzimmer, in dem Gäste auf Empfang warteten, und zwei kleine Zimmer für ihre Kammerdienerinnen. 1750 wurde das Stiftstor mit der Wohnung des Torwächters und dem Gefängnis wiederhergestellt. 1759 und 1765 entstanden im Westen des Stiftsbezirk zwei Beamtenhäuser (später als Rentamt und Amtsgericht genutzt) und 1765 die Brauerei. Als nächster Baumeister wurde Pierre Michel d'Ixnard (22.11.1723-21.8.1795) 1767 unter Vertrag genommen. Dieser erbaute den Nordflügel des Stiftsgevierts, den Damenbau. Man begann erst einmal 1770 mit dem östlichen Teil desselben, dem Kanzleiflügel, in dem im Erdgeschoß Kanzlei und Schreibstube und in den beiden oberen Stockwerken je zwei Stiftsdamenwohnungen lagen. Das war nur die Osthälfte des Nordflügels, weil links davon in der Lücke zum Westflügel zwei Häuser der Gräfinnen von Zollern und von Königsegg standen. Weiterhin errichtete er 1771 den Ostflügel mit Arkaden, die an einen Kreuzgang erinnerten. Damit war das Stiftsgeviert geschlossen. Es folgte noch 1771 ein Anbau in Form einer Verlängerung des Nordflügels zur Seegasse hin, der sogenannte Spitzbau, weil er einen trapezförmigen Grundriß hatte und wegen der damaligen Begrenzungsmauer entlang der heutigen Straße schräg abgeschnitten endete. Dann erst ging man 1772 an den Abbruch der Einzelhäuser zwischen Nordflügel und Westflügel und verlängerte bis 1773 den Kanzleibau bis zum Fürstenbau, wodurch der Damenbau in seiner ganzen Länge fertiggestellt werden konnte. In diesen drei Flügeln lagen die Gemächer der Stiftsdamen, wobei ein Appartementsystem zur Innenaufteilung gewählt wurde; jeweils drei Zimmer hingen zusammen und bildeten eine Wohneinheit. Als weitere Erneuerungsmaßnahme kamen nach 1771 noch das Waschhaus, das Schlachthaus, das Brennholzlager und andere Wirtschaftsgebäude mit der Erneuerung dran.

Das nächste Wappen an den ehemaligen Stiftsgebäude eröffnet ein ganz neues Kapitel des Ensembles nach der Säkularisation, das als Besitz der Familie Thurn und Taxis. Das Damenstift Buchau war eine geistliche Institution, und damit war es Bestandteil der Konkursmasse derselben bei der Säkularisation, und als diese im Reichsdeputationshauptschluß zur Befriedigung von Entschädigungsansprüchen herangezogen wurde, war Buchau einer von vielen Posten auf der Liste. Es gab großen Widerstand bei den schwäbischen Reichsgrafen, die einwandten, daß "ihr" Stift als freiweltliches Stift bereits säkularisiert sei und keiner weiteren Säkularisation bedürfe, denn das Stift Buchau war ein von allen klösterlichen und sonstigen regularen Dingen weit entferntes Institut, wie Äbtissin Maximiliana von Stadion selbst 1796 formuliert hat. Die Grafen wiesen darauf hin, daß sich der weltliche Charakter und damit die Nichteigenschaft als Säkularisationsmasse auch daraus ergäbe, daß die Äbtissin kein geistlicher Stand auf dem Reichstag sei, sondern Mitglied im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium. Allen voran kämpften die Truchseß von Waldburg gegen die Auflösung, wie oben erwähnt die Familie, die die meisten Stiftsdamen in der ganzen Stiftsgeschichte gestellt hatte. Weder wollte man die pensionierten Stiftsdamen wieder haben noch in Zukunft auf diese Unterbringungsmöglichkeit verzichten, allein es half nichts. Spätestens 1806 war mit dem Ende des Alten Reiches und damit auch seiner Institutionen und Reichsgrafenkollegien sowie mit der Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit des Stifts und damit dem Entzug der Existenzberechtigung für die Äbtissin in ihrer Funktion als Reichsfürstin dieser Kampf verloren, weil ihm die staatsrechtliche Grundlage entzogen war. Die Reichsdeputation war auch deshalb in dieser Sache unbeugsam, weil man mit dem Damenstift Buchau keinen Präzedenzfall schaffen wollte. Außerdem war das Damenstift aus ihrer Sicht wirtschaftlich zu unbedeutend, um Lust auf eine längere Diskussion zu machen.

Beziffern wir den Verlust des Fürstenhauses Thurn und Taxis durch den Frieden von Lunéville 1801: Verloren gegangen war der Sequester über die Besitzungen in den Österreichischen Niederlanden, und verloren waren mehrere finanziell einträgliche linksrheinische Oberpostamtsbezirke: Mainz, Koblenz und Köln. Dafür verlangte das Fürstenhaus Entschädigung. Vorrangig wurden Klöster ausgewählt, die in der Nähe bisheriger Besitzungen der Familie lagen, um territorial zu arrondieren und die Verwaltungskosten niedrig zu halten. Deswegen kam die Gruppe folgender Klöster zur Diskussion: Kloster Neresheim, Kloster Obermarchtal, Reichsstift Buchau, das Oberamt Ostrach des Klosters Salem, Kloster Schussenried, Kloster Ochsenhausen. 1803 fielen sowohl das Stift als auch die Reichsstadt Buchau an das Fürstenhaus Thurn und Taxis, weiterhin das Benediktinerkloster Neresheim, die Prämonstratenserabtei Marchtal und oberschwäbische Besitzungen des Klosters Salem. Die vorläufige Besitzergreifung von Buchau erfolgte freilich bereits 1802, also noch während laufender Verhandlungen zum Reichsdeputationshauptschluß. Aber da man allerorten bereits zur Tat schritt, kaum daß die vorgesehene Aufteilung bekannt wurde, glaubte auch der Fürst nicht abseits stehen zu können: Ehe man nachher wegen irgendwas leer ausgeht, schafft man lieber mal gleich Tatsachen, und so haben es auch seine Kollegen gesehen, die ebenfalls schon 1802 Besitz von den ihnen zugeteilten Klöstern ergriffen. Deshalb schickte der Fürst auch schon kurz nach der Besitzergreifung seinen Regierungs- und Hofgerichtspräsidenten, den Grafen von Westerholt, nach Buchau, um den Übergang in die Wege zu leiten. Die faktische Besitzübernahme fand am 3.12.1802 statt, als die Äbtissin ihre Stiftsbeamten von ihrem Diensteid entband und diese ihrem neuen Herrn einen Diensteid leisteten. Am 22.8.1803 fand dann in Anwesenheit von Militär die Entgegennahme der Huldigung durch den Huldigungskommissar statt. In Buchau wurde ein Oberamt für die oberschwäbischen Besitzungen errichtet. Zwei Kanonikate gab es noch, eines wurde in die Buchauer Pfarrstelle umgewandelt, das andere wurde aufgehoben. Heiligkreuz-, Hof-, Kustorei- und Frühmeßkaplan mußten als  Pfarrer in die umliegenden Gemeinden.

Wer noch im Stift war, wurde mit einer Pension abgefunden und mußte sich in der Außenwelt einen Ruhestandssitz suchen. Bis Ende April 1803 hatten alle Stiftsdamen (1 Äbtissin der Familie von Stadion, 2 Stiftsdamen der Familie Fugger, 3 der Familie Truchseß von Waldburg, 1 der Familie Schenk von Castell, 1 der Familie von Dietrichstein, 1 weitere der Familie von Stadion) auf Anweisung des Grafen von Westerholt die Gebäude zu verlassen. Diese Pensionen mußte der Fürst von Thurn und Taxis bezahlen, und die Höhe richtete sich nach ihren Präbenden: Die Äbtissin bekam jährlich bis zu ihrem Tode 8000 fl., die Seniorin 1600 fl., die älteren Stiftsdamen je 1450 fl., und die fünf jüngeren Stiftsdamen, die erst im Oktober 1802 durch Bemäntelung aufgenommen worden waren, je 910 fl. Der Fürst versuchte 1807, diese Zahlungen auf den württembergischen Staat zu verlagern, doch das allzu durchschaubare Argument, er sei ja seit 1806 mit der Mediatisierung Landesherr geworden und somit verantwortlich für die Pensionen, verfing nicht. Er konnte nach zähen Verhandlungen lediglich die Zahlungsverpflichtungen verringern: 7000 fl. für die Ex-Äbtissin, 1300 fl. für die Ex-Seniorin und 1200 fl. für die älteren Stiftsdamen. Lediglich die Zahlungen an die Gräfinnen von Stadion (nicht die Äbtissin, die ging nach München, sondern die Stiftsdame Maria Anna von Stadion, die nach Wien zog) und von Dietrichstein (Theresia von Dietrichstein ging erst nach Brünn, dann zu ihren Verwandten nach Wien) konnte der Fürst 1809 einstellen, weil diese in österreichische Gebiete umgezogen waren, und es gab eine württembergische Verfügung, nach der man keine Pensionen nach Österreich zahlen durfte. Aber letztlich war das Thema erst 1859 endgültig erledigt, so lange mußte der Fürst noch für Maria Franziska von Nordendorf bezahlen, die nach Berlin-Charlottenburg gezogen war.

 

Am Kavalierbau ist an der dem Schloßplatz zugewandten Südseite über der Durchfahrt zum inneren Stiftshof das erweiterte Wappen der Fürsten von Thurn und Taxis angebracht (beide Abb. oben), das drei Ebenen besitzt: Hauptschild geviert, Mittelschild gespalten und zweimal geteilt, Herzschild. Im einzelnen sind folgende Komponenten vertreten: Hauptschild: Feld 1 (Reichsstift Buchau): erneut geviert; Feld a und d: wiederum geviert, Feld aa und dd: in Gold drei übereinander schreitende schwarze Löwen (Hohenstaufen), Feld bb und cc: von Silber und Blau senkrecht gerautet (insgesamt apokryphes Wappen der Adelindis, der Gründerin von Stift Buchau), Feld b und c: in Grün ein oben rechts von einer goldenen Sonne, links von einem zunehmenden, ggf. gesichteten goldenen Mond bewinkeltes rotes Tatzenkreuz (apokryphes Wappen für Atto, Stifter von Buchau), Feld 2 (Kloster Obermarchtal): rechte Flanke: in Gold eine rote Kirchenfahne mit drei Lätzen und drei Ringen (Pfalzgrafen von Tübingen, Stifter), links in blauem Kürsch ein Hermelinpfahl (Bregenz, Frau des Stifters), Feld 3 (ehemalige Abtei St. Ulrich und Afra in Augsburg, ebenso Abtei Neresheim): halbgeteilt und gespalten (eigentlich geviert, aber ein Feld ist verdeckt und wurde dann ganz weggelassen, Feld a (oben rechts): in Blau ein silberner Schräglinksbalken, begleitet von 4 einwärts klimmenden goldenen, doppelschwänzigen Löwen (Grafschaft Dillingen, Wappen des Heiligen Ulrich), Feld b (links): in Schwarz ein goldenes Kleeblattkreuz, Feld c (unten rechts): in Schwarz drei silberne Balken, überdeckt von einem goldenen Löwen (für die hl. Afra von Augsburg), Feld 4: innerhalb eines blauen Bordes in Silber auf grünem Boden ein grüner Baum (natürliche Buche), vor dessen Stamm ein blauer Fisch (Karpfen) balkenweise angeheftet ist (Reichsstadt Buchau). Mittelschild, Feld 1 und 4: in Silber ein dreizinniger roter Turm mit blauem Tor und ohne Fenster, hinter welchem zwei blaue Glevenzepter (ursprünglich auch: blaue Stäbe, goldene Gleven) gekreuzt sind (della Torre, Thurn), Feld 2 und 3: in Gold ein golden (Variante: blau) gekrönter roter Löwe (Valsassina), Feld 5: in Silber eine schwarze Schafschurschere, mit der Öffnung nach oben gelegt (Scheer, Scherenberg), Feld 6: in Gold ein ungekrönter roter Löwe (Friedberg),. Herzschild: in Blau ein schreitender silberner Dachs (Stammwappen de Taxis). Als Schildhalter dienen zwei widersehende goldene Löwen. Aus einem Fürstenhut fällt ein beiderseits hochgeraffter Hermelinmantel herab. Der Schild wird von der Collane des Ordens vom Goldenen Vlies umgeben. Das Wappen gibt es auch in einer modernen Fassung (beide Abb. unten, Tinkturen teilweise erratisch, Detailausschnitt mit dem Wappen des Stifts Buchau).

 

Als das Fürstenhaus die Reichsstadt und das Stift erhielt, war der regierende Fürst Karl Anselm von Thurn und Taxis (1733-1805), vermählt mit Auguste Elisabeth von Württemberg (1734-1787). Danach folgte sein Sohn nach, Karl Alexander von Thurn und Taxis (1770-1827), vermählt mit Therese Mathilde von Mecklenburg-Strelitz (1773-1839), der Begründer der Regensburger Linie. Auf ihn folgte sein Sohn Maximilian Karl von Thurn und Taxis (1802-1871). Fürst Karl Anselm wurde 1775, Karl Alexander 1798 und Maximilian Karl im Jahre 1841 in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen; das Oberhaupt der Familie war grundsätzlich Mitglied, so daß das Vorhandensein der Collane kein Unterscheidungsmerkmal darstellt. Es ist aber anzunehmen, daß dieses Wappen unmittelbar nach Regierungsantritt dort angebracht wurde, zumal Buchau 1804-1808 Sitz der fürstlichen Regierung war.

Die Fürstenfamilie blieb bis 1937 Eigentümer der Stiftsgebäude. Dann wurde die Immobilie an die NS-Volkswohlfahrt verkauft. Nach dem Krieg kamen die Gebäude an die Diözese Rottenburg, und hier wurde eine Caritas-Kinderheilstätte eingerichtet. Die Gebäude wurden 1986 an einen Privatinvestor verkauft, und heute hat hier die Schloßklinik Bad Buchau gGmbH ihren Sitz, eine Klinik für teilhabeorientierte Rehabilitation.

Literatur, Links und Quellen:
Lokalisierung auf Google Maps: https://www.google.de/maps/@48.0676027,9.611209,18z - https://www.google.de/maps/@48.0675793,9.6113909,147m/data=!3m1!1e3
Wilhelm Matthey, Hans  Klaiber, Eduard Paulus: Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg: Kreis Riedlingen, Stuttgart, 1936, S. 55-71 -
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kadkw_donaukreisbd5/0069 etc.
Bernhard Theil: Das Bistum Konstanz 4 - das (freiweltliche) Damenstift Buchau am Federsee, Germania Sacra Neue Folge 32), Berlin/New York 1994 -
https://rep.adw-goe.de/handle/11858/00-001S-0000-0003-16F3-0 - pdf-Download: https://rep.adw-goe.de/bitstream/handle/11858/00-001S-0000-0003-16F3-0/NF%2032%20Theil%20Buchau.pdf - online lesen: http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/42 - Klosterdatenbank: https://adw-goe.de/germania-sacra/klosterdatenbank/datenbankabfrage/gsn/1065
Bernhard Theil: Adeliges Chorfrauenstift Buchau - Geschichte, in der Klosterdatenbank Baden-Württemberg:
https://www.kloester-bw.de/klostertexte.php?kreis=&bistum=&alle=1&ungeteilt=&art=&orden=Chorherren,%20weltliche&orte=&buchstabe=&nr=618&thema=Geschichte
Stift Buchau:
https://de.wikipedia.org/wiki/Damenstift_Buchau
Stift Buchau auf Leo-BW:
https://www.leo-bw.de/web/guest/detail-gis/-/Detail/details/DOKUMENT/labw_kloester/618/Adeliges+Chorfrauenstift+Buchau
Gebhard Spahr: Oberschwäbische Barockstraße I, Ulm bis Tettnang, Geschichte, Kultur, Kunst, Verlag Isa Beerbaum, Weingarten, 2. Auflage 1979, S. 101-110
Bernhard Theil: Säkularisation überflüssig? Zur Aufhebung des adeligen Damenstifts Buchau, in:
Volker Himmelein (Hrsg.), Hans U. Rudolf (Hrsg.): Alte Klöster, neue Herren - die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803, 2 Bde. in 3 Teilbdn., 2000 S., Jan Thorbecke Verlag, 1. Auflage 2003, ISBN-10: 3799502130, ISBN-13: 978-3799502139 , S. 375-382
Familie Thurn und Taxis: https://de.wikipedia.org/wiki/Thurn_und_Taxis
Stammliste der Thurn und Taxis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stammliste_von_Thurn_und_Taxis
Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Ritter_des_Ordens_vom_Goldenen_Vlies

die katholische Pfarrkirche St. Cornelius und Cyprianus (Stiftskirche Buchau)

Die Wappen der Grafen und Fürsten von Thurn und Taxis
Die Pfalzgrafen von Tübingen, Grafen von Montfort, Grafen von Werdenberg

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